245/E XXVII. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 23. März 2022

betreffend Bereitstellung ausreichender Mittel für das Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten

Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten die zusätzlichen Personal- sowie Finanzressourcen zur Verfügung zu stellen, damit die betroffenen Vertretungsbehörden die novellierte Regelung für Opfer des Nationalsozialismus und deren Nachkommen kundenfreundlich, professionell und rasch durchführen können. Demgemäß sollen die Mehrkosten in den Finanzjahren 2024-2026 im Bundesfinanzrahmengesetz für den relevanten Zeitraum Berücksichtigung finden.