343/E XXVII. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 19. Oktober 2023

betreffend Verurteilung der militärischen Handlungen durch Aserbaidschan sowie Schutz von Minderheitenrechten und Kulturgütern in Bergkarabach

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten wird ersucht, gemeinsam mit den europäischen und internationalen Partnern, auf internationaler Ebene, auf EU-Ebene, im Rahmen der OSZE und bilateral weiterhin

1.     die militärischen Handlungen von Aserbaidschan, die eine Massenflucht von über 100.000 ethnischen Armenierinnen und Armeniern aus Bergkarabach verursacht haben, weiterhin in allen Gremien und in bilateralen Gesprächen zu verurteilen;

2.     für Deeskalation, vertrauensbildende Maßnahmen und die Wiederaufnahme des Dialogs zwischen Aserbaidschan und Armenien zu Sicherung der Stabilität in der gesamten Region einzutreten. Darüber hinaus ist sicherzustellen, dass der verbliebenen Bevölkerung in Bergkarabach der uneingeschränkte Zugang, inklusive über den Latschin-Korridor, zu lebenswichtigen Gütern und Dienstleistungen und die Bewegungsfreiheit im Einklang mit den rechtsverbindlichen Anordnungen des Internationalen Gerichtshofs und der trilateralen Erklärung vom 9. November 2020 nachhaltig ermöglicht wird;

3.     sich für die strikte Einhaltung des humanitären Völkerrechts und den Schutz der Zivilbevölkerung und ziviler Infrastruktur sowie der Menschenrechte, einschließlich der Achtung von Minderheitenrechten der verbliebenen ethnischen Armenierinnen und Armenier in Bergkarabach und jener, die nach Bergkarabach zurückkehren möchten, einzusetzen;

4.     sich für einen dauerhaften freien und ungehinderten Zugang internationaler humanitärer Organisationen nach Bergkarabach einzusetzen, um der Zivilbevölkerung dringend benötigte humanitäre Hilfe zukommen zu lassen;

5.     für den umfassenden Schutz von Kulturgütern und Kirchen in Bergkarabach einzutreten;

6.     angesichts der über 100.000 armenischen Flüchtlinge aus Bergkarabach, Armenien als Schwerpunktland der österreichischen Entwicklungszusammenarbeit auch weiterhin die nötigen Mittel für eine weitere Stabilisierung der Situation zukommen zu lassen.