26/E XXVII. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 22. April 2020

betreffend Erweiterung der ex lege Berechtigung zum Führen von Blaulicht auch auf Kommando- und Mannschaftsfahrzeugen der Feuerwehren

Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird ersucht, die im Antrag 161/A vorgeschlagene Erweiterung der ex lege Berechtigung zum Führen von Blaulicht auch auf Kommando- und Mannschaftsfahrzeuge der Feuerwehren möglichst rasch einem Begutachtungsverfahren zu unterziehen.