206/E XXVII. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 14. Oktober 2021

betreffend Aufbewahrung von Akten und Daten in den Ministerien

Die Bundesregierung wird aufgefordert, jedenfalls sicherzustellen, dass für die Wahrnehmung der parlamentarischen Kontrollrechte, wie insbesondere den zuletzt eingesetzten Untersuchungsausschuss, die notwendigen Akten- und Datenbestände, etwa in Sicherungskopien, aufbewahrt werden. Die im Bundeskanzleramt durch den Datenmigrationsprozess in das BRZ (derzeit im Abstimmungsprozess mit der PV) für 10. November 2021 vorgesehene automatisierte Löschung von bzw. Beschränkung des Zugriffs auf Inhalte, die älter als 365 Tage sind, soll ausgesetzt werden.