378/E XXVII. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 4. Juli 2024

betreffend Rampen an Bahn-Verkehrsstationen

Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie wird ersucht, die Rahmenbedingungen für die Erhaltung bzw. zusätzliche Errichtung von Rampen zur Bahnsteigerschließung an Bahnhöfen und Bahnhaltestellen unter Berücksichtigung der positiven Erfahrungen zB in der Schweiz und in Vorarlberg mit fairen Risiko- und Kostenteilungsmodellen zu optimieren.

Ziel ist, in Fortsetzung der positiven Entwicklungen bei der Barrierefreiheit und beim Thema Rad & Bahn (u.a. Verbesserung Radmitnahme in Zügen, Klappradförderungen, Radabteile) im Rahmen der bereitgestellten Mitteln des aktuellen ÖBB-Rahmenplans zur Erleichterung der beruflich und touristisch bedingten Radmitnahme in Zügen sowie zur kosteneffizienten und zugleich komfortablen Bewältigung der stark zunehmenden Fahrgastströme Rampen an Verkehrsstationen wieder vermehrt zu ermöglichen und umzusetzen.