170/E XXVII. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 21. April 2021

betreffend die Situation der Uiguren

Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten möge sich weiterhin dafür einsetzen, dass

-       Menschenrechtsverletzungen gegenüber den Uiguren und anderer Minderheiten in Xinjiang im Rahmen der EU und anderen internationalen Gremien, insbesondere den Vereinten Nationen, angesprochen und verurteilt werden,

-       China im Rahmen der EU und in anderen internationalen Gremien, insbesondere den Vereinten Nationen, dazu aufgefordert wird, uneingeschränkten Zutritt für unabhängige internationale Beobachter, wie etwa für die Menschenrechtshochkommissarin der Vereinten Nationen, nach Xinjiang und in Lager und Anhaltezentren zu gewähren,

-       dass das EU-Menschenrechtssanktionsregime in Bezug auf jene Personen und Entitäten, die für die Unterdrückung der Uiguren und anderer Minderheiten in Xinjiang verantwortlich sind, je nach Entwicklung der menschenrechtlichen Lage vor Ort treffsicher angewendet wird.