254/E XXVII. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 15. Juni 2022

betreffend „Durchführung einer Haltbarkeitsanalyse und Einsatz für eine Anpassung der europäischen Regelungen betreffend die Verkaufsfrist von Eiern“

Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird ersucht, einen Rahmen in Abstimmung mit dem Bundesminister für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus zu schaffen, dass Haltbarkeitsanalysen im Wege von Studien und Evaluierungen durch die Branche und Fachstellen für eine sachlich rechtfertigbare Verlängerung von Haltbarkeitsangaben bei Frischeiern erstellt werden. Basierend auf den Ergebnissen werden darüber hinaus die jeweiligen Bundesminister ersucht, sich auf europäischer Ebene für eine Ausdehnung der verpflichtenden Verkaufsfrist von 21 Tagen bei Eiern auf bis zu 28 Tage einzusetzen, damit nicht Eier, deren Mindesthaltbarkeit nicht erreicht ist, aus dem Verkehr gezogen werden müssen.