4/E XXVII. GP
Entschließung
des Nationalrates vom 11. Dezember 2019
betreffend österreichisches Glyphosat-Verbot
Die Bundeskanzlerin bzw. die zuständigen Bundesministerinnen und Bundesminister werden aufgefordert, unverzüglich einen mit der Regelung des § 18 Abs. 10 Pflanzenschutzmittelgesetz 2011 im Beschluss 193/BNR des Nationalrates identen Entwurf eines Glyphosat-Verbots an die Europäische Kommission zu notifizieren und zu prüfen, ob dem VKI die Kosten für die Testung von Alltagsprodukten auf Glyphosat-Verunreinigung ersetzt werden können.