251/E XXVII. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 19. Mai 2022

betreffend Gefängnisseelsorge als Teil der Religions- und Bekenntnisfreiheit

Die Bundesregierung wird ersucht,

1.     die Wahrung des Rechts von Gefängnisinsassen auf Religionsausübung und einen entsprechenden Zugang zu den Angeboten der Seelsorge sowie zu religiösen Veranstaltungen weiterhin zu sichern,

2.     die flächendeckende und bedarfsorientierte Seelsorge in österreichischen Justizanstalten für alle Religionsgemeinschaften abzusichern und

3.     die Zurverfügungstellung von religiösen Heilsmitteln in ausreichender Zahl weiterhin sicherzustellen, sofern dies ohne Gefährdung der Zwecke des Strafvollzuges möglich ist und die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung in der Anstalt nicht gefährdet werden.

Damit eine ausreichende Beschickung von Seelsorgerinnen und Seelsorgern aller Religionsgemeinschaften in die Justizanstalten ermöglicht wird, nehmen die Bundesministerin für Justiz und der Bundesminister für Finanzen in Aussicht, Gespräche zur Bereitstellung der zusätzlichen budgetären Mittel im Vorfeld der Annahme des Budgets für das Finanzjahr 2023 zu führen.