366/E XXVII. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 17. April 2024

betreffend Einsatz für eine internationale Regulierung von tödlichen autonomen Waffensystemen sowie Risiken im Zusammenhang mit der Integration Künstlicher Intelligenz in Nuklearwaffensysteme

Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, wird ersucht, sich weiterhin mit Nachdruck auf multilateraler Ebene für ein rechtlich verbindliches Instrument zur internationalen Regulierung von tödlichen autonomen Waffensystemen einzusetzen, das klare Verbote für Waffensysteme vorsieht, die nicht im Einklang mit internationalem Recht, insbesondere dem Humanitären Völkerrecht und den Menschenrechten, sowie ethischen Grundsätzen und unter ausreichender menschlicher Kontrolle eingesetzt werden können.

Im Hinblick auf die 11. Überprüfungskonferenz des Atomwaffensperrvertrages und unter Berücksichtigung der dringend notwendigen menschlichen Kontrolle über Nuklearwaffen wird der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten weiters ersucht, sich im Bereich „risikoreduzierende Maßnahmen“ mit Nachdruck für diesbezügliche Zusagen von allen Atommächten einzusetzen sowie folglich für eine entsprechende verbindliche Vertragserweiterung einzutreten, um jedenfalls eine ausreichende menschliche Kontrolle zu gewährleisten.