365/E XXVII. GP
Entschließung
des Nationalrates vom 17. April 2024
betreffend Österreichs Engagement in der Region Bergkarabach und Verbesserung der Lebensbedingungen der geflüchteten Zivilbevölkerung, insbesondere von Frauen und Kindern
Die österreichische Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, wird ersucht
• sich auf europäischer und internationaler Ebene weiterhin dafür einzusetzen, dass internationale und europäische Hilfsgelder und -leistungen die Zivilbevölkerung, die aus Bergkarabach flüchten musste und unter den Folgen der militärischen Auseinandersetzung leidet, auch künftig gezielt erreicht und darauf hinzuwirken, dass dabei die besonders vulnerable Situation von geflüchteten Frauen und Kindern berücksichtigt wird, damit diese die Folgen des Konfliktes bewältigen und in Frieden leben können.
• sicherzustellen, dass die österreichischen Entwicklungsprojekte in Armenien für eine weitere Stabilisierung der Situation sowie der Verbesserung der Lebensbedingungen und Widerstandsfähigkeit der Bevölkerung entsprechend fortgeführt werden, und dabei der vulnerablen Situation von Frauen und Kindern hohe Aufmerksamkeit zukommt.
• sich in Abstimmung mit den internationalen Partnern und vor allem im Einklang mit der EU und ihren Mitgliedstaaten wie bisher mit Nachdruck für eine dauerhafte Friedenslösung zwischen Aserbaidschan und Armenien einzusetzen, und sich weiterhin an der zivilen EU-Mission in Armenien personell zu beteiligen.
• sich weiterhin für den notwendigen und völkerrechtlich verpflichtend vorgesehenen Schutz von Kulturgütern und religiösen Stätten in Bergkarabach einzusetzen, damit das kulturelle Erbe der Region für die künftigen Generationen bewahrt wird.