149/E XXVII. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 25. März 2021

betreffend die Zurverfügungstellung von Trinkwasser für Erntehelferinnen und Erntehelfer auf auswärtigen Arbeitsstätten und Feldern durch den Arbeitgeber

Der Bundesminister für Arbeit wird aufgefordert, die Sozialpartner damit zu beauftragen, dass im Zuge der zu erlassenden Arbeitsstättenverordnung für die Land- und Forstwirtschaft (LF AStV) die Zurverfügungstellung von Trinkwasser auf Feldern bzw. auswärtigen Arbeitsstätten durch den Arbeitgeber sichergestellt wird.