190/E XXVII. GP
Entschließung
des Nationalrates vom 17. Juni 2021
betreffend Verbesserung der Information von Patienten
Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz hat dem Nationalrat bis längstens 31.12.2021 eine Änderung des Medizinproduktegesetzes zur Beschlussfassung vorzulegen, die eine ausdrückliche verpflichtende und unverzügliche Information von Patienten/Patientinnen durch Gesundheitseinrichtungen oder Ärzte/Ärztinnen vorsieht, wenn Sicherheitsbedenken im Zusammenhang mit einem Implantat bestehen. Darüber hinaus soll der Katalog von implantierbaren Medizinprodukten, für die ein Register zu führen ist, evaluiert und ergänzt werden, insbesondere auch im Zusammenhang mit Intrauterinpessaren.