233/E XXVII. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 20. Jänner 2022

betreffend Impfpflicht und Arbeitswelt

Der Nationalrat ist der Auffassung, dass bestehende arbeits- oder sozialversicherungsrechtliche Regelungen und Ansprüche durch das COVID-19-lmpfpflichtgesetz unberührt bleiben.

Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird daher ersucht, dass die aktuell (am 20. Jänner 2022) in der 6. Covid-19-Schutzmaßnahmen-Verordnung geltende
3G-Regelung für Arbeitsorte bzw. 2,5G-Regelung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Alten- und Pflegeheime, stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe, Krankenanstalten und Kuranstalten und sonstigen Orten an denen Gesundheitsdienstleistungen erbracht werden, beibehalten werden und die allenfalls dafür erforderlichen Tests unentgeltlich bleiben.