121/E XXVII. GP
Entschließung
des Nationalrates vom 10. Dezember 2020
betreffend Aktives Vorgehen gegen Lebensmittelverschwendung
Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, wird ersucht, zeitnah in Zusammenarbeit mit den österreichischen Handelsunternehmen, ProduzentInnen und karitativen Organisationen einen Aktionsplan gegen Lebensmittelverschwendung zu entwickeln. Dazu gehören insbesondere
- die Evaluierung bestehender Gesetze und Fördersysteme,
- das Verbot des Entsorgens von genusstauglichen Lebensmitteln aus dem Lebensmitteleinzelhandel (Kaskadenmodell nach dem Vorbild Frankreich),
- eine Nationale Koordinierungsstelle,
- die Verbesserung der Datenbasis und Transparenz über die gesamte Wertschöpfungskette und
- eine Kampagne zur Bewusstseinsbildung für KonsumentInnen (um die Verschwendung in den Haushalten zu verringern).