1023 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Forschung, Innovation und Digitalisierung

über den Antrag 1615/A(E) der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen betreffend Mittelverwendung Digitalisierungsfonds

Die Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 19. Mai 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Pandemie hat uns mehrere Dinge schmerzhaft vor Augen geführt: Die strukturellen Defizite in unserem Land. Dass wir aus unseren Fehlern endlich lernen müssen. Und dass veraltete Muster keine Basis für das Überstehen einer solchen Krise bieten und uns aufhalten, nach vorne zu kommen. Daher braucht es einen echten Neustart. Wie durch ein Brennglas sehen wir nun, wo unsere Schwächen liegen, wo wir an unsere Grenzen gestoßen sind, was man besser machen kann - und soll.

Wie wichtig Digitalisierung für alle Lebensbereiche ist, wurde uns allen in den letzten Monaten bewusst - und ebenso, wie sehr wir hier in Verwaltung, Wirtschaft, Bildung, Gesundheit und Infrastruktur noch hinterherhinken. Auf eine flächendeckende Einführung der E-ID warten die Bürger_innen nach wie vor vergeblich, in den Schulen und Universitäten funktioniert Distance Learning immer noch mehr schlecht als recht, im Glasfaserausbau ist Österreich europäisches Schlusslicht, das Gesundheitswesen und insbesondere die Pandemiebekämpfung leiden unter Daten- und Kompetenzchaos. Im Index für digitale Wirtschaft und Gesellschaft (DESI) belegt Österreich aktuell den 13. Platz, bis 2030 will die Bundesregierung lediglich auf Platz 5 aufrücken. Das ist in Zahlen gegossene Ambitionslosigkeit.

Mit dem Bundesgesetz über die Errichtung des Digitalisierungsfonds (Digi-FondsG) wurde im Jahr 2021 der rechtliche Rahmen für die Investition von insgesamt 160 Millionen EUR (80 Millionen EUR jeweils 2021 und 2022) in die IT-Konsolidierung im Bund, den Ausbau der IT-Services für Bürger_innen und Unternehmen sowie die Beschleunigung und Effizienzsteigerung von Verfahrensabläufen geschaffen. Diese Investitionen sind ohne Zweifel notwendig und längst überfällig. Es ist allerdings - auch unter Berücksichtigung diverser Digitalisierungsprojekte der Bundesregierung, wie ‚Kaufhaus Österreich‘, ‚Österreich Testet‘ und des Gütesiegels ‚Ö-Cloud‘ - essentiell, genau zu definieren, in welche Projekte diese Mittel unter welchen Konditionen und zu welchem Zweck fließen dürfen und sollen.

In § 3 Abs. 2 Digi-FondsG ist die Mittelverwendung nur insofern geregelt, als mindestens die Hälfte der Fondsmittel für Zwecke der IT-Konsolidierung im Bund verwendet werden müssen. Die Verteilung der restlichen Mittel gemäß § 3 Abs. 1 Z 2 & 3 ist nicht näher definiert. Über die Auswahl der konkreten förderbaren Projekte sowie deren Finanzierung entscheidet die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler, dem Bundesminister für Finanzen und dem Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport.

Im Sinne der digitalen Souveränität Österreichs, des sensiblen Umgangs mit Verwaltungsdaten und der Stärkung heimischer bzw. europäischer innovativer Unternehmen wäre es wünschenswert, wenn bei der Mittelvergabe wo immer möglich insbesondere Projekte Berücksichtigung fänden, die auf österreichische oder europäische Open Source Lösungen setzen. Mit Mitteln aus dem Digitalisierungsfonds soll zudem auch eine zentrale Anmelde- und Abwicklungsstelle geschaffen werden, auf der sämtliche notwendige Schritte für eine Unternehmensgründung erfolgen können. Anders als das Unternehmensserviceportal oder andere Angebote soll diese Plattform nicht nur Informationen und Links zu Gründungen enthalten. Von der Steuernummer bis hin zum Gewerbeschein oder Meldungen bei der Sozialversicherung soll alles zentral auf dieser Plattform erledigt werden können. Im Hintergrund würden die Anträge an die entsprechenden Stellen gesendet werden, die wiederum direkt auf der Plattform die Ergebnisse eingeben können. Der Absichtserklärung Österreichs in der Declaration on Startups Nations Standard of Excellence entsprechend soll eine Gründung innerhalb von 24 Stunden mit Kosten von maximal 100 EUR rein digital möglich sein.“

 

Der Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 5. Juli 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, MA die Abgeordnete Carina Reiter.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten
Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, F, N, dagegen: V, G).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Carina Reiter gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2021 07 05

                                  Carina Reiter                                                    Eva-Maria Himmelbauer, BSc

                                  Berichterstatterin                                                              Obmannstellvertreterin