1015 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Antrag 1776/A der Abgeordneten Tanja Graf, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 und das Sonderunterstützungsgesetz geändert werden
Die Abgeordneten Tanja Graf, Mag. Markus Koza, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 17. Juni 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Zu Artikel 1 (AlVG):
Zu Z 2 (§ 20 Abs. 7):
Diese Änderung soll auch jenen Personen den Zugang zum Bildungsbonus eröffnen, deren Maßnahmen bereits vor dem Oktober 2020 begonnen haben und im Juli 2021 noch andauern werden. Das trifft insbesondere auf die länger dauernden Pflegekraftausbildungen zu. Ein Anspruch auf den Zusatzbeitrag zum Arbeitslosengeld muss gleichfalls als Voraussetzung für den Bildungsbonus bestehen.
Zu Z 3 (§ 36c Abs. 4):
§ 36c Abs. 4 ermöglicht dem Arbeitsmarktservice Transparenzportalabfragen, um die gesetzlich vorgesehene Prüfung des Einkommens von Leistungsbezieherinnen und -beziehern nach dem AlVG verwaltungsökonomisch auch auf diesem Weg zu ermöglichen.
Zu Artikel 2 (SUG):
Die Regelung sieht eine Erhöhung des Zugangsalter zur Sonderunterstützung vor. Das Zugangsalter soll von der Vollendung des 52. Lebensjahres bis zur Vollendung des 62. Lebensjahres in Schritten, von je neun Monaten pro Kalenderjahr, beginnend 2023 bis zum Jahr 2035 erfolgen.
Der Entfall der Z 1 in Art. V Abs. 7 soll klarstellen, dass derart alte Sozialpläne mittlerweile keine Wirkung im Rahmen der Sonderunterstützung mehr entfalten.“
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den
gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 1. Juli 2021 in
Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem
Berichterstatter Abgeordneten Mag. Markus Koza die Abgeordneten Rainer Wimmer,
Laurenz Pöttinger,
Dr. Dagmar Belakowitsch, Fiona Fiedler, BEd, Rebecca Kirchbaumer,
Mag. Verena Nussbaum, Mag. Ernst Gödl, Michael Schnedlitz
sowie der Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher und der
Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.
Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf in getrennter
Abstimmung teils einstimmig, teils mit Stimmenmehrheit (dafür:
V, G, N, dagegen: S, F) beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2021 07 01
Mag. Markus Koza Josef Muchitsch
Berichterstatter Obmann