1010 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Antrag 1739/A(E) der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Diskriminierungsverbot gegen das Zwangsregime "Grüner Pass"
Die Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 16. Juni 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Durch die Einführung des sogenannten ‚Grünen Passes‘ als ‚Eintrittsschein‘ für die Inanspruchnahme verschiedenster Dienstleistungen wird es in Österreich zu massiven Einschränkungen des öffentlichen, sozialen und wirtschaftlichen Lebens kommen. Öffentliche Dienstleistungen, wie etwa die Inanspruchnahme von Dienstleistungen des Arbeitsmarktservice (Beratung, Vermittlung, Schulung) oder der Zugang zu privaten Waren und Dienstleistungen etwa in Gastronomie, Hotellerie sowie weiteren Bereichen der Tourismus- und Freizeitwirtschaft sollen nur mehr nach Vorlage des ‚Grünen Passes‘ möglich sein. Dasselbe droht unter anderem auch für den Bereich der Aus- und Weiterbildung. Bereits jetzt sind zum Beispiel tausende Schüler, die sich nicht testen lassen, vom Unterricht ausgeschlossen.
Erste Ansätze dieser Diskriminierung am Arbeitsmarkt hat etwa der ÖVP-nahe Vorstand des Arbeitsmarktservice (AMS), Johannes Kopf, in Medieninterviews bereits formuliert, wonach nur noch all jene Menschen eine AMS-Geschäftsstelle betreten dürfen, die getestet, geimpft oder vom Coronavirus genesen sind. Erste Ansätze lässt auch die Diskussion erkennen, ob Arbeitgeber das Recht haben, Arbeitnehmer nach dem Impfstatus zu fragen und die Weigerung sich impfen zu lassen in letzter Konsequenz zur Entlassung durch den Arbeitgeber führen kann. Es drohen also weitgehende Diskriminierungen bis hin zu einem defacto ‚Berufsverbot‘ bei der Suche nach oder dem Anritt einer Beschäftigung bzw. bei der Aufrechterhaltung einer Anstellung, die zum dauerhaften Arbeitsplatzverlust führen können.
Mit dem ‚Grünen Pass‘ schafft man nichts anderes als ein digital unterstütztes System einer fortgesetzten ‚Gesundheitsapartheid‘ als deren letzte Konsequenz ein Sozialkreditsystem nach dem Vorbild des kommunistischen Regimes in China steht. Die Folge ist eine Aussetzung der Grund- und Freiheitsrechte und es droht jenen Menschen, die sich nicht dem 3G-System unterwerfen, der Ausschluss aus dem gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben, aus der Arbeitswelt, aus dem Sozialsystem und aus dem Bildungssystem. Die Einschränkung des öffentlichen Lebens ist für Menschen, die sich dem Regime des ‚Grünen Passes‘ nicht aussetzen wollen, sogar ausdrücklich vorgesehen.
Der ‚Grüne Pass‘ hebelt aber nicht nur die verfassungsmäßig geschützten Grund- und Freiheitsrechte einzelne Bürger aus, sondern es wird die Freiheit aller Bürger beschnitten. Denn gesunde Bürger werden mit diesem System pauschal zu Kranken bzw. potenziellen Gesundheitsgefährdern erklärt. Das bedeutet, dass alle Bürger gezwungen sind, sich immer Schritt für Schritt für einen bestimmten Zeitraum freizubeweisen. Der ‚Grüne Pass‘ ist also nichts anderes als eine gesundheitspolitische Beweislastumkehr, welche die gesamte Bevölkerung betrifft. Der ‚Grüne Pass‘ steht nicht für Freiheit, sondern für ein Zwangsregime.
Dieses System beschneidet die Freiheit jedes Einzelnen, seine Grund- und Freiheitsrechte – mit dem ‚Argument‘, dass es dem Wohle der Allgemeinheit diene. Die aktuellen Zahlen zu aktiven Corona-Fällen belegen aber, dass 99,8 Prozent der Bevölkerung nicht mit dem Virus infiziert sind. Es geht also nicht um die Gesundheit der Bevölkerung, sondern um Kontrolle, Überwachung und Steuerung.
In den USA wird ein gänzlich anderer Weg eingeschlagen. Einzelne US-Bundesstaaten, wie etwa Texas oder Florida haben den Behörden und Unternehmen bereits untersagt, einen Impfnachweis nach dem Vorbild ‚Grüner Pass‘ auszustellen oder zu verlangen. Der demokratische US-Präsident Joe Biden hat darüber hinaus für die USA bereits festgehalten, dass es einen einheitlichen Impfausweis auf Bundesebene nicht geben wird. Darüber hinaus will der US-Präsident mit seiner Administration sicherstellen, dass Richtlinien in Kraft gesetzt werden, um den Schutz der Privatsphäre sicherzustellen und ‚unfaire‘ Praktiken oder ‚Diskriminierung‘ zu verhindern.
Auch in Österreich muss deshalb dem Entzug der Grund- und Freiheitsrechte durch ein verfassungsrechtlich garantiertes Diskriminierungsverbot für alle jene Bürger, die den ‚Grünen Pass‘ nicht in Anspruch nehmen oder verwenden, entgegengetreten werden. Ungeimpfte, Ungetestete, Genesene und Gesunde dürfen durch einen ‚Grünen Pass‘ nicht diskriminiert werden.“
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 1. Juli 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch die Abgeordneten Nikolaus Prinz, Bedrana Ribo, MA, Mag. Verena Nussbaum, Fiona Fiedler, BEd, Peter Wurm, Michael Seemayer sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Dr. Wolfgang Mückstein.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche
Entschließungsantrag keine Stimmenmehrheit
(für den Antrag: F, dagegen: V, S, G, N).
Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2021 07 01
Mag. Elisabeth Scheucher-Pichler Josef Muchitsch
Berichterstatterin Obmann