157/E XXVII. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 25. März 2021

betreffend Kein Atommülllager an der Grenze zu Österreich

Die Bundesregierung wird ersucht, alles zu unternehmen, um ein Atommülllager im grenznahmen Raum zu verhindern. Gleichzeitig wird die Bundesregierung aufgefordert die klare österreichische Position gegenüber den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, der Schweiz und der Tschechischen Republik zum Ausdruck zu bringen.

Die Bundesregierung wird darüber hinaus ersucht, alle diplomatischen, politischen und rechtlichen Mittel auszuschöpfen, um Atomenergie in Europa zurückzudrängen und den Ausbau von erneuerbaren Energien europaweit voranzutreiben.

Dies umfasst insbesondere:

•       Dass die Bundesregierung bei Nicht-Einhaltung der europäischen und internationalen Regeln für Atommüll-Endlager Sanktionen sowie einen Schutzkorridor fordert, damit Nachbarländer ihre Endlager nicht an die Grenze schieben;

•       Im Rahmen bilateraler Kontakte darauf zu drängen, dass der Entscheidung über etwaige Endlager intensive Untersuchungen (geologischer, hydrologischer und insbesondere auch hydrogeologischer Faktoren) und eine umfangreiche Einbindung der Bevölkerung - sowohl auf deutscher, schweizer und tschechischer als auch auf österreichischer Seite - vorausgehen;

•       Sich dafür einzusetzen, dass auf europäischer Ebene Vorkehrungen getroffen werden, dass die Suche nach geeigneten Endlagern in den betroffenen Ländern intensiviert wird und die Betreiber kommerzieller Kernkraftanlagen an den entstehenden Kosten beteiligt werden und sich auch dafür einzusetzen, dass für die Beteiligung an den Kosten ebenso wie für etwaige Spätkosten des Betriebs von AKW verpflichtende finanzielle Rücklagen von den Betreibern zu bilden sind;

•       Sich weiterhin auf europäischer Ebene dafür einzusetzen, dass Atomkraft weder als nachhaltige noch als klimafreundliche Technologie bewertet und unter dem Deckmantel des Klimaschutzes gefördert wird;

•       Sich auf europäischer Ebene um eine Allianz von Mitgliedstaaten für einen europaweiten Ausstieg aus Atomenergie zu bemühen;

•       Dem Neu- und Ausbau von Atomkraftwerken in Europa, insbesondere in den Nachbarländern, mit allen zur Verfügung stehenden politischen und rechtlichen Mitteln entgegenzuwirken;

•       Auf bilateraler sowie EU-Ebene darauf zu drängen, dass Überprüfungen von Kernkraftwerken in den Nachbarstaaten und der von diesen ausgehenden Gefahren mit modernsten Methoden sowie unter Einbindung unabhängiger nationaler und internationaler Expertinnen und Experten unter verbindlicher Transparenz durchgeführt werden.