1024 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Rechnungshofausschusses
über den Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Abs. 4 GOG-NR betreffend Durchführung des Verlangens der Abgeordneten Mag. Karin Greiner, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen auf Prüfung der Gebarung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, des Bundesministeriums für Finanzen und des Bundesministeriums für Landesverteidigung sowie der im Eigentum des Bundes stehenden Bundesbeschaffung GmbH hinsichtlich der Beschaffungsvorgänge und Auftragsvergaben im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie seit März 2020 bis dato (1/URH2 XXVII.GP)
Der Rechnungshofausschuss hat den gegenständlichen Bericht am 5. Juli 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Andreas Hanger die Abgeordneten Wolfgang Zanger, Mag. Sibylle Hamann, Mag. Karin Greiner und der Ausschussobmann Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff.
Bei der Abstimmung am 05. Juli 2021 hat der Rechnungshofausschuss gemäß § 32e Abs. 4 erster Satz GOG-NR einstimmig beschlossen, den Bericht des Ständigen Unterausschusses als Verhandlungsgegenstand dem Nationalrat vorzulegen.
Weiters beschloss der Rechnungshofausschuss mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) dem Nationalrat die Kenntnisnahme dieses Berichtes zu empfehlen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Rechnungshofausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle
1. den angeschlossenen Bericht des Ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses gemäß § 32e Abs. 4 GOG-NR betreffend „Prüfung der Gebarung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, des Bundesministeriums für Finanzen und des Bundesministeriums für Landesverteidigung sowie der im Eigentum des Bundes stehenden Bundesbeschaffung GmbH hinsichtlich der Beschaffungsvorgänge und Auftragsvergaben im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie seit März 2020 bis dato (1/URH2 XXVII.GP)“ zur Kenntnis nehmen,
2. diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2021 07 05
Mag. Andreas Hanger Douglas Hoyos-Trauttmansdorff
Berichterstattung Obmann
Anlage
Bericht
des Ständigen Unterausschusses
des Rechnungshofausschusses
gemäß § 32e Abs. 4 GOG
betreffend Durchführung des Verlangens der Abgeordneten Mag. Karin Greiner, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen auf Prüfung der Gebarung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, des Bundesministeriums für Finanzen und des Bundesministeriums für Landesverteidigung sowie der im Eigentum des Bundes stehenden Bundesbeschaffung GmbH hinsichtlich der Beschaffungsvorgänge und Auftragsvergaben im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie seit März 2020 bis dato (1/URH2 XXVII.GP)
1. Allgemeine Einleitung
Am 11. Dezember 2020 haben ein Viertel der Mitglieder des Nationalrates gemäß § 32e Abs. 2 GOG ein Verlangen auf Durchführung des Antrags der Abgeordneten Mag. Karin Greiner, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen (Antrag 1/URH2 XXVII.GP) auf Prüfung im Sinne des § 99 Abs. 2 GOG-NR der
„Gebarung des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, des Bundesministeriums für Finanzen und des Bundesministeriums für Landesverteidigung sowie der im Eigentum des Bundes stehenden Bundesbeschaffung GmbH hinsichtlich der Beschaffungsvorgänge und Auftragsvergaben im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie seit März 2020 bis dato, insbesondere
a) die Beschaffungen und Auftragsvergaben von Schutzmasken, Schutzanzügen und allgemeiner Schutzausrüstung
b) die Beschaffungen und Auftragsvergaben für alle Arten von SARS-CoV-2 bzw. COVID-19-Tests (PCR-Tests, Antigen-Tests, LAMP-Tests, Antikörper-Tests) unabhängig vom Probenentnahmeverfahren (Abstrich, Gurgeln, Blutprobe)
c die Beschaffung und Auftragsvergabe von FFP-2-Masken, die zur Verteilung an die Gesamtbevölkerung über 65 Jahre gedacht sind
d) die Beschaffungen und die Abschlüsse von Rahmenverträgen für Impfstoffe zur Verteilung an die Bevölkerung (Massenimpfung gegen SARS-CoV-2 bzw. COVID-19)
e) die Beschaffungen und Auftragsvergaben für mobile Einrichtungen und deren Medizingeräte für Teststraßen und Krankenbehandlung (ICU = Intensive Care Unit)
f) die Auftragsvergaben für Beratungsleistungen und Werbung, insbesondere Plakate, Werbebeilagen und Inserate (in Printmedien, elektronischen Medien und Social Media) im Rahmen der COVID-19-Pandemie
g) die Auftragsvergabe für die sogenannte „Corona-App“ (Stopp Corona)
h) die Auftragsvergabe für die Website „österreich-testet.at““
gestellt.
2. Ausschusssitzungen – Ablauf
Dem Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses (konstituiert am 10.01.2020) gehören
von der Österreichischen Volkspartei
die Abgeordneten Mag. Andreas Hanger, Mag.a Johanna Jachs, Andreas Kühberger, Laurenz Pöttinger, Karl Schmidhofer,
von der Sozialdemokratischen Partei Österreichs
die Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Mag.a Karin Greiner, Mag.a Dr.in Petra Oberrauner,
vom Freiheitlichen Parlamentsklub
die Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Wolfgang Zanger,
von den Grünen
die Abgeordneten David Stögmüller, Mag.a Nina Tomaselli und
von NEOS
der Abgeordnete Douglas Hoyos-Trauttmansdorff
an.
Als Zuhörer wurden vom Ausschuss für alle Sitzungen gemäß § 37 Abs. 6 GOG-NR folgende Abgeordneten beschlossen, die auch fallweise anwesend waren:
Johann Singer (V), Mag.a Sibylle Hamann (G), MMMag.a Gertraud Salzmann (V), Mag. Ernst Gödl (V), Carina Reiter (V), Dr. Werner Saxinger, MSc (V), Mag. Dr. Rudolf Taschner (V), Irene Neumann-Hartberger (V)..
Obfrau dieses Ständigen Unterausschusses ist die Abgeordnete Mag.a Nina Tomaselli, Stellvertreter und Stellvertreterinnen sind die Abgeordneten Mag. Andreas Hanger, Karl Schmidhofer und Mag.a Karin Greiner, Schriftführer und Schriftführerinnen sind die Abgeordneten Mag.a Dr.in Petra Oberrauner, Andreas Kühberger und Mag.a Johanna Jachs.
Zur Durchführung der gegenständlichen Prüfung wurde von der Obfrau Mag.a Nina Tomaselli der Präsident des Nationalrates gemäß § 39 Abs. 2 GOG ersucht, durch den Stenographendienst eine auszugsweise Darstellung der Verhandlungen abfassen zu lassen.
2. Sitzung am 8. Jänner 2021
Anlässlich der 2. Sitzung des Ständigen Unterausschusses in der XXVII. GP am 8. Jänner 2021 befasste sich dieser erstmalig mit dem gegenständlichen Prüfverlangen und haben gemäß § 40 Abs. 1 GOG einstimmig folgende Beschlüsse gefasst:
„Der Präsident des Nationalrats wird ersucht,
1. die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
2. den Bundesminister für Finanzen
3. die Bundesministerin für Landesverteidigung und
4. den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
um die Einleitung von Erhebungen in Bezug auf die in seinen Verantwortungsbereich fallenden Beschaffungsvorgänge und Auftragsvergaben im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und dabei insbesondere im Hinblick auf die Beschaffung von Schutzmasken und Schutzausrüstung unter gesonderter Ausweisung der FFP-2-Masken, die zur Verteilung an die Bevölkerung über 65 Jahre gedacht sind, die Beschaffung aller Arten von SARS-CoV-2 bzw. COVID-19-Tests, die Beschaffung und die Abschlüsse von Rahmenverträgen für Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 bzw. COVID-19, die Beschaffungen und Auftragsvergaben für mobile Einrichtungen und deren Medizingeräte für Teststraßen und Krankenbehandlung (ICU = Intensive Care Unit), die Auftragsvergaben für Beratungsleistungen und Werbung, insbesondere Plakate, Werbebeilagen und Inserate (in Printmedien, elektronischen Medien und Social Media) im Rahmen der COVID-19-Pandemie, die Auftragsvergabe für die sogenannte „Corona-App" (Stopp Corona) und die Auftragsvergabe für die Website „österreich-testet.at" zu ersuchen und dem ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses einen Erhebungsbericht binnen einer Frist von fünf Wochen gegebenenfalls unter Anschluss zweckdienlicher Dokumente und Unterlagen zukommen zu lassen.“
Für den Ausschuss umgemeldet waren die Abgeordneten Mag. Dr. Rudolf Taschner, Dr.in Dagmar Belakowitsch.
3. Sitzung am 18. März 2021
Anlässlich der 3. Sitzung am 9. März 2021 standen der Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA, und die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr.in Margarete Schramböck dem Ständigen Unterausschuss für Auskünfte zur Verfügung.
Bei der Befragung von Bundesminister Mag. Gernot Blümel, MBA ergriffen die Abgeordneten Mag.a Karin Greiner, Laurenz Pöttinger, Wolfgang Zanger, David Stögmüller, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Mag. Andreas Hanger und Erwin Angerer das Wort.
An der Befragung der Bundesministerin Dr.in Margarete Schramböck beteiligten sich die Abgeordneten Erwin Angerer, David Stögmüller, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Karl Schmidhofer, Mag.a Dr.in Petra Oberrauner und Mag. Christian Drobits.
Für den Ausschuss umgemeldet waren die Abgeordneten Carina Reiter, Andreas Minnich, Erwin Angerer und Gabriele Heinisch-Hosek.
Die Obfrau wies darauf hin, dass die eingeholten Stellungnahmen der BundesministerInnen von diesen als Stufe 1 „EINGESCHRÄNKT“ im Sinne des § 4 Abs. 1 Z 1 InfOG klassifiziert wurden. Da diese Unterlage Gegenstand der Verhandlungen sind, bestand Einvernehmen die Auszugsweise Darstellung dieser Sitzung ebenfalls als Stufe 1 „EINGESCHRÄNKT“ zu klassifizieren.
4. Sitzung am 6. April 2021
Anlässlich der 4. Sitzung am 6. April 2021 (ab 14:00 Uhr) ergriffen die Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Andreas Kühberger, Mag.a Karin Greiner, David Stögmüller und Wolfgang Zanger das Wort.
In dieser Sitzung stand die Bundesministerin für Landesverteidigung Mag.a Klaudia Tanner dem Ständigen Unterausschuss für Auskünfte zur Verfügung.
Die Obfrau wies darauf hin, dass die eingeholten Stellungnahmen der BundesministerInnen von diesen als Stufe 1 „EINGESCHRÄNKT“ im Sinne des § 4 Abs. 1 Z 1 InfOG klassifiziert wurden. Da diese Unterlage Gegenstand der Verhandlungen sind, bestand Einvernehmen die Auszugsweise Darstellung dieser Sitzung ebenfalls als Stufe 1 „EINGESCHRÄNKT“ zu klassifizieren.
