Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 19. Mai 2021
den gegenständlichen Beschluss des Rates gemäß Art. 23i Abs. 3 erster Satz B-VG bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.
Mag. Michaela Steinacker Mag. Wolfgang Sobotka
Schriftführer/in Präsident