303/E XXVII. GP
Entschließung
des Nationalrates vom 24. Februar 2023
betreffend Jahrestag des Beginns des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine
Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, wird ersucht,
- weiterhin mit Nachdruck insbesondere im Verband mit der EU und in enger Abstimmung mit internationalen Partnern wie bisher für die unverzügliche Einstellung der Angriffe Russlands und die Wiederherstellung der territorialen Integrität und vollen Souveränität der Ukraine, der Einhaltung des Völkerrechts und der Menschenrechte einzutreten,
- sich dafür einzusetzen, dass Täter und Befehlshaber für Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Ukraine rasch zur Verantwortung gezogen werden,
- bilaterale Bemühungen fortzuführen und multilaterale Bemühungen wie jene im Rahmen der Vereinten Nationen und der OSZE mit Nachdruck zu unterstützen, um eine Deeskalation des Krieges bei gleichzeitigem Offenhalten von Gesprächskanälen zur Förderung eines politischen Friedensprozesses zur Herstellung eines gerechten und dauerhaften Friedens zu erreichen und
- weitere humanitäre Unterstützung für die Ukraine und den am meisten von den negativen Auswirkungen des Krieges betroffenen Nachbarländern in der Region bereitzustellen.