5. Sitzung am 6. April 2021
Anlässlich der 5. Sitzung am 6. April 2021 (ab 16:00 Uhr) ergriffen die Abgeordneten Mag.a Dr.in Petra Oberrauner, Mag. Christian Drobits, David Stögmüller, Peter Schmiedlechner, Andreas Kühberger und Douglas Hoyos-Trauttmansdorff das Wort.
In dieser Sitzung stand Generalsekretär Mag. Dieter Kandlhofer dem Ständigen Unterausschuss für Auskünfte zur Verfügung.
Die Obfrau wies darauf hin, dass die eingeholten Stellungnahmen der BundesministerInnen von diesen als Stufe 1 „EINGESCHRÄNKT“ im Sinne des § 4 Abs. 1 Z 1 InfOG klassifiziert wurden. Da diese Unterlage Gegenstand der Verhandlungen sind, bestand Einvernehmen die Auszugsweise Darstellung dieser Sitzung ebenfalls als Stufe 1 „EINGESCHRÄNKT“ zu klassifizieren.
6. Sitzung am 14. April 2021
Anlässlich der 6. Sitzung am 14. April 2021 ergriffen die Abgeordneten Wolfgang Zanger, Mag. Andreas Hanger, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, David Stögmüller, Mag.a Karin Greiner, Erwin Angerer, Laurenz Pöttinger, Mag. Christian Drobits und Mag.a Sibylle Hamann das Wort.
In dieser Sitzung stand der Bundeskanzler Sebastian Kurz und der ÖRK-Bundesrettungskommandant Mag. Gerald Foitik dem Ständigen Unterausschuss für Auskünfte zur Verfügung.
Für den Ausschuss umgemeldet waren die Abgeordneten Erwin Angerer, Mag.a Sibylle Hamann und Mag. Ernst Gödl.
Die Obfrau wies darauf hin, dass die eingeholten Stellungnahmen der BundesministerInnen von diesen als Stufe 1 „EINGESCHRÄNKT“ im Sinne des § 4 Abs. 1 Z 1 InfOG klassifiziert wurden. Da diese Unterlage Gegenstand der Verhandlungen sind, bestand Einvernehmen die Auszugsweise Darstellung dieser Sitzung ebenfalls als Stufe 1 „EINGESCHRÄNKT“ zu klassifizieren.
7. Sitzung am 27. April 2021
Anlässlich der 7. Sitzung am 27. April 2021 ergriffen die Abgeordneten Mag.in Karin Greiner, Mag. Andreas Hanger, Wolfgang Zanger, David Stögmüller, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Peter Schmiedlechner, Andreas Kühberger Mag. Christian Drobits, Karl Schmidhofer, Mag.a Dr.in Petra Oberrauner und Mag.a Sibylle Hamann das Wort.
In dieser Sitzung standen der Sonderbeauftragte für Gesundheit Dr. Clemens Martin Auer, die Sektionschefin im BMSGPK Dr.in Brigitte Zarfl und der Kabinettchef im BMKOES Mag. Stefan Wallner dem Ständigen Unterausschuss für Auskünfte zur Verfügung.
Für den Ausschuss umgemeldet waren die Abgeordneten Mag.a Dr.in Maria Theresia Niss, MBA und Mag.a Sibylle Hamann.
Die Obfrau wies darauf hin, dass die eingeholten Stellungnahmen der BundesministerInnen von diesen als Stufe 1 „EINGESCHRÄNKT“ im Sinne des § 4 Abs. 1 Z 1 InfOG klassifiziert. Da diese Unterlage Gegenstand der Verhandlungen ist, bestand Einvernehmen die Auszugsweisen Darstellungen ebenfalls als Stufe 1 „EINGESCHRÄNKT“ zu klassifizieren.
8. Sitzung am 11. Mai 2021
Anlässlich der 8. Sitzung am 11. Mai 2021 ergriffen die Abgeordneten Mag.a Karin Greiner, Mag.a Sibyle Hamann, Wolfgang Zanger, Laurenz Pöttinger, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, David Stögmüller, Mag. Christian Drobits und Mag.a Dr.in Petra Oberrauner das Wort.
In dieser Sitzung stand Mag. Gerhard Zotter (Geschäftsführer Bundesbeschaffung GmbH), Jürgen Unger, MBA CMC (Bundesbeschaffung GmbH, Bereichsleiter operative Beschaffung & Kundenmanagement), Mag. Gerald Fleischmann (Kabinett des Bundeskanzlers) dem Ständigen Unterausschuss für Auskünfte zur Verfügung.
Für den Ausschuss umgemeldet waren die Abgeordneten Mag.a Sibylle Hamann, Michael Seemayer und Dr. Werner Saxinger, MSc.
Die Obfrau wies darauf hin, dass die eingeholten Stellungnahmen der BundesministerInnen von diesen als Stufe 1 „EINGESCHRÄNKT“ im Sinne des § 4 Abs. 1 Z 1 InfOG klassifiziert. Da diese Unterlage Gegenstand der Verhandlungen ist, bestand Einvernehmen die Auszugsweisen Darstellungen ebenfalls als Stufe 1 „EINGESCHRÄNKT“ zu klassifizieren.
9. Sitzung am 27. Mai 2021
Anlässlich der 9. Sitzung am 27. Mai 2021 ergriffen die Abgeordneten Mag.a Karin Greiner, Mag. Andreas Hanger, Erwin Angerer, David Stögmüller, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Wolfgang Zanger, Mag.a Johanna Jachs, Mag.a Dr.in Petra Oberrauner und Mag. Christian Drobits das Wort.
In dieser Sitzung stand Mag.a Waltraud Kaserer (LENZING AG), Dipl.-HTL-Ing. Roman Chrappa (Geschäftsführer Post Systemlogistik GmbH) und Wolfgang Einer (Leiter Geschäftsfeld Logistik Services) dem Ständigen Unterausschuss für Auskünfte zur Verfügung.
Für den Ausschuss umgemeldet war der Abgeordnete Erwin Angerer.
Die Obfrau wies darauf hin, dass die eingeholten Stellungnahmen der BundesministerInnen von diesen als Stufe 1 „EINGESCHRÄNKT“ im Sinne des § 4 Abs. 1 Z 1 InfOG klassifiziert. Da diese Unterlage Gegenstand der Verhandlungen ist, bestand Einvernehmen die Auszugsweisen Darstellungen ebenfalls als Stufe 1 „EINGESCHRÄNKT“ zu klassifizieren.
Anlässlich der 10. Sitzung am 1. Juni 2021 ergriffen die Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Mag. Andreas Hanger, Mag. Christian Drobits, David Stögmüller, Wolfgang Zanger, Mag.a Dr.in Petra Oberrauner, Mag.a Karin Greiner, Mag.a Sibylle Hamann, Peter Schmiedlechner und Laurenz Pöttinger das Wort.
In dieser Sitzung standen Präsident Dr. Wolfgang Peschorn (Finanzprokuratur) und Sektionschefin Dr.in Katharina Reich (Direktorin für die Öffentliche Gesundheit im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz) dem Ständigen Unterausschuss für Auskünfte zur Verfügung.
Für den Ausschuss umgemeldet waren die Abgeordneten Hermann Gahr (V), Lukas Brandweiner (V) und Mag.a Sibylle Hamann (G).
Die Obfrau wies darauf hin, dass die eingeholten Stellungnahmen der BundesministerInnen von diesen als Stufe 1 „EINGESCHRÄNKT“ im Sinne des § 4 Abs. 1 Z 1 InfOG klassifiziert. Da diese Unterlage Gegenstand der Verhandlungen ist, bestand Einvernehmen die Auszugsweisen Darstellungen ebenfalls als Stufe 1 „EINGESCHRÄNKT“ zu klassifizieren.
11. Sitzung am 10. Juni 2021
Anlässlich der 11. Sitzung am 10. Juni 2021 ergriffen die Abgeordneten Peter Schmiedlechner, Mag.a Johanna Jachs, Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Mag.a Sibylle Hamann, Eva Maria Holzleitner, BSc, David Stögmüller, Mag.a Karin Greiner, Andreas Kühberger, Wolfgang Zanger, Laurenz Pöttinger das Wort.
In dieser Sitzung standen Generaldirektor Di Dr. Georg Pölz (Österreichische Post AG), Tino Wieser (HYGIENE AUSTRIA LP GmbH), Mag. Bernhard Bonelli, MBA (Kabinettschef des Bundeskanzlers) und Dr.in Ruperta Lichtenecker dem Ständigen Unterausschuss für Auskünfte zur Verfügung.
Für den Ausschuss umgemeldet waren die Abgeordneten Mag.a Sibylle Hamann und Eva Maria Holzleitner, BSc
Die Obfrau wies darauf hin, dass die eingeholten Stellungnahmen der BundesministerInnen von diesen als Stufe 1 „EINGESCHRÄNKT“ im Sinne des § 4 Abs. 1 Z 1 InfOG klassifiziert. Da diese Unterlage Gegenstand der Verhandlungen ist, bestand Einvernehmen die Auszugsweisen Darstellungen ebenfalls als Stufe 1 „EINGESCHRÄNKT“ zu klassifizieren.
12. Sitzung am 29. Juni 2021
Die Beratungen wurden in der 12. Sitzung am 29. Juni 2021 abgeschlossen.
Es wurde beschlossen konkrete, für die Berichterstattung erforderliche, Seiten der auszugsweisen Darstellungen als nicht öffentlich einzustufen. Diese Seiten sind folgende:
18. 3. /3. Sitzung
Seiten: 7, 8, 9, 10, 17, 18, 20, 47, 48, 49, 53, 54, 60, 61, 63, 64;
6.04. /4.Sitzung
Seiten: 7, 13
15.04. /6. Sitzung
Seiten: 5, 6, 7, 10, 11, 22, 23, 24, 29, 30, 31, 38, 52, 53, 54;
27.04. /7. Sitzung
Seiten: 3, 4, 5, 6, 8, 9, 12, 16, 17, 19, 22, 23, 33, 34, 35, 40, 41, 42, 46, 48, 53;
11.05. / 8. Sitzung
Seiten: 14, 15, 16, 26, 27, 28, 29, 30, 48, 49, 50, 55, 60;
27.05. /9. Sitzung
Seiten: 20, 21, 22, 26;
1.06. /10.Sitzung
Seiten: 3, 4, 5, 6, 9, 11, 12, 13, 19, 23, 24, 27;
10.06. /11.Sitzung
Seiten: 13, 14, 15, 25, 26, 27, 28, 29, 30, 38, 39, 40, 48, 53, 54, 55, 61, 62;
Für den Ausschuss umgemeldet waren die Abgeordneten Michael Seemayer, Mag. Ruth Becher, Hermann Gahr, Lukas Brandweiner und Dr. Werner Saxinger, MSc.
