255/E XXVII. GP
Entschließung
des Nationalrates vom 15. Juni 2022
betreffend Einhaltung der Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts in der Ukraine und individuelle strafrechtliche Verantwortlichkeit
Die Bundesregierung wird ersucht,
1. sich weiterhin im Rahmen der Europäischen Union, bilateral sowie in multilateralen Foren nachdrücklich für die Einhaltung und Durchsetzung der Normen des Völkerrechts, insbesondere des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte, für eine unabhängige Aufklärung und Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen und Verstößen gegen das humanitäre Völkerrecht in der Ukraine sowie die Stärkung der internationalen Gerichtsbarkeit einzusetzen,
2. sich dabei insbesondere für die Einhaltung der völkerrechtlichen Verpflichtungen aufgrund der Genfer Abkommen und Zusatzprotokolle betreffend den Schutz der Zivilbevölkerung und die Behandlung Kriegsgefangener einzusetzen,
3. sich weiterhin für eine starke österreichische Beteiligung bei internationalen Organisationen und Gerichten, wie dem Internationalen Strafgerichtshof, sowie bei EU-Agenturen, Missionen und unabhängigen internationalen Untersuchungskommissionen einzusetzen und für eine weitere Vertiefung der engen Kooperation mit und zwischen diesen Institutionen einzutreten sowie
4. zusätzliche Schwerpunktschulungen im Bereich humanitäres Völkerrecht und Völkerstrafrecht für die entsprechenden nationalen Stellen zu ermöglichen.