371/E XXVII. GP
Entschließung
des Nationalrates vom 15. Mai 2024
betreffend Tiroler Bevölkerung schützen und die Tiroler Landesregierung unterstützen: Gesundheits- und Umweltschutz sowie Versorgungssicherheit in Tirol haben einen höheren Wert als die freie Fahrt für Millionen von Transit-LKW
Die Bundesregierung wird ersucht, die in Umsetzung von
Unionsrecht und innerstaatlichem Recht verhängten
verkehrsbeschränkenden Notmaßnahmen auf der Inntal- und
Brennerautobahn in Tirol, die für den Schutz der Gesundheit der
Bevölkerung und der Umwelt vor Schadstoffen und Lärm, für die
Sicherstellung der Funktionsfähigkeit einer wichtigen europäischen
Hauptverkehrsachse und für die Versorgungssicherheit im gesamten Land
unerlässlich sind, gemeinsam mit dem Land Tirol weiterhin mit Nachdruck zu
verteidigen, da ohne die Aufrechterhaltung der aus den vorgenannten
Gründen gerechtfertigten Fahrverbote und Verkehrsbeschränkungen ein
Verkehrskollaps auf einer zentralen
Nord-Süd-Verbindung in der Europäischen Union unausweichlich ist.
Insbesondere mögen in diesem Sinn folgende Punkte mit Nachdruck gegenüber der Europäischen Kommission und den Nachbarstaaten vertreten werden:
1. Die geltenden verkehrsbeschränkenden Maßnahmen in Umsetzung von Unionsrecht und innerstaatlichem Recht im Land Tirol sind Notmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Bevölkerung und der Umwelt und sind für den Erhalt der Infrastruktur, zur Sicherstellung der Funktionsfähigkeit der Nord-Süd-Verkehrsachse und zur Aufrechterhaltung der Versorgung der Gemeinden entlang dieser Verkehrsachse unerlässlich. Daher wird die Bundesregierung ersucht, an sämtlichen Maßnahmen festzuhalten und die Tiroler Landesregierung hierbei weiter zu unterstützen, jedenfalls sofern und soweit diese Maßnahmen nicht durch andere mindestens ebenso wirksame Maßnahmen ersetzt werden.
2. Die geltenden verkehrsbeschränkenden Maßnahmen in Tirol zur Regulierung des Schwerverkehrs auf der Inntal- und Brennerautobahn, welche im Einklang mit der Tiroler Landesregierung und dem Tiroler Landtag getroffen wurden, müssen daher aufrechterhalten werden. Dieser Standpunkt ist auch im von Italien eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich nach Art. 259 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union aufrecht zu erhalten.
3. Weiters wird die Bundesregierung ersucht, im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens sämtliche rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen, um die Tiroler Maßnahmen zu verteidigen. Dabei sollen insbesondere auch die Alpenkonvention samt Verkehrsprotokoll, das Weißbuch „Verkehr“ und der „Green Deal“ der Europäischen Kommission samt Klimaschutzzielen entsprechende Berücksichtigung finden.
4. Weiters wird die Bundesregierung ersucht, die Europäische Kommission aufzufordern, zeitnah wirkungsvolle Maßnahmen zur Umsetzung des Weißbuchs „Verkehr“ und insbesondere Maßnahmen ohne Schlupflöcher für die Verlagerung auf die Schiene umzusetzen.
5. Zudem wird die Bundesregierung ersucht, auf die Europäische Kommission sowie die Regierungen in Deutschland und Italien einzuwirken, um zeitnah die Einführung eines intelligenten Verkehrsmanagementsystems im Sinne der von Tirol, Bayern und Südtirol unterzeichneten „Kufsteiner Erklärung“ zu erreichen.
6. Schließlich wird die Bundesregierung ersucht, auf die Regierung in Deutschland einzuwirken, den Bau der erforderlichen Zulaufstrecken für den Brenner Basistunnel schnellstmöglich zu beschließen und mit der Umsetzung zu starten. Die Zulaufstrecken sind erforderlich, um die volle Kapazität des Brenner Basistunnels auszunutzen zu können und einen wichtigen Beitrag für die Verlagerung auf die Schiene zu leisten.