In dieser Sitzung erfolgte die Beschlussfassung über den Bericht des Unterausschusses an den Rechnungshofausschuss.
3. Auskunftspersonen und Sachverständige
Der Unterausschuss hat die nachfolgend aufgelisteten Personen in seinen Sitzungen befragt. Im Sinne der raschen Zuordnung der einzelnen Auskunftspersonen zu den konkreten Sitzungen und somit auch zu den vertraulichen Protokollen und Auszugsweisen Darstellungen der Befragungen in den Sitzungen des Ständigen Unterausschusses werden diese in einer Tabelle nochmals aufgelistet:
Geordnet nach Sitzungstagen:
|
Sitzungstag |
SitzungsNr. |
Befragungen |
|
18.03.2021 |
3 |
Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA |
|
18.03.2021 |
3 |
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr.in Margarete Schramböck |
|
06.04.2021 |
4 |
Bundesministerin für Landesverteidigung Mag.a Klaudia Tanner |
|
06.04.2021 |
5 |
Gen.Sekr. im BMLV Mag. Dieter Kandlhofer (BMLV) |
|
15.05.2021 |
6 |
Bundeskanzler Sebastian Kurz |
|
15.05.2021 |
6 |
ÖRK-Bundesrettungskommandant Mag. Gerald Foitik |
|
27.04.2021 |
7 |
Sonderbeauftragter für Gesundheit Dr. Clemens Martin Auer |
|
27.04.2021 |
7 |
Sektionschefin im BMSGPK Dr.in Brigitte Zarfl |
|
27.04.2021 |
7 |
Kabinettchef im BMKOES Mag. Stefan Wallner |
|
11.05.2021 |
8 |
Mag. Gerhard Zotter, Bundesbeschaffung GmbH |
|
11.05.2021 |
8 |
Jürgen Unger, MBA CMC, Bundesbeschaffung GmbH, Bereichsleiter operative Beschaffung & Kundenmanagement |
|
11.05.2021 |
8 |
Mag. Gerald Fleischmann Kabinett des Bundeskanzlers |
|
27.05.2021 |
9 |
Mag.a Waltraud Kaserer LENZING AG |
|
27.05.2021 |
9 |
Dipl.-HTL-Ing. Roman Chrappa Geschäftsführer Post Systemlogistik GmbH |
|
27.05.2021 |
9 |
Wolfgang Einer Leiter Geschäftsfeld Logistik Services |
|
01.06.2021 |
10 |
Dr. Wolfgang Peschorn (Präsident Finanzprokuratur) |
|
01.06.2021 |
10 |
SCin Dr.in Katharina Reich (Direktorin für die Öffentliche Gesundheit im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz) |
|
10.06.2021 |
11 |
DI Dr. Georg Pölzl (Generaldirektor Österreichische Post AG) |
|
10.06.2021 |
11 |
Tino Wieser (HYGIENE AUSTRIA LP GmbH) |
|
10.06.2021 |
11 |
Mag. Bernhard Bonelli, MBA (Kabinettschef des Bundeskanzlers) |
|
10.06.2021 |
11 |
Dr.in Ruperta Lichtenecker |
4. Ergebnisse und Schlussfolgerungen
Einleitung
Am 11. Dezember 2020 haben die Abgeordneten Mag. Karin Greiner (SPÖ), Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) sowie weitere Kolleginnen und Kollegen ein Verlangen auf Prüfantrag gemäß § 32e Abs. 2 GOG-NR an den ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses eingebracht, um die Beschaffungsvorgänge im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie näher prüfen zu lassen.
Am 8. Jänner 2021 und sohin binnen offener Frist von vier Wochen wurde mit der Durchführung des Verlangens begonnen. Dabei erging ein Ersuchen
· an den Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz,
· an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort,
· an den Bundesminister für Finanzen und
· an die Bundesministerin für Landesverteidigung
seitens ihrer Ressorts einen Erhebungsbericht zu verfassen und dem Unterausschuss des Rechnungshofausschusses binnen einer Frist von fünf Wochen zukommen zu lassen. Zweckdienliche Dokumente und Unterlagen sollten dabei mitgeliefert werden.
Die dem Ersuchen zugrundeliegenden Anträge wurden allesamt einstimmig angenommen. Alle Ministerinnen und Minister haben innerhalb der gesetzten Frist ihre Erhebungsberichte samt Beilagen übermittelt. Alleine aus dem Gesundheitsministerium wurden dem Ausschuss über 8.000 Seiten, seitens des Wirtschaftsministeriums mehr als 1.500 Seiten zur Prüftätigkeit zur Verfügung gestellt. Das Bundesministerium für Finanzen hat über 400 Seiten und das Bundesministerium für Landesverteidigung hat 21 Seiten geliefert. Noch nie gab es einen Ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses dem so viele Akten geliefert wurden wie diesem. Diese gelebte Transparenz wird seitens des ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses ausdrücklich begrüßt.
Im Rahmen des gegenständlichen Verlangens wurden insgesamt 11 Sitzungen abgehalten in denen 21 Auskunftspersonen befragt wurden. Unter den Auskunftspersonen waren unter anderem der Bundeskanzler, der Bundesminister für Finanzen, hochrangige Beamtinnen und Beamte der verschiedensten Ministerien, der Geschäftsführer der Bundesbeschaffung GmbH und der Bundesrettungskommandant des Österreichischen Roten Kreuz.
Anhand der Auskünfte und den gelieferten Dokumenten samt Unterlagen war es dem Ausschuss möglich einen detaillierten Überblick über die im Prüfungsgegenstand festgelegten Beschaffungsprozesse zu bekommen.
Ziel dieses Berichts ist die systematisch und gut nachvollziehbare Darstellung der Geschehnisse sowie die Dokumentation der Prüfungserkenntnisse. Die Themensetzung orientiert sich im Wesentlichen an den im Verlangen vorgezeichneten Schwerpunkte.
Schwerpunkte aus dem Verlangen, die im Ausschuss keiner besonderen Prüfung unterzogen wurden – da seitens der Abgeordneten aller Fraktionen keine besondere Fragestellung erfolgte – beschränken sich auf jene Informationen, die seitens der Ministerinnen und Ministern von sich aus bereitgestellt wurden.
Inhalt
I. Beschaffung von Schutzausrüstung ...................................................................... 10
1. Ausgangslage .................................................................................................... 10
2. Durchführung zentraler Beschaffungen ................................................................ 10
3. Vergaberechtskonformität .................................................................................. 12
4. Beauftragung der ÖRK Einkauf & Service GmbH ................................................ 14
5. Vom Bundeskontingent zum COVID-19 Lager .................................................... 15
6. Endabrechnung durch die ÖRK Einkauf & Service GmbH.................................... 17
II. Masken für die vulnerable Bevölkerung (65 plus) ................................................ 18
III. Massentestungen .................................................................................................. 23
1. Ausgangslage und Ablauf.................................................................................... 23
IV. Impfstoffbeschaffung ........................................................................................... 26
1. Pro rata population.............................................................................................. 26
2. Budgetbedeckung............................................................................................... 28
3. Ablöse Dr. Clemens Martin Auer als Impfkoordinator........................................... 33
4. Involvierung des BMLV...................................................................................... 34
V. Stopp-Corona-APP .............................................................................................. 34
VI. Medienkampagne ................................................................................................. 34
1. BMSGPK........................................................................................................... 34
2. BKA.................................................................................................................. 34
3. BMDW.............................................................................................................. 37
4. BMF.................................................................................................................. 38
5. BMLV............................................................................................................... 38
I. Beschaffung von Schutzausrüstung
SARS-CoV-2 wurde am 12.03.2020 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) zur weltweiten Pandemie erklärt. Aufgrund dieser speziellen Situation zeichnete sich ein Mangel an notwendiger Schutzausrüstung im Gesundheitsbereich ab.
Um die Republik Österreich mit ausreichend Schutzausrüstung und medizinischen Gütern versorgen zu können, sah es das im Bundesministerium für Inneres (BMI) angesiedelte Krisen- und Katastrophenmanagement (SKKM) als Notwendigkeit an, die Anschaffung dieser Medizinprodukte zentral auf Bundesebene abzuwickeln und die auf diese Art beschafften Schutzgüter den verschiedenen Trägern und Einrichtungen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Diese Vorgehensweise betrachtete man als alternativlos, wie eine Stellungnahme eines internen Beraterstabs (Corona-Taskforce) im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) bestätigte.[1]
Das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) war für die Prozessabwicklung zuständig, da die zentrale Beschaffung von Schutzausrüstung und medizinischen Gütern unter dem Tatbestand der wirtschaftlichen Landesverteidigung subsumiert wurde.[2]
Um den Umfang des Beschaffungsvorhabens abschätzen zu können, wurde der Krisenstab im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) mit der Bedarfsbehebung beauftragt. Dies erfolgte in einer sog. Masterbedarfsliste, in welcher der jeweilige kurz-, mittel-, und langfristige Bedarf für die einzelnen medizinischen Produkte dargestellt und um die Angabe einer Preisindikation pro Element ergänzt wurde. Der so festgestellte Bedarf an Schutzausrüstung wurde anhand einer Auflistung der kritischen Schutzausrüstung samt prognostizierten Beschaffungskosten erhoben.[3]
2. Durchführung zentraler Beschaffungen
Zur Durchführung von Beschaffungen dieser Menge wird grundsätzlich die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) herangezogen, um das bei solchen Beschaffungsprozessen zu beachtende Bundesvergabegesetz sowie weitere bestehende Rechtsvorschriften[4] bestmöglich einzuhalten. Es wurde allerdings festgestellt, dass die BBG nicht über das notwendige Know-How für den damals vorliegenden Krisenfall verfügte.
Zur Frage, wie und von wem diese Beschaffungsvorgänge bestmöglich umgesetzt werden können, lag es nahe, die Bundesbeschaffung GmbH (BBG) mit diesbezüglichen Ausschreibungen zu beauftragen. Auf die Frage, warum nicht von Beginn an auf die BBG für diese Beschaffung von Schutzausrüstung zurückgegriffen wurde, führte die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort folgendes aus:
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Das ist sehr, sehr klar: weil es eine Notsituation war, und es gibt im Gesetz die Möglichkeit der wirtschaftlichen Landesverteidigung und der Erhaltung der Versorgungssicherheit. Das war damals eine absolute Notsituation, deshalb hat das SKKM vom BMI darauf zurückgegriffen und entschieden, dass das Wirtschaftsministerium in dieser Notsituation einen Vertrag auf begrenzte Zeit abschließen soll; dieser Vertrag war ja begrenzt und ist nur bis 30. Juni gegangen.
