201/E XXVII. GP
Entschließung
des Nationalrates vom 13. Oktober 2021
betreffend Relaisfunkstellen
Die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus wird ersucht, zu prüfen, ob es im Bereich des Amateurfunkes zu teilweisen Gebührenreduktion bzw. -befreiungen kommen kann. So ist auch zu prüfen, ob die Gebühren bei Relaisfunkstellen entfallen bzw. entsprechend der tatsächlichen Leistungsstufe festgelegt werden können.