144/E XXVII. GP
Entschließung
des Nationalrates vom 24. März 2021
betreffend Evaluierung der Neuregelung des § 109 – Kettenverträge
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung, wird aufgefordert, die Auswirkungen der Novellierung des § 109 Universitätsgesetz auf die Karriereentwicklung von Forscher_innen und Lehrpersonal in Zusammenarbeit mit den Universitäten zu evaluieren und dem Nationalrat spätestens acht Jahre nach Inkrafttreten der Regelung (am 1. Oktober 2021) einen Bericht über die Ergebnisse vorzulegen.