Parallel ist dann natürlich eine Übergabe an die Bundesbeschaffung erfolgt, aber die Bundesbeschaffung hat hier auch ganz klar gesagt, in dieser internationalen Frage ist das Rote Kreuz der beste Partner, denn es ging ja darum, international zu beschaffen, und die sind das von Krisenherden, aus Krisensituationen gewöhnt und haben auch die entsprechenden Kontakte.
Jürgen Unger (MBA, MBC), Vertreter der BBG, bewertete die Situation ähnlich:
Jürgen Unger, MBA CMC: […] Grundsätzlich: Wie sind wir aufgestellt? – Uns gibt es bekanntlich seit 2001. Wir sind ein Team von Einkaufsspezialisten. Das heißt, wir haben immer Personen besetzt, die den Markt kennen, und schulen dann das Vergaberecht auf. Das heißt, wir sagen nicht: Du brauchst einen Einkäufer, der muss das Vergaberecht kennen und gut verhandeln können!, überhaupt nicht, sondern wir suchen nach dem Markt.
Zu dem Zeitpunkt waren wir natürlich nicht die Topeinkäufer für FFP2-Masken. Also ich kann Ihnen sagen: Wir haben, glaube ich, 3 500 FFP2-Masken pro Jahr beschafft. Das war damals eine Untergruppe von Arbeitsbekleidung und Arbeitsschutz. Natürlich hat man beim Laborverbrauchsmaterial bis hin zu Spritzen, Handschuhen alles gehabt, aber da muss man einfach sagen: Die etablierten Beschaffungswege des Gesundheitsbereichs werden auch stark genutzt. Also der Gesundheitsbereich kauft sehr viel selber ein und nicht immer über uns.
[…] aber, ja, so wie jetzt, dass wir bei Schutzmasken und auch bei dem gesamten Sortiment von inzwischen über 50 Bereichen eigentlich führender Einkäufer in Österreich sind, das war damals natürlich nicht der Fall.
NR Laurenz Pöttinger über seine Erfahrungen zu Beginn der Krise:
Abgeordneter Laurenz Pöttinger (ÖVP): […] Blenden wir ein Jahr zurück! Ich glaube, es war eine furchtbare Zeit, als das mit Covid angefangen hat. Ich kann mich selbst erinnern, bei meinem Betrieb waren unglaublich viele Fragen offen. Wir haben Masken beschaffen müssen, wir haben Angebote eingeholt, wir haben damals Angebote für zum Beispiel FFP2-Masken um 14,90 Euro bekommen. Gekauft haben wir sie dann um 12 Euro. Das war damals die Anfangssituation. Ich glaube, wenn man das Gesamtbild betrachtet, waren dann unglaublich viele Menschen froh, dass sie geschützt waren, und wir alle haben nicht genau gewusst, wie das jetzt vonstattengeht.
Aufgrund der weltweiten Nachfrage nach medizinischer Schutzausrüstung, konnte bereits zu Beginn der Pandemie ein Mangel wahrgenommen werden. Das SKKM regte daher an, einen krisenerprobten Partner zur Durchführung der Beschaffungsprozesse zu beauftragen, um unseriöse Anbieter hintanzuhalten. Einschlägige Sachkenntnisse und langjährige Geschäftsbeziehungen im Medizinproduktemarkt waren dabei die ausschlaggebenden Kriterien.
Nach einschlägiger Prüfung sprach sich das SKKM für eine Kooperation mit dem Österreichischen Roten Kreuz aus. Die Kooperation erfolgte auf Werkvertragsbasis zwischen dem BMDW und der ÖRK Einkauf & Service GmbH. Ziel war es, den kurzfristigen Bedarf solange zu decken, bis eine reguläre Ausschreibung ohne Nachteile für die Österreicherinnen und Österreicher möglich erschien.
Zur Sicherstellung der Seriosität der Geschäftspartner sowie der Preisangemessenheit wurde ein eigener Kriterienkatalog entwickelt, an den die ÖRK Einkauf & Service GmbH gebunden war. Dieser umfasste folgende Punkte:[5]
Es wurden nur Anbieter zugelassen,
· die innerhalb der letzten fünf Jahre eine Geschäftsbeziehung mit der ÖRK Einkauf & Service GmbH hatten oder deren Vertrauenswürdigkeit von vertrauenswürdigen Dritten bestätigt wurde,
· die über Expertise für persönliche Schutzausrüstung bzw. Medizinprodukte verfügen,
· deren Zahlungskonditionen und Preise zum Entscheidungszeitpunkt marktüblich waren,
· bei denen die Lieferfähigkeit innerhalb des gewünschten Zeitraums lag, und
· die einen Nachweis über die Qualität ihrer Produkte erbringen konnten (CE-Kennzeichnung, Prüfung durch geeignete Prüfinstitute etc.).
Die Beschaffungen der medizinischen Schutzausrüstungen waren, juristisch gesehen Lieferverträge eines öffentlichen Auftraggebers, da die Zuständigkeit trotz Tätigwerdens der ÖRK Einkauf & Service GmbH weiterhin beim BMDW lag. Aufgrund dieser grundsätzlichen Anwendbarkeit der Bestimmungen des Bundesvergabegesetzes war zu beurteilen, ob aufgrund der Dringlichkeit der Ausnahmetatbestand des § 37 BVerG erfüllt war.
Der Ausnahmetatbestand des § 37 BVerG ermöglicht es, ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung durchzuführen.[6] Wie aus einem Rundschreiben des Bundesministeriums für Justiz (BMJ) vom 30. März 2020 hervorgeht, war die Rechtsbestimmung zum damaligen Zeitpunkt anwendbar:[7]
„Gemäß den §§ 35 Abs. 1 Z 4, 36 Abs. 1 Z 4, 37 Abs. 1 Z 4 und 206 Abs. 1 Z 5 BVergG 2018 kann ein Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung durchgeführt werden, wenn „äußerst dringliche, zwingende Gründe, die nicht dem Verhalten des öffentlichen Auftraggebers/des Sektorenauftraggebers zuzuschreiben sind, im Zusammenhang mit Ereignissen, die der öffentliche Auftraggeber/der Sektorenauftraggeber nicht voraussehen konnte, es nicht zulassen, die [regulären] Fristen einzuhalten“ (§ 25 Z 4 BVergGVS 2012 enthält eine analoge Regelung). Diese die Vergaberichtlinien umsetzenden Vorschriften (vgl. insbesondere Art. 32 der Richtlinie 2014/24/EU) erlauben die Beschaffung von Bauleistungen, Waren und Dienstleistungen in klassischen Notsituation, somit genau auch für den vorliegenden Fall der COVID-19 Pandemie. Wie die Europäische Kommission schon im Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise 2015 betonte (vgl. dazu COM (2015) 454), „können öffentliche Auftraggeber [in dieser Situation] direkt mit möglichen Auftragnehmern verhandeln; eine direkte Vergabe des Auftrags an einen vorab ausgewählten Wirtschaftsteilnehmer ist jedoch ausschließlich dann möglich, wenn nur ein Wirtschaftsteilnehmer in der Lage sein wird, den Auftrag unter den durch die zwingende Dringlichkeit auferlegten technischen und zeitlichen Zwängen zu erfüllen“. Die Kommission hat erst vor kurzem bestätigt, dass diese Aussagen auch im nunmehrigen Kontext Gültigkeit haben. Die Gründe für die Wahl des Sonderverfahrens sind im jeweiligen Vergabeakt genau zu dokumentieren; die Beweislast für das Vorliegen der Voraussetzungen trifft den Auftraggeber (vgl. dazu auch die Erläuternden Bemerkungen zu den §§ 35 bis 37 BVergG 2018, 69 dB, XXVI. GP 67, mit den dortigen Hinweisen auf die Rechtsprechung des EuGH).
Da beim Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung keine gesetzlichen Mindestfristen (zB für Angebotsabgaben) zu beachten sind, kann dieses Verfahren auch äußerst rasch abgewickelt werden.
Aufgrund der derzeit vorliegenden, im Vergabeakt zu dokumentierenden Umstände ist davon auszugehen, dass die Ereignisse und das Ausmaß der zu ergreifenden (notwendigen) Maßnahmen nicht vorhersehbar waren. Ferner ist evident, dass die unmittelbaren Bedürfnisse der Erkrankten, aber auch der Einsatzkräfte und der Betreiber kritischer Infrastruktur umgehend erfüllt werden müssen, damit eine weitere Verbreitung von COVID-19 effektiv verhindert werden kann bzw. – im Kontext der ergriffenen Maßnahmen (Einschränkung der Bewegungsfreiheit) - die Funktionsfähigkeit von staatlichen Institutionen gesichert ist.
Vor diesem Hintergrund bestehen daher aus vergaberechtlicher Sicht keine Bedenken, wenn zB Schutzausrüstungen, Testkits für Spitäler, Zelte für die Unterbringung von leicht Erkrankten, Computer für die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit kritischer Infrastruktur und staatlicher Einrichtungen (im Kontext der angeordneten Heimarbeit von Beamt*innen und Vertragsbediensteten) im erforderlichen und notwendigen Ausmaß gemäß den og. Sonderverfahren beschafft werden. Da überdies vielfach auch das Phänomen auftritt, dass bestimmte Güter durch die derzeitige außergewöhnliche Nachfrage nicht mehr allgemein am Markt verfügbar sind, ist es – sofern dies durch entsprechende Nachforschung rasch überprüft (zB durch Telefonate, Mails) und dokumentiert wurde – auch möglich, diesen kurzfristigen und dringenden Bedarf durch ein Verfahren mit einem einzigen Anbieter (der die Lieferzeit einhalten kann oder der allein im entsprechenden Zeitraum über die nachgefragte Ware verfügt) zu decken.
Zu betonen ist jedoch, dass das oben beschriebene Ausnahmeverfahren lediglich zur Überbrückung dienen darf, bis langfristigere Lösungen gefunden sind, beispielsweise durch den Abschluss von Rahmenvereinbarungen, die gemäß regulären Verfahren (dazu zählen auch beschleunigte Verfahren) vergeben werden. In diesem Kontext kommt der internen Dokumentation der Umstände, wie lange die Inanspruchnahme des Sonderverfahrens gerechtfertigt werden kann, besondere Bedeutung zu (vgl. dazu insbesondere auch die §§ 49 und 218 BVergG 2018). Es wird daher dringend empfohlen, parallel zu den Notbeschaffungen umgehend reguläre Vergabeverfahren (insbesondere Rahmenvereinbarungen) über die absehbarer Weise benötigten Leistungen vorzubereiten und durchzuführen, um möglichst bald auf das reguläre Vergaberegime umsteigen zu können.“
Dr. Wolfgang Peschorn, Leiter der Finanzprokuratur, teilte zur vergaberechtlichen Situation mit:
Dr. Wolfgang Peschorn: Natürlich war im März und im April 2020 die Nachfrage nach Schutzausrüstung – so hat sich das für mich dargestellt – eine sehr große und dadurch eine Knappheit am Markt gegeben. Das hat vor allem auch die uns jetzt allen bekannten FFP2-Masken betroffen. Mir wurde mitgeteilt, dass das eine der wesentlichen Überlegungen war, mit dem Roten Kreuz in eine Kooperation zu treten. Was wir nur gemacht haben, ist, dass wir diese Kooperationsvereinbarung in eine Form gebracht haben, die der gesetzlichen Kooperation mit der Bundesbeschaffung GmbH ähnlich ist. Zunächst war der Vertrag abgeschlossen, dass das Rote Kreuz in eigenem Namen und auf eigene Rechnung besorgt, und wir haben dann mit einer Vertragsänderung das so gestaltet, wie es auch mit der BBG ist, nämlich: in fremdem Namen auf fremde Rechnung, weil das ja für die Republik passiert beziehungsweise weil das auch sonst bei der Bundesbeschaffung GmbH so konstruiert ist, dass man hier als Dienstleister für denjenigen, der ein Produkt haben will, besorgt.
Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über den Werkvertragsabschluss zwischen dem BMDW und der ÖRK Einkauf & Service GmbH:
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: […] Dieser Werkvertrag – es ist ein Werkvertrag, der zwischen dem BMDW und dem Österreichischen Roten Kreuz zustande gekommen ist –: Da gab es eine Sitzung im SKKM beim Innenministerium – beteiligt sind ja bei diesem SKKM neben allen Ministerien auch die Bundesländer, das Österreichische Rote Kreuz selbst, der Arbeiter-Samariter-Bund und auch die österreichische Feuerwehr – und in diesem Gremium wurde entschieden, dass das Österreichische Rote Kreuz aufgrund seiner internationalen Erfahrung damit beauftragt werden soll, Beschaffungen, - Notbeschaffungen für den medizinischen Bereich vorzunehmen, unterschiedlicher Produkte und so sind wir beauftragt worden – also wir als BMDW –, ist das BMDW beauftragt worden, diesen Vertrag mit dem Roten Kreuz abzuschließen.
4. Beauftragung der ÖRK Einkauf & Service GmbH
Nach Verhandlungen zwischen Vertreterinnen und Vertretern der ÖRK Einkauf & Service GmbH, des BMDW und der Finanzprokuratur wurde am 16. März 2020 eine erste, vorerst bis zum 31. März 2020 befristete Beauftragung zur Beschaffung medizinischer Schutzausrüstung abgeschlossen. Das Gesamtausmaß wurde mit EUR 116.032.047,65 festgelegt und entsprach dem Wert der ersten prognostizierten Kosten zur Deckung des kurzfristigen Bedarfs anhand der durch das BMSGPK erstellten Masterbedarfsliste. Der Aufwand der ÖRK Einkauf & Service GmbH sollte dabei durch einen Bedeckungsbeitrag in Höhe von 1,5 % der Netto-Beschaffungsleistungen abgedeckt werden. Zur Angemessenheit der Provisionshöhe wurde seitens der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort ausgeführt, dass im Vergleich andere NPOs im Gesundheitsbereich einen Deckungsbeitrag von 5,5 % bis 13 % erhalten würden.[8]
Die Angemessenheit wurde dahingehend seitens des BMDW überprüft und für richtig empfunden.
Die Überprüfung erfolgte ohne Involvierung der Finanzprokuratur. Dr. Wolfgang Peschorn, Leiter der Finanzprokuratur, gab dazu folgendes an:
Dr. Wolfgang Peschorn: Ich habe keine wirtschaftlichen Kenntnisse, aber grundsätzlich sind meine Empfehlungen immer, dass die Republik so wenig wie möglich zahlt. Das ist allgemein bekannt. Auch hier war nur die wichtige Nachfrage, ob man die Angemessenheit dieses Deckungsbeitrages auch geprüft hat und ob man diesen Deckungsbeitrag akzeptieren will.
Abgeordneter David Stögmüller (Grüne): Das hat die Finanzprokuratur geprüft?
Dr. Wolfgang Peschorn: Das haben wir nicht geprüft, weil das eine Vertragskondition ist, die dem Auftraggeber obliegt, und ich zu einer Prüfung keinen Auftrag hatte.
Der Bundesrettungskommandant über die Höhe des Bedeckungsbeitrags:
Mag. Gerald Foitik: Die Österreichische Rot Kreuz Einkauf und Service GmbH ist eine gewerbliche GmbH, ein Großhändler für Medizinprodukte. Sie muss entsprechend ihrer Konstruktion auch gewinnbringend arbeiten, denn sonst wäre das ja Liebhaberei. Die Konstruktion, wie die Einkauf und Service arbeitet, ist, dass auch für die Beschaffungen der Landesverbände, die notwendig sind, oder für andere Kunden über einen Deckungsbeitrag gearbeitet wird. Das heißt, die Nettobeschaffungskosten werden mit einem Deckungsbeitrag versehen, und das ergibt dann den Verkaufspreis. Der ist in der Regel bei der Einkauf und Service bei 10 Prozent. Wir sind in die Verhandlungen mit einem Vorschlag gegangen, den Deckungsbeitrag mit 2 Prozent festzusetzen, und wurden dann auf 1,5 Prozent runterverhandelt.
Der Werkvertrag zwischen dem BMDW und der ÖRK Einkauf & Service GmbH wurde am 16. März 2020 abgeschlossen. Folgende Arbeitsschritte wurden festgelegt:
1. Bedarfserhebung: Der Krisenstab im BMSGPK führt eine Bedarfserhebung bei den S4-Krisenstäben der Länder für den intramuralen Bereich sowie der Österreichischen Gebietskrankenkasse (ÖGK) für den gesamten extramuralen Bereich durch. Der intramurale Bereich umfasst bettenführende Krankenanstalten, Pflegeheime, die mobile Pflege und das Rettungswesen. Der extramurale Bereich umfasst niedergelassene Ärztinnen und Ärzte sowie Apotheken.
2. Bedarfsmeldung: Der Krisenstab im BMSGPK meldet den Bedarf und die damit verbundenen Aufwendungen an das BMDW.
3. Masterbedarfsliste: Der Krisenstab erstellt mit Unterstützung der ÖRK Einkauf & Service GmbH eine Masterbedarfsliste. Diese ist dem BMDW zu übermitteln.
4. Auswahl der Vertragspartner: Das Österreichische Rote Kreuz (ÖRK Einkauf & Service GmbH) wählt potentielle Vertragspartner für die notwendigen Beschaffungen in Abstimmung mit dem Krisenstab. Als Entscheidungsgrundlage dienen die Masterbedarfsliste sowie ressourcenschonende Überlegungen.
5. Freigabe der Masterbedarfsliste: Die Masterbedarfsliste wird durch die vom Krisenstab genannte Ansprechperson freigegeben.
6. Vertragsabschluss: Die ÖRK Einkauf & Service GmbH schließt mit den ausgewählten Vertragspartnern einen Vertrag über die erforderlichen medizinischen Produkte. Falls notwendig, werden Verträge mit geeigneten Frachtunternehmen geschlossen.
Verteilung: Die ÖRK Einkauf & Service GmbH ist für die Logistik und Verteilung sowie für die unentgeltliche Zurverfügungstellung der beschafften Waren verantwortlich. Die vom Krisenstab genannte Ansprechperson im BMSGPK hat der ÖRK Einkauf & Service GmbH zeitgerecht die Verteilung auf die zu beliefernden Gesundheitsdienstleister verbindlich vorzugeben.
Dieser strukturierte Ablauf wurde im Werkvertrag zwischen dem BMDW und der ÖRK Einkauf & Service GmbH festgelegt.[9]
Am 8. April 2020 folgte eine neuerliche Vereinbarung zwischen dem BMDW und der ÖRK Einkauf & Service GmbH mit einer Auftragssumme von rund 124 Millionen Euro. Die gesamte Auftragssumme der Beauftragung der ÖRK Einkauf & Service GmbH belief sich damit auf 240 Millionen Euro.[10] Im Unterschied zur ersten Vereinbarung hatte die ÖRK Einkauf & Service GmbH ihre Einkäufe nicht mehr im eigenen Namen und auf eigene Rechnung abzuwickeln. Vielmehr erfolgte eine Anpassung ähnlich eines Einkaufsprozesses im Rahmen der BBG.
Nach Auslaufen dieser Vereinbarung am 30. Juni 2020 sollte der Beschaffungsprozess wieder unmittelbar von einem Bundesministerium wahrgenommen werden, gegebenenfalls unter Heranziehung der BBG.
5. Vom Bundeskontingent zum COVID-19 Lager
Das Bundesministerium für Landesverteidigung (BMLV) sollte die bisher beschaffte und noch nicht verteilte Schutzausrüstung des Bundeskontingentes in ein beim BMLV angesiedeltes COVID-19 Lager überführten, um künftige Engpässe und Bedarfsspitzen über einen bestimmten Zeitraum ausgleichen zu können.[11] Nach planmäßiger Überführung war eine gewisse Menge an kritischen Medizingütern vorrätig und jederzeit abrufbar.
Gemäß § 1 des COVID-19-Lagergesetzes hat die Republik Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Landesverteidigung im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, das den Bedarf erhebt, in Ergänzung zur laufenden Versorgung die auf regionaler Ebene der Länder wie auch der österreichischen Gesundheitskasse durchzuführen ist, einen Notvorrat an Schutzausrüstung und sonstigen notwendigen medizinischen Materialien zu beschaffen, zu lagern und zu verteilen.
Die Vorgangsweise findet sich detailliert im Ministerratsvortrag 30/15 vom 15. September 2020.
Das ursprüngliche Mengengerüst basierte auf den im Bundeskontingent lagernden Produktmengen, den Rückmeldungen der Länder zu ihren voraussichtlichen Lagermengen bei Vollausbau ihrer regionalen Bevorratung sowie dem eingemeldeten Bedarf der Länder bzw. der Österreichischen Gebietskrankenkasse (ÖGK) und den bisherigen Auslieferungen aus dem Bundeskontingent während der ersten Phase der Pandemie.[12]
Nach Angaben der Bundesministerin für Landesverteidigung erfolgten zur Bewältigung der COVID-19-Krise 341 Beschaffungsvorgänge und Auftragsvergaben im gesamten Ressortbereich des BMLV. 96 davon wurden über die BBG abgewickelt, 215 davon waren Direktvergaben und 30 Beschaffungen wurden aufgrund der Dringlichkeitsvergabe und damit im Verhandlungsverfahren vorgenommen.
