1022 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Forschung, Innovation und Digitalisierung

über die Regierungsvorlage (944 der Beilagen): Bundesgesetz, mit dem das Unternehmensserviceportalgesetz geändert wird

Am 2. Oktober 2018 wurde die Verordnung (EU) Nr. 2018/1724 über die Einrichtung eines einheitlichen digitalen Zugangstors zu Informationen, Verfahren, Hilfs- und Problemlösungsdiensten und zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1024/2012, ABl. Nr. L 295 vom 21.11.2018 S. 1, beschlossen. Mit dem vorliegenden Novellierungsentwurf sollen die technischen Voraussetzungen für die Erfüllung der aus Artikel 14 der Verordnung resultierenden Verpflichtungen hinsichtlich eines technischen Systems für den grenzüberschreitenden automatisierten Austausch von Nachweisen und Anwendung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung („Once-Only-Principle“) geschaffen werden.

Das Unternehmensserviceportal des Bundes weist bereits heute neben einer hohen Schnittstellendichte zu anderen Systemen der Verwaltung die technischen Voraussetzungen für die Vorbefüllung elektronischer Formulardatenfelder auf und stellt daher die geeignete technische Basis für die Umsetzung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung dar. Das Unternehmensserviceportal soll daher mit den entsprechend benötigten weiteren Funktionalitäten ausgestattet werden. Diese Funktionalitäten sollen darüber hinaus auch in generischer Form zur Verfügung stehen und die Anwendung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung auf nationaler Ebene ermöglichen.

Hierauf aufbauend sollen im Rahmen zukünftiger Vorhaben Unternehmenssituationen nach dem Grundsatz der einmaligen Erfassung optimiert und deren Abwicklung auf dem Unternehmensserviceportal technisch realisiert werden. Dadurch soll eine wesentliche Entlastung der Unternehmen in Österreich bewirkt werden. Umfangreiche Vorarbeiten zur Reduktion der im Zusammenhang mit der Erfüllung von Informationsverpflichtungen bei den Unternehmen anfallenden Lasten wurden bereits im Rahmen der Initiative „Verwaltungskosten senken für Unternehmen“ durchgeführt. Unternehmen waren demnach mit rund 5.700 gesetzlichen Informationsverpflichtungen konfrontiert, die in diesen Unternehmen Verwaltungslasten in Höhe von rund 4,3 Mrd. EUR pro Jahr auslösten. Es wird nach wie vor von ähnlich hohen Belastungen für die Wirtschaft in diesem Umfang ausgegangen. Diese Lasten sollen durch die Realisierung von nach dem Grundsatz der einmaligen Erfassung optimierten Unternehmenssituationen auf dem Unternehmensserviceportal spürbar reduziert werden. Die Schaffung der technischen und organisatorischen Grundlagen für die Anwendung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung im Rahmen dieses Gesetzes bereitet hiefür den notwendigen Boden.

Neben Maßnahmen zum Austausch von Informationen ist die Erfassung, Kategorisierung und Analyse der einer Behörde oder anderen Institution aufgrund einer Rechtsvorschrift von einem Rechtsunterworfenen zur Verfügung gestellten oder übermittelten Informationen Voraussetzung für die Anwendung des Grundsatzes der einmaligen Erfassung. Der vorliegende Novellierungsentwurf trägt dem durch Schaffung der technischen und organisatorischen Voraussetzungen innerhalb der Verwaltung Rechnung.

 

Der Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung hat die gegenständliche Regierungsvorlage in seiner Sitzung am 5. Juli 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA die Abgeordneten
Dipl.-Ing. Gerhard Deimek und Dr. Elisabeth Götze sowie die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck.

 

Bei der Abstimmung wurde der in der Regierungsvorlage enthaltene Gesetzentwurf einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf
(944 der Beilagen) die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2021 07 05

             Mag. Dr. Maria Theresia Niss, MBA                               Eva-Maria Himmelbauer, BSc

                                  Berichterstatterin                                                              Obmannstellvertreterin