298/E XXVII. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 31. Jänner 2023

betreffend Unterstützung der Ukraine gegen die russische Aggression

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische Angelegenheiten, wird ersucht,

 

sich weiterhin mit Nachdruck für die sofortige Einstellung der Angriffe Russlands und den unverzüglichen und vollständigen Abzug der russischen Truppen vom ukrainischen Territorium, sowie die vollkommene Wiederherstellung der territorialen Integrität und der vollen Souveränität der Ukraine sowie die Achtung der Grundnormen des Völkerrechts und der Charta der Vereinten Nationen durch Russland einzusetzen;

 

alle bilateralen und multilateralen Initiativen wie jene im Rahmen der UN und der OSZE zu unterstützen, die zu einer Deeskalation des Krieges und zur Aufnahme seriöser Friedensverhandlungen zwischen Moskau und der Ukraine führen können mit dem Ziel eines gerechten Friedens und unter Berücksichtigung der von der Ukraine ausgearbeiteten 10-Punkte Formel.

 

weiterhin auf allen Ebenen mit Nachdruck für die Einhaltung und Durchsetzung der Normen des Völkerrechts, insbesondere des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte einzutreten, und sich dabei insbesondere für die Einhaltung der völkerrechtlichen Verpflichtungen aufgrund der Genfer Abkommen und Zusatzprotokolle betreffend den Schutz der Zivilbevölkerung und die Behandlung Kriegsgefangener einzusetzen;

 

weitere humanitäre Unterstützung für die Ukraine und die von den humanitären Auswirkungen des Krieges unmittelbar am stärksten betroffenen Nachbarstaaten bereitzustellen.