Die Beschaffungen für das COVID-19 Lager betrafen insbesondere FFP2-Masken, Schutzkleidung, Untersuchungshandschuhe, Antigentests, Einmalspritzen und Sicherheitskanülen, Desinfektionsmittel und andere medizinische Produkte.[13]
Die Bundesministerin für Landesverteidigung Mag.a Klaudia Tanner über den Beschaffungsvorgang:
Bundesministerin für Landesverteidigung Mag. Klaudia Tanner: […] Generell ist es ja so, dass bei Beschaffungen bis zu einem Auftragswert von 100 000 Euro nach dem Bundesvergabgesetz – aber das wissen Sie selbstverständlich, Frau Abgeordnete (in Richtung der Abgeordneten Mag.a Karin Greiner, SPÖ) – eine Direktvergabe möglich ist. Das heißt, dass diese Leistungen eben formfrei von den einleitenden Dienststellen bei einem Unternehmen direkt beschafft werden können.
Bei all diesen Beschaffungen handelt es sich naturgemäß um Leistungen, die einmal gekauft werden oder wurden und dann betragsmäßig sehr oft auch unter diese Ausnahme fallen, und so sind, wie schon genannt, zahlreiche Beschaffungen auf diesem Wege bei uns im Ressort abgewickelt worden.
Im Normalfall werden da aber auch Vergleichsangebote eingeholt und der Billigstbieter bekommt den Auftrag. Das heißt, bei diesem Verfahren entscheidet im Normalfall nur der Preis. Diese Bestellungen erfolgen direkt mit der Unterschrift durch die Leiter der sogenannten Systemabteilungen in der Sektion 3 bei uns oder auch durch das Kommando Streitkräftebasis. Da wird den entsprechend vorgegebenem Aktenlauf sichergestellt, dass alle zuständigen Abteilungen eingebunden werden und dass alles richtig abläuft.
Selbstverständlich haben wir bei der Beschaffung von allen Leistungen die Richtlinien des Bundesvergabegesetzes eingehalten. Darüber hinaus haben wir aber auch interne Vorgaben wie zum Beispiel die Richtlinien für die zentrale Beschaffung, die gewährleisten, dass die Beschaffung im Ressort nicht nur gesetzeskonform, sondern auch den Prinzipien der Transparenz, der Gleichbehandlung, des Vieraugenprinzips und der Compliance entsprechend erfolgt.
Das passiert eben hauptsächlich in der Sektion 3, in der Direktion Rüstung und Beschaffung, und die eingebetteten Abteilungen sichern dann von der Planung über die Leistungsbeschreibung der zuständigen Systemabteilungen, die das als sogenannte einleitende Dienststellen abführen, bis zur kaufmännischen Abteilung als auftragsvergebende Stelle eine sehr korrekte und nachvollziehbare Auftragsvergabe für unser Ressort. Dazu werden die im Bundesvergabeverfahren möglichen Verfahren, insbesondere offene Verfahren und Verhandlungsverfahren, genutzt. […]
6. Endabrechnung durch die ÖRK Einkauf & Service GmbH
Nach Vertragsbeendigung mit der ÖRK Einkauf & Service GmbH beauftragte das BMDW die KPMG GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft (KPMG), um mögliche Unstimmigkeiten im Beschaffungsprozess festzustellen. Zur Zeit der Überprüfung durch den ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses gab es bereits einen Zwischenbericht der KPMG, welcher dem ständigen Unterausschuss des Rechnungshofausschusses auch vorgelegt wurde.
Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort zur Frage, warum die KPGM beauftragt wurde:
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: Die KPMG wurde von uns mit dieser Begleitung der Kontrolle beauftragt. Wir haben das als sehr wichtig erachtet, neben der Finanzprokuratur, die uns ja bei der Errichtung des Vertrages und der Einhaltung der vergaberechtlichen Vorschriften beraten hat, auch die KPMG damit zu beauftragen, einen angemessenen Kontrollprozess einzurichten. Das ist dann entsprechend auch passiert.
Der Auftrag an die KPMG umfasst eben diese Beurteilung der Angemessenheit und die Implementierung des internen Kontrollsystems, des IKS – das ist ein ganz wichtiger Punkt.
Die KPMG hat auch schon einen Zwischenbericht geliefert, und sie wird mit Abschluss der Endabrechnung des Österreichischen Roten Kreuzes auch den Endbericht entsprechend vorlegen.
Zu den wesentlichen Inhalten des KPMG-Berichts gab die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort folgendes an:
Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck: […] Dazu zählen die Wirksamkeit der IT-Kontrollen, die Massendatenauswertungen, die Durchführung von Analysen bei den Bestellungen – die KPMG prüft da also sehr umfangreich. Mir ist das deshalb auch wichtig: Ich habe meinen allerersten Job in der internen Revision angetreten, und darum ist mir die Einhaltung eines internen Kontrollsystems mit der Fachkenntnis der KPMG auch sehr wichtig.
Die ursprünglich auf 30. November 2020 festgesetzte Endabrechnung wurde auf Wunsch der ÖRK Einkauf & Service GmbH auf Mitte April 2021 einvernehmlich abgeändert. Als Grund wurden die noch ausstehenden Lieferungen angeführt.
Der Bundesrettungskommandant über die Änderung des Endabrechnungsabgabetermins:
Mag. Gerald Foitik: Das weiß ich nicht. Das hängt wahrscheinlich damit zusammen: Zunächst einmal muss man sagen, dieser Vertrag wurde im März 2020 geschlossen, und die hauptsächlichen Beschaffungen, die wir vorgenommen haben, haben wir im ersten Monat dieser Vertragslaufzeit getätigt, also zwischen, ich glaube, 13.3. und 27.4. Die Lieferungen, die aufgrund dieser Bestellungen nach Österreich gekommen sind, sind allerdings auch noch im Laufe des gesamten Jahres 2020 eingetroffen. Einige der Beatmungsgeräte etwa sind erst viel später eingetroffen. Daher ist die Endabrechnung immer noch nicht fertig, weil immer noch kleine Mengen ausständig sind.
Mit Stichtag 31. 12. 2020 wurden 170 Millionen Euro an das Rote Kreuz überwiesen.[14]
II. Masken für die vulnerable Bevölkerung (65 plus)[15]
Vor dem Hintergrund der stark ansteigenden Infektionszahlen im Zuge der zweiten COVID-19-Welle im Herbst 2020 wurden eine Reihe von Schutzmaßnahmen im Rahmen der COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung und der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung erlassen. Im Zuge dieser sich rasant ausbreitenden Infektionswelle kam es auch vermehrt zum Einsatz von FFP2-Masken im Gegensatz zu herkömmlichen Mund-Nasen-Schutz-Masken, da FFP2-Masken bis zu einem gewissen Grad einen Eigenschutz des Trägers bieten können. Diese Masken waren jedoch zu dieser Zeit für Endkunden vielfach nur zu sehr hohen Preisen erhältlich.
Um die für schwere Verläufe anfällige ältere Bevölkerung zu schützen, wollte man hochwertige FFP2-Masken für alle Bürgerinnen und Bürger ab 65 Jahren kostenfrei zur Verfügung stellen. [16] Konkret sollten zehn Gratis-FFP2-Masken pro Person der Altersgruppe 65 plus samt Informationsblatt postalisch zugesendet werden. Eine entsprechende gesetzliche Grundlage wurde seitens des Nationalrates beschlossen. Eine Finanzierung des Projekts aus Mitteln des COVID-19 Krisenbewältigungsfonds wurde seitens des Bundesministers für Finanzen zugesagt.
Zur Projektumsetzung wurde ein Ministerratsvortrag in Kooperation des Bundeskanzlers, der Bundesministerin für Landesverteidigung und des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz in den Ministerrat am 25. November 2020 eingebracht und der Bundesregierung zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Ministerratsvortrag[17] nennt folgende zentrale Eckpunkte:
„1. Beschaffung von 10 Stück FFP2-Schutzmasken pro Person der Altersgruppe 65 plus.
2. Postalische Zustellung dieser Masken an die Haushalte dieser Personen 65 plus mit Wohnsitz im Inland, um Ansteckungsrisiken zu minimieren. […]
3. Begleitende und niederschwellige Information und Auskunft zu dieser Maßnahme um den zielgerichteten Einsatz der FFP2-Schutzmasken zu gewährleisten.“
Der Ministerratsvortrag wurde nicht veröffentlicht. Als Grund wurde angeführt, dass eine Erwartungshaltung solange vermieden werden sollte, bis der Ablauf und die rechtlichen Rahmenbedingungen abschließend geklärt werden konnten.
Die damalige Kabinettchefin im BMSGPK über die Nichtveröffentlichung:
Dr. Ruperta Lichtenecker: Danke, Frau Abgeordnete (in Richtung Frau Abgeordnete Mag.a Sibylle Hamann, Grüne). Wie Sie wissen, ist das ein Ministerratsvortrag, der vom Bundeskanzleramt, vom Bundesministerium für Landesverteidigung und vom Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz gemeinsam in der Form getragen wurde. Es war eine gemeinsame Vereinbarung der Nichtveröffentlichung.
Es hat einen ganz einfachen Grund gegeben, und das war der, dass letztendlich, sobald es einen Ministerratsvortrag mit den entsprechenden Absichten gibt, dass die Bundesregierung bemüht ist, möglichst rasch Bürgerinnen und Bürger über 65 mit FFP2-Masken zu versorgen, insofern eine entsprechende Erwartungshaltung geschürt ist, dass es dann sozusagen auch entsprechendes Interesse gibt; und von uns aus dann gemeinsam die Entscheidung, nicht zu veröffentlichen, um in Ruhe das Projekt fertig vorbereiten zu können.
Hinsichtlich der Provenienz der Masken findet sich kein expliziter Hinweis im Ministerratsvortrag. Folgende Passage nimmt jedoch Bezug darauf:
„Während im Frühjahr die ausreichende Verfügbarkeit von Schutzausrüstung für das Gesundheitspersonal eine wesentliche Herausforderung war, ist die Situation mittlerweile auch aufgrund von Produktionsmöglichkeiten in Europa und Österreich stabiler. Die Aktivitäten zur Beschaffung von Schutzausrüstung im Frühjahr haben die Wichtigkeit von verlässlichen Partnern in der Lieferkette demonstriert und gezeigt, dass es entscheidend ist, als Land über ausreichend resiliente Rahmenbedingungen zu verfügen. Diese Erfahrungen gilt es bei allen Maßnahmen entsprechend zu berücksichtigen.“[18]
Aus Medienberichten geht hervor, dass am Rande des Ministerrats der Wunsch seitens der Bundesregierung geäußert wurde, einen heimischen Hersteller für das Projekt gewinnen zu können.[19] Wer im Rahmen des Ministerrats diesen Wunsch geäußert hat, konnte nicht abschließend festgestellt werden.
