323/E XXVII. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 24. Mai 2023

betreffend Sofortige Einstellung der bewaffneten Auseinandersetzung im Sudan

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, wird ersucht,

1.     sich im Verbund mit den EU-Partnern und den Vereinten Nationen für eine sofortige Einstellung der Kämpfe im Sudan und für die Einhaltung eines nachhaltigen Waffenstillstandes einzusetzen.

2.     im Verbund mit den EU-Partnern für den umfassenden Schutz der Zivilbevölkerung und der zivilen Infrastruktur sowie die Einhaltung des humanitären Völkerrechts einzutreten und auf einen ungehinderten humanitären Zugang und eine Verbesserung der humanitären Lage hinzuwirken.

3.     alle Bemühungen zur Hilfe vor Ort weiterhin aufrechtzuerhalten, um die humanitäre Notlage im Sudan und in den Nachbarländern zu mindern.

4.     weiterhin für eine Stabilisierung des Sudan, einen nachhaltigen innersudanesischen politischen Prozess und die Etablierung demokratischer Strukturen einzutreten, sowie den Sudan mit adäquaten Instrumenten bei der Bewältigung der sozioökonomischen Herausforderungen im Land langfristig und kontinuierlich zu unterstützen.