233/E XXVII. GP
Entschließung
des Nationalrates vom 20. Jänner 2022
betreffend Impfpflicht und Arbeitswelt
Der Nationalrat ist der Auffassung, dass bestehende arbeits- oder sozialversicherungsrechtliche Regelungen und Ansprüche durch das COVID-19-lmpfpflichtgesetz unberührt bleiben.
Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz wird daher ersucht, dass die aktuell (am 20. Jänner
2022) in der 6. Covid-19-Schutzmaßnahmen-Verordnung geltende
3G-Regelung für Arbeitsorte bzw. 2,5G-Regelung für Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter von Alten- und Pflegeheime, stationären Wohneinrichtungen
der Behindertenhilfe, Krankenanstalten und Kuranstalten und sonstigen Orten an
denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden, beibehalten werden und die
allenfalls dafür erforderlichen Tests unentgeltlich bleiben.