333/E XXVII. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 6. Juli 2023

betreffend „Sichtbarmachung der sozialen und psychischen Herausforderungen für österreichische Bäuerinnen und Bauern und einem Bekenntnis zur Unterstützung, u.a. durch Weiterführung und Ausbau des bäuerlichen Sorgentelefons.“

Die Bundesregierung - insbesondere der Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft - wird ersucht, dafür zu sorgen, dass:

•       Der Betrieb des Bäuerlichen Sorgentelefons nicht nur aufrecht bleibt, sondern – auch unter Inanspruchnahme von Fördermitteln im Rahmen der neuen Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) - noch weiter ausgebaut und verstärkt beworben wird. Ein Ausbau könnte z.B. eine Erweiterung der Erreichbarkeitszeiten oder Personalaufstockungen umfassen.

•       Die Psychosoziale Beratung in den Landwirtschaftskammern unter Beibehaltung des hohen Qualitätsstandards erhalten bleibt beziehungsweise ausgebaut wird, und die persönlichen Beratungsangebote im Rahmen von „Lebensqualität Bauernhof“ in allen Bundesländern fixer Bestandteil des Angebots werden. Diese soll als Beratungsleistung innerhalb der land- und forstwirtschaftlichen Betriebsberatung in der Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik auch eine langfristig gesicherte Finanzierung erhalten.

•       Die Bildungsangebote wie Kurse, Seminare und Vorträge weiterhin ein fester Bestandteil von „Lebensqualität Bauernhof“ bleiben und auch das Onlineangebot ausgebaut wird.

•       Bildungsangebote von Lebensqualität Bauernhof auch für andere in Kontakt mit Bäuerinnen und Bauern stehende AkteurInnen angeboten werden, um das Erkennen, Einordnen und Ansprechen von psychosozialen Problemen zu fördern und auf weiterführende Hilfe und Unterstützung zu verweisen.

•       Eine Studie in Auftrag gegeben wird über die Arbeitsbelastung und weitere Ursachen für psychische Belastungen und Erkrankungen in der Landwirtschaft, unter Berücksichtigung einer Geschlechterperspektive in Erhebung und Auswertung.