Dr.in Brigitte Zarfl, Sektionschefin im Gesundheitsministerium über den Wunsch einen heimischen Produzenten zu beauftragen:
Mag. Dr. Brigitte Zarfl: […] In dieser Zeitkaskade ist der Wunsch auf der politischen Ebene gereift, dass man zusätzliche Schutzausrüstung für ältere Menschen, die zu Hause in ihrem normalen Umfeld leben, bereitstellt. Das war die eine Überlegung – damals noch damit gepaart, dass es sehr gut wäre, wenn das noch gegen Ende des Jahres 2020 verfügbar wäre.
Die zweite Überlegung, die stark aus dieser ersten Phase der Pandemiebekämpfung getragen war, wo wir von Lieferengpässen aufgrund von Verknappungen auf den Weltmärkten und wenig eigener europäischer Krisenkompetenz oder Produktionskompetenz geprägt waren, war: Vor dem Hintergrund hat es auch den Wunsch gegeben, dass man verstärkt europäische oder auch heimische Produzenten ansiedelt und auch mit Produktion von derartigen Schutzgütern anreizt.
Diese zwei Elemente wurden auf der politischen Ebene mit der Idee zusammengeführt, FFP2-Masken für die 65 plus – am Anfang waren es die 70 plus, dann hat man es auf die 65 plus ausgeweitet – wenn möglich aus heimischer Produktion zu beschaffen. Das war die Rahmenbedingung des Herbstes. […]
Dr.in Ruperta Lichtenecker, damalige Kabinettschefin im BMSGPK über den Wunsch einen heimischen Produzenten zu beauftragen:
Dr. Ruperta Lichtenecker: […], jetzt möchte ich einige Monate zurückgehen; und zwar hatten wir zu Beginn der Pandemie, im März 2020, die Situation, dass Schutzgüter und auch Mund-Nasen-Schutz- und FFP2-Masken am Weltmarkt absolute Mangelware waren. Das hat zu entsprechenden Schwierigkeiten geführt, diese tatsächlich auch im ausreichenden Ausmaß zu beschaffen, und im Zuge dessen war es da klare Bekenntnis der Bundesregierung, das möglichst auch zu unterstützen und dass es gut ist, wenn es europäische oder in dem Sinn auch österreichische Produktionen gibt. Ich vermute, dass alle hier Anwesenden dem auch zustimmen, dass es gut ist, wenn man eine entsprechende Versorgung im Inland sichern kann, und insofern war das der erste Hintergrund.
Zweitens schafft natürlich alles, was im Land, in unserer Volkswirtschaft produziert wird, hier entsprechend Wertschöpfung und Arbeitsplätze; also ein völlig nachvollziehbares Thema. Gleichzeitig, wenn Sie den Ministerratsvortrag anschauen, dann gibt es im zweiten Absatz eine Ausführung, die da heißt: „Die Aktivitäten zur Beschaffung von Schutzausrüstung im Frühjahr 2020 haben die Wichtigkeit von verlässlichen Partnern in der Lieferkette demonstriert und gezeigt, dass es entscheidend ist, als Land über ausreichend resiliente Rahmenbedingungen zu verfügen. Diese Erfahrung gilt es bei allen Maßnahmen entsprechend zu berücksichtigen.“
Also da ist auch klar, dass man schaut, möglichst über diese Schiene die Ressourcen und die Versorgung abzusichern.
Ende November fanden dazu Gespräche zwischen Vertretern der Hygiene Austria, dem BMSGPK und der BBG statt.[20]
Tino Wieser, ehem. Geschäftsführer der Hygiene Austria über die logistischen Schwierigkeiten:
Tino Wieser: […] Wir haben hier anfangs – ich zeige Ihnen das – (Die Auskunftsperson blättert in Unterlagen.) Die erste Idee, die Anfang November entstanden ist, waren ja 30 Stück – ja, wie ich vorhin gesagt habe. Das haben wir aber nicht zusammengebracht, denn das wäre ein zu großer logistischer Aufwand gewesen. Die ganze Sache wäre so gewesen, wenn Sie das sehen: Das wäre in Produkt gewesen, wo du eine ganz nette Marketingidee --, wo dann der Empfänger das „Corona“ beim Aufmachen durchgerissen hätte.
Dadurch, dass die Entschlussfreudigkeit, würde ich jetzt einmal sagen, beim zuständigen Ministerium und den Schwierigkeiten – da hat es einen Ministerrat--, Vertröstung, wir brauchen einen Ministerratsbeschluss, wer übernimmt die DSG--, Datenschutzgrundverordnung, Ding – Es hat immer mehr Verschiebungen gegeben. Der Grund für die Preissteigerung war dann, dass man auf zehn Stück --, dann wollte man noch ein Track-and-Trace einführen, und um die Zustellkosten gering zu halten – Vielleicht ist Ihnen das bewusst: Ein Brief kostet weniger als ein Paket, nämlich beachtlich. Stellen Sie sich vor, Sie schicken einen Wert von 7 Euro und zahlen dann 2,50 oder 3 Euro für das Paket! Das ist kein Verhältnis.
Da haben wir dann zu Hause die Idee geboren: Ich habe mein Vakuumisiergerät für das Sousvide genommen und habe die Masken eingeschweißt, weil der Briefkasten nur 3 Zentimeter hoch ist, damit es in den Briefschlitz hineinpasst. Diese Vorbereitung – Also es wurde dann vereinbart, weil wir haben es – Der Karton war aus, also am Weltmarkt, weder die Mondi noch große tschechische Hersteller konnten Karton produzieren. Wir haben versucht, eine Idee zu generieren und einen Ablauf, dass wir es so hoch machen, dass es 3 Zentimeter ist, also quasi einschweißen, luftdicht verpacken, und die Post hätte es dann in ein Schachterl oder in ein Briefkuvert –
Dann ist es darum gegangen, dann wollten sie noch unbedingt ein Brieferl dazutun mit: Ich grüße dich, hallo, da hast du Masken!, dann hätten diese FAQs mit dazu hineinkönnen. Und dieser gesamte Verpackungsaufwand und Produktionsaufwand, da haben wir dann gesagt – plus: dass sich die Meine ja von 12 Millionen auf 18 Millionen erhöht hat, dass wir das ganze Material wieder einfliegen mussten und nicht im Zug oder Containerschiff, nicht per Bahn oder Containerschiff bringen konnten, weil es ist doch eine Erhöhung um fast 50 Prozent -, da haben wir geben, diese – oder ich glaube, die Diskussion war, die zusätzlichen Kosten wären 7 Cent gewesen, und wir hätten gern 5 Cent davon, oder 9 Cent und 5 Cent davon oder so, in den Preis aufgeschlagen und den anderen Teil hätten wir als Hygiene Austria getragen.
Anfang Dezember 2020 wurde aufgrund der Preisgestaltung seitens der Hygiene Austria vom Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober entschieden, aufgrund der Preissituation und des Umstandes, dass es um den Einsatz von Steuermitteln geht, neue Angebote einzuholen unter Einbeziehung qualitätsgesicherter internationaler Ware. Zu diesem Zeitpunkt lag seitens der Hygiene Austria ein Angebot über 0,79 Euro pro Maske vor.
Nach Einholung der Angebote wurde ein niederösterreichischer Händler mit qualitätsgesicherter Ware, die in China hergestellt wurde zu einem Stückpreis von 0,29 Euro über einen Abruf aus einer BBG Rahmenvereinbarung beauftragt, damit mit der Auslieferung rasch begonnen werden kann und die Masken schnell zu den Bürgerinnen und Bürgern gelangen konnten. Die Preisdifferenz im Vergleich zum Angebot von Hygiene Austria LP GmbH lag bei insgesamt ca. neun Millionen Euro.[21]
Die Post Systemlogistik war für die Versendung und die logistische Abwicklung des Projekts verantwortlich. Insgesamt sollten ca. 1,8 Millionen Briefsendungen mit Masken versendet werden. Die Sendungen durften dabei nicht stärker als drei Zentimeter sein, andernfalls wäre eine Paketsendung notwendig geworden. Die Einhaltung dieser Vorgabe wurde als Zusatzleistung der Post erbracht und mit dem Maskenunternehmer gegengerechnet, ohne dass der Republik zusätzliche Kosten entstanden sind. Die Post Systemlogistik übernahm überdies Retournierungsleistungen sowie das Betreiben einer Servicehotline. Für die logistische Abwicklung des Projekts fielen Gesamtkosten in Höhe von 7.479.560,00 Euro an.[22]
Zur Preisangemessenheit dieser Leistung gab Wolfgang Einer, Vertreter der Post Systemlogistik an:
Wolfgang Einer: […] Also grundsätzlich ist es so, dass wir als Österreichische Post für den Teil der Zustellung, sprich egal ob es eine Brief- oder eine Paketdienstleistung ist, einen Listenpreis gemäß unseren AGBs, der von der RTR auch entsprechend freigegeben ist, haben, auf den es dann unter gewissen Voraussetzungen – sprich Vorleistungen, die zu erbringen sind – auch entsprechend Abschläge gibt.
Diese Abschläge sind in diesem Rahmenvertrag verankert und auch zu 100 Prozent zur Geltung gekommen. Aber wir haben ja darüber hinaus Dienstleistungen erbracht wie: Wir haben die Ware übernommen, haben sie kontrolliert, haben sie kommissioniert, haben sie dann gemäß den Adressdaten entsprechend verpackt, mussten sie zum Teil umpacken, haben sie dann entsprechend versandgerecht gemacht – damit diese Vordienstleistungen, sprich ein günstigerer Tarif, auch zu Geltung kommen -, haben sie dann zum Versand gebracht, in das Postverteilzentrum in Inzersdorf entsprechend überstellt und sie dann anschließend zugestellt.
Außerdem haben wir dafür noch eine Hotline zur Verfügung gestellt, wo man anrufen konnte, wo wir bis zu 2.000 Anrufe täglich abgewickelt haben. Für diesen Teil hat es dann natürlich einen individuellen Tarif gegeben.
Wolfgang Einer: […] die Ware, die von der KSR gekommen ist, hat in einer Tranche nicht den Anforderungen, die wir für dieses Pricing vorgegeben haben, entsprochen, sprich diese Postkastenthematik, die Herr Chrappa gerade angesprochen hat. Wir haben die Ware mit über 3 Zentimetern bekommen. Das heißt, wir haben dem BMSGPK eigentlich noch erheblich Geld gespart, weil: Das nennt sich nach diesem Listenpreis, den ich vorhin genannt habe, Päckchen S. Das geht noch in den Briefkasten. Hätten wir die Ware nicht dort in der Kommissionierung entsprechend anders verpackt, dann wäre es zu einem Päckchen M gekommen, das von der Tarifierung – ich sage jetzt einmal – in der Zustellleistung sicherlich um 50 Prozent teurer gewesen wäre, weil es ein ganz anderes Produkt gewesen wäre. Wir haben das Ganze in diesen Kosten auch entsprechend verändert, um das in letzter Konsequenz auch einzusparen.
