1006 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 1661/A der Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz zur Bekämpfung pandemiebedingter Armutsfolgen (COVID-19-Gesetz-Armut) geändert wird

Die Abgeordneten Mag. Michael Hammer, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 20. Mai 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Der Entfall des Ausdrucks dient lediglich der Klarheit der Anordnung und ist somit eine redaktionelle Anpassung.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 1. Juli 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Markus Koza die Abgeordneten Rudolf Silvan, Fiona Fiedler, BEd, Peter Wurm, Mag. Ernst Gödl, Dr. Dagmar Belakowitsch sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Dr. Wolfgang Mückstein.

 

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Mag. Markus Koza einen gesamtändernden Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:

„Zu Z. 1 (§ 5b):

Die Auswirkungen der COVID-19-Krise haben bei Menschen verschiedenster Bevölkerungsschichten zu Einkommenseinbußen geführt. Wie sich zeigt, betreffen diese nicht nur vor der Pandemie bereits von Armut und Ausgrenzung gefährdete Menschen, sondern reicht dieses Phänomen mittlerweile weiter in die Gesellschaft hinein. Seit geraumer Zeit weisen gemeinnützige Organisationen darauf hin, dass Menschen zunehmend nicht mehr in der Lage sind, ihre Wohnkosten zu bestreiten und daher Gefahr laufen, ihr dringendes Wohnbedürfnis nicht mehr decken zu können. Diese Folgewirkung der Pandemie wird nach dem Auslaufen des so genannten ‚Mietmoratoriums‘, das in den COVID-19-Justizbegleitgesetzen verankert war, verschärft.

Experten und Expertinnen rechnen daher im Jahr 2021 und – zeitverzögert – vor allem für die Jahre 2022 und 2023 mit einem starken Anstieg von Räumungsklagen bzw. Delogierungen. Nachdem es sich beim Wohnen um ein existentielles Grundbedürfnis handelt, hat es sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, Maßnahmen zur Wohnungssicherung zu ergreifen, um dem bereits jetzt absehbaren negativen Trend entgegenzuwirken.

Zu diesem Zweck werden dem Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz für die Jahre 2021 bis 2023 insgesamt 24 Mio. Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Mit diesen Mitteln sollen Projekte finanziert werden, die der Wohnungssicherung und Delogierungsprävention dienen. Dies soll einerseits dadurch erfolgen, dass den betroffenen Haushalten entsprechende Beratungs- und Unterstützungsstrukturen zur Verfügung stehen. Andererseits sollen mit den Projektmitteln Mietzinsrückstände sowie sonstige Nebenkosten (z. B. Gerichtskosten) übernommen werden, die in der Pandemie entstanden sind, soweit vorrangige Fördermöglichkeiten auf der regionalen Ebene ausscheiden. Geschäftsraummieten sind von der Förderung nicht erfasst.

Aufgrund der spezifischen Anforderungen, die mit der Tätigkeit Wohnungssicherung einhergehen, ist eine erfolgreiche Umsetzung des gegenständlichen Vorhabens durch ein gemeinsames Vorgehen der mit Fragen der Delogierungsprävention befassten Organisationen in Österreich anzustreben.

Die Eckpunkte für die Durchführung und die Auszahlung der Förderung sowie die Voraussetzungen der Zuwendungen für die betroffenen Haushalte sind in einer Richtlinie des Sozialministers im Einvernehmen mit dem Finanzminister festzulegen.

Zu Z. 2 (§ 6):

Der Entfall des Ausdrucks in § 6 dient lediglich der Klarheit der Anordnung und ist somit eine redaktionelle Anpassung.“

 

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Ernst Gödl, Mag. Markus Koza mit Stimmenmehrheit
(dafür: V, S, F, G, dagegen: N) beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2021 07 01

                             Mag. Markus Koza                                                             Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann