261/E XXVII. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 7. Juli 2022

betreffend Evaluierung des Vollzugs betreffend den Begriff „nahestehende Organisationen“

Die Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt wird ersucht, aufbauend auf den Erfahrungen hinsichtlich des Begriffs der nahestehenden Organisationen die Vollzugspraxis der Behörden und Gerichte zu evaluieren und dem Nationalrat darüber zu berichten, ob die Einbeziehung ,parteinaher‘ Vereine, Vorfeldorganisationen und ähnlicher juristischer Personen im Sinn von Rechtssicherheit als auch höchstmöglicher Transparenz von Parteifinanzen ausreichend sichergestellt ist, und gegebenfalls darzustellen, wie eine Ausweitung des Begriffs der nahestehenden Organisation aufgrund klar nachprüfbarer Kriterien wie etwa dem Sitz, der überwiegenden Personenidentität in Leitungsorganen, Namensgleichheit und der Vereinszwecke, die nicht ausschließlich auf politikferne Ziele ausgerichtet sind, formuliert werden sollte.

Aufbauend auf dem Ergebnis der Evaluierung wird die Bundesministerin für EU und Verfassung im Bundeskanzleramt darüber hinaus ersucht zu prüfen und dem Nationalrat zu berichten, welche besonderen verfahrensrechtlichen Mechanismen zweckdienlich erscheinen, um vorab rechtsverbindlich festzustellen zu können, ob eine Organisation als ,nahestehend‘ im Sinn des Parteiengesetzes zu qualifizieren ist.