153/E XXVII. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 25. März 2021

betreffend schnellstmögliche Öffnung der Hundeschulen für Gruppenausbildung als Gefahrenpräventionsmaßnahme gegen Verhaltensstörungen und aus Gründen des Tierschutzes

Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird aufgefordert, aus Gründen der Gefahrenprävention und des Tierschutzes die Gruppenausbildung durch Hundeschulen und HundetrainerInnen im Freien schnellstens zuzulassen, wobei die Gruppengröße fünf TeilnehmerInnen nicht überschreiten soll und selbstverständlich die Hygienevorschriften, wie das Tragen von FFP2‑Masken und ein Zwei-Meter-Abstand, einzuhalten sind.