274/E XXVII. GP
Entschließung
des Nationalrates vom 17. November 2022
betreffend Achtung der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK)
Die Bundesregierung wird aufgefordert sich vollumfassend zu der sich im Verfassungsrang befindlichen Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zu bekennen und für die unveränderte Geltung ebendieser vehement einzutreten, denn Menschenrechte sind die Säule des Rechtsstaates und unverhandelbar.