380/E XXVII. GP

 

Entschließung

des Nationalrates vom 4. Juli 2024

betreffend Sicherstellung der raschen und kostengünstigen Pannenhilfe

Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, wird ersucht sich aktiv auf europäischer Ebene für eine konsumentenfreundliche Regelung des Zugangs zu Fahrzeugdaten einzusetzen. Insbesondere soll vertreten werden, dass:

-       Pannendienste und unabhängige Werkstätten uneingeschränkten und kostengünstigen Zugang zu den Fahrzeugdaten (z.B.: Reparaturanleitungen, Diagnosesysteme, ... ) erhalten, sowie eine Offline-Lösung bereitgestellt wird, die für die Pannenhilfe und Reparatur notwendig sind.

-       Der Zugriff auf Fehlercodes und andere relevante Daten über den gesetzlich verpflichtenden Diagnose-Stecker oder über „Fernzugriff / Over-the-Air (OTA)“ erfolgt, ohne dass zusätzliche Gebühren anfallen oder eine Onlineverbindung zum Herstellerserver für den Erhalt eines „elektronischen Zugriffsschlüssels“ erforderlich ist.

-       Die EU-Kommission die „sektorspezifische Regulierung“, die im Dezember 2023 gestoppt wurde, zu realisieren. Das EuGH-Urteil vom 5. Oktober 2023 (Nr. C-296/22), das den Herstellern untersagt, den freien Zugang im Zuge von Wartungs- und Reparaturarbeiten zu beschränken, konsequent umgesetzt und nicht durch einseitige Änderungen der Typengenehmigungs-Verordnung unterlaufen wird.