363/E XXVII. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 20. März 2024

betreffend „mehr Produktsicherheit im Interesse unserer Konsumentinnen und Konsumenten“

Der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz wird ersucht, im Interesse der Sicherstellung eines verbesserten Produktsicherheitsstandards zeitnah die notwendigen Schritte zur Gewährleistung von Rechtssicherheit und Rechtsklarheit im Produktsicherheitsrecht durch die notwendigen Rechtsbereinigungsmaßnahmen in Angriff zu nehmen, dazu auch in Dialog mit den Sozialpartner zu treten und die betroffenen Wirtschaftsakteure mit geeigneten Informationsmaßnahmen für das neue Regime zu sensibilisieren, um damit für einen reibungslosen Übergang auf das neue Produktsicherheitsregime nach der neuen EU-Verordnung und im Interesse der Sicherheit unserer Konsumentinnen und Konsumenten zu sorgen. Zudem wird der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ersucht, eine Konzentration der Marktüberwachung im Bereich des Produktsicherheitsgesetzes und der Produktsicherheitsverordnung auf Bundesebene im Vollzugsbereich des BMSGPK zu prüfen und gegebenenfalls mit den Ländern darüber das Einvernehmen herzustellen; dies im Besonderen vor dem Hintergrund der in der Produktsicherheitsverordnung vorgesehenen Überwachung von Online-Handel und Online-Plattformen, um österreichische Verbraucherinnen und Verbraucher vor unsicheren Produkten aus Drittstaaten zu schützen.