Dipl. Ing. (HTL) Roman Chrappa, Vertreter der Post Systemlogistik auf die Frage, welche Fragen die Servicehotline beantwortet habe:
Dipl.—HTL-Ing. Roman Chrappa: […] Wann bekomme ich die Maske? Dann kam es zur Frage: Wieso sind die Masken aus China? Zum Schluss war die Frage: Warum bin ich nicht dabei? – Also diese drei großen Kategorien hat es im Wesentlichen gegeben. […]
Der vorgegebene Zeitplan konnte nach Angaben der Post Systemlogistik eingehalten werden.
Dipl. Ing. (HTL) Roman Chrappa zur Frage, wer der Post Systemlogistik mitgeteilt hat, dass die Masken von Hygiene Austria LP GmbH kommen sollen:
Dipl.—HTL-Ing. Roman Chrappa: Überhaupt nicht, weil Hygiene Austria den Auftrag ja nie erhalten hat. Also ich habe das genau so entnommen. Wir haben von der BBG die Ausschreibung erhalten, dass die Masken bei uns angeliefert werden. Aus der Ausschreibung in dem Prozess – Ich habe vorhin gesagt, wir haben das erste Angebot am 26.11. abgegeben. Dann gab es gewisse Nachverhandlungen, es haben sich auch Parameter noch einmal verändert beziehungsweise wurden diese präzisiert. Wir haben dann am 4.12. den Zuschlag erhalten. Dort haben wir das finale Angebot abgegeben. Am Abend des 4.12. haben wir die Zusage dafür erhalten, mit der gleichzeitigen Bitte, uns an die Firma KSR mit der Ansprechperson XXX zu wenden. Das haben wir auch getan.
Dipl. Ing. (HTL) Roman Chrappa zur Frage, ob die Post Systemlogistik einen möglichen Zuschlag für die Hygiene Austria LP GmbH wahrgenommen hätte:
Wolfgang Einer: Nein, also es hat natürlich Gespräche gegeben, aber die offizielle Ausschreibung war für die logistische Dienstleistung, und die haben wir ganz normal abgearbeitet. Den formellen Zuschlag haben wir, wie gesagt, am 4.12. erhalten, mit der gleichzeitigen schriftlichen Zusage, dass der – wie soll man sagen? – Verkäufer der Masken dem Bund gegenüber die KSR sein wird.
Abschließend kann der Projektausgang wie folgt dargelegt werden: Der Ministerratsvortrags 39/12 vom 24. November 2020 wurde umgesetzt. 18 Millionen Gratis-FFP2-Masken wurden an 1,8 Millionen Empfängerinnen und Empfängern postalisch zugesandt. Die Masken wurden von der Firma KSR bezogen, die Logistikdienstleistung wurde durch die Post Systemlogistik abgewickelt. Die Gesamtkosten des Projekts betrugen insgesamt EUR 13.967.324. Die erforderlichen Kerndatenmeldungen erfolgten gesetzeskonform über die BBG.[23]
Auf Grundlage des Ministerratsvortrags 39/11 des Bundeskanzlers, der Bundesministerin für Landesverteidigung und des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz vom 24. November 2020 hat die Bundesregierung am 25. November 2020 die Durchführung breit angelegter Testungen der österreichischen Bevölkerung beschlossen.
Ziel dieser Massentestungen war es, „infektiöse Personen, die aufgrund eines asymptomatischen Verlaufs nichts von ihrer Infektion wissen, zu entdecken und so das Infektionsgeschehen nachhaltig einzudämmen.“[24] Nach zwei Pilotdurchgängen solle noch vor Weihnachten ein Massentest in allen österreichischen Gemeinden stattfinden.
Im Rahmen der Massentestungen übernahm das BMLV die organisatorische und logistische Abwicklung. Das BMLV zog eigene Sanitäter zur Durchführung der Tests heran, die bereits Erfahrungen bei ähnlichen Massentestungen in der Slowakei gesammelt hatten.[25]
Bereits im Ministerratsvortrag wurde ausdrücklich festgelegt, dass dabei AntiGen-Schnelltests der Firmen Roche und Siemens zur Anwendung kommen sollen.
Diese Firmen seien ausgewählt worden, da ihre Produkte zum damaligen wissenschaftlichen Stand die verlässlichsten waren. Verwiesen wurde auf die Medizinische Universität Wien (Med Uni Wien) sowie auf die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES). Die Beschaffung erfolgte über Abruf aus einer bestehenden Rahmenvereinbarung der BBG.
Die Bundesministerin für Landesverteidigung zur Frage, warum die AntiGen-Tests der Firmen Roche und Siemens festgelegt wurden:
Bundesministerin für Landesverteidigung Mag. Klaudia Tanner: […] Zur Anwendung kommen oder kamen Antigentests der Firma Roche und Siemens, weil beide dieser Tests von der Wissenschaft, zum Beispiel von der Med-Uni Wien wie auch der AGES als die verlässlichsten auf dem Markt verfügbaren Tests bewertet worden sind. Die Beschaffung selber ist über die BBG erfolgt, die vier Millionen Tests bei Roche und bei Siemens dann drei Millionen Tests bestellt hat. Das heißt, zum Start der Testreihen, die angesprochen worden sind, sind sieben Millionen Tests zur Verfügung gestanden.
Die Entscheidungsgrundlage, welche Tests es auch werden, ist der gemeinsame Minsterratsbeschluss gewesen – mit dem Bundeskanzler und mit dem Gesundheitsminister.
Der Bundesminister für Finanzen über den Beschaffungsprozess:
Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA: […] Also das ist keine Bestellung, keine Beschaffung des Finanzministeriums, nur um darauf hinzuweisen. Wir haben natürlich bei Wertgrenzen über 1 Million Euro laut BHG die Notwendigkeit der Einvernehmensherstellung. Gibt es den Akt rezent? – Dann darf ich den Sektionschef für Budget bitten, das entsprechend zu beantworten, soweit es möglich ist.
Dr. Dietmar Schuster, MBA (Bundesministerium für Finanzen): Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Im Zuge des § 58 BHG ist ja, wenn es ein Vergabevolumen über 1 Million gibt, eine Einvernehmensherstellung mit dem Finanzministerium vonnöten. Wir haben das im Sinne des Haushaltsrechts geprüft: Ist es erforderlich? Ist es plausibel? Und liegt eine budgetäre Bedeckung vor? Die budgetäre Bedeckung und die Erforderlichkeit waren gegeben. Bei der Plausibilität haben wir auch geprüft: Ist der Preis der Testkits mit den vorgelegten Unterlagen der Landesverteidigung in Übereinstimmung?, und haben somit auch die Einvernehmensherstellung gegeben. Materiellrechtliche Grundlage waren der Ministerratsbeschluss vom 25. 11. 2020 beziehungsweise das Epidemiegesetz. Es sind dann mehrere Unternehmen vonseiten der Landesverteidigung vorgelegt worden, unter anderen Siemens, Roche, und eine zweite Stückzahl – wiederrum von Siemens – mit einem Gesamtvolumen von – einem durchschnittlichen Preis von je 6,73 Euro. Die Beschaffung an sich ist dann – deswegen war es eine verkürzte Plausbilitätsprüfung – von der BBG erfolgt, und auch weitere Gespräche hinsichtlich Stückpreis.
Der Bundeskanzler über den Beschaffungsprozess:
Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann (Grüne): Und dann ging es natürlich um die Frage, welche Tests dafür angeschafft werden. Da gab es ja auch einen Ministerrat am 24. November, und da wurde explizit festgeschrieben, dass diese Antigentests von Roche und Siemens zu kaufen seien. Warum ist denn da so eine genaue Festlegung auf ein bestimmtes Produkt notwendig gewesen?
Bundeskanzler Sebastian Kurz: Ich habe jetzt den Text nicht. Ist das ein Ministerratsvortrag des --? (Abg. Hamann: Ministerrats --!) War das ein Ministerratsvortrag des Gesundheitsministers, oder?
Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann (Grüne): Nein, vom Bundeskanzleramt und von der Landesverteidigung und vom Gesundheitsminister.
Bundeskanzler Sebastian Kurz: Aha okay. – Ja, also die Fachinformation kommt im Regelfall immer von den zuständigen Ministerien. Da geht es eher darum: Wenn sich Minister dann absichern wollen, dann legen sie das auf breitere Schultern und dann kommt man als Bundeskanzleramt mit dazu, aber ich gehe davon aus, so wie ich den Gesundheitsminister immer erlebt habe, dass das wahrscheinlich mit den zuständigen Experten geklärt worden ist. Ich weiß jetzt nicht genau, wer die Qualitätssicherung in dem Fall macht; normalerweise macht das die Ages oder Experten wie die im AKH oder das Basg. Also das sind so die Stellen, die normalerweise solche Qualitätssicherungen durchführen – also ich kann nicht beurteilen welcher Test wie gut ist.
Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann (Grüne): Ich bin da ja auch nur Laiin, ich habe mich nur gefragt, ob das üblich ist, dass man sich schon in einem Ministerratsvortrag auf ein spezielles Produkt festlegt, und warum man dann nicht eigentlich der BBG die Entscheidung überlässt, da die kostengünstigsten oder die effektivsten Tests anzuschaffen.
Bundeskanzler Sebastian Kurz: Das kann ich Ihnen gerne beantworten, das ist sehr einfach. In einer Pandemiezeit, wo es sehr schnell gehen soll, ist es so, dass sozusagen oft die Herausforderung für das Gesundheitsministerium war: Wenn man nicht eine Entscheidung trifft, dann dauert das bei der BBG oder anderswo endlos, bis man feststellt, welcher der beste ist, und insofern muss irgendeine Stelle ja prüfen und dann sagen: Das sind die besten, beschafft die, bitte!
Auch die Länder zu Beispiel sagen regelmäßig in den Sitzungen – es gibt sogar Protokolle – immer wieder: Bitte sagt uns, welche Tests wir kaufen sollen! Wir wollen wisse, welche gut sind!, und dann sagen die Experten das halt.
Und vielleicht noch ein Wort zum Ministerratsvortrag – jetzt habe ich es vor mir: das finde ich ganz besonders lustig -: Zu dem Zeitpunkt, wo es den Ministerratsvortrag gab, Frau Abgeordnete, waren die Tests schon bestellt.
Obfrau Mag. Nina Tomaselli: Eine kurze Nachfrage noch. – Bitte.
Abgeordnete Mag. Sibylle Hamann (Grüne): Okay also man konnte sich festlegen, weil sie bereits bestellt waren, ich verstehe.
Bundeskanzler Sebastian Kurz: Also ich glaube das klärt es jetzt auf.
Und bestellt wurden sie durch das Gesundheitsministerium und die BBG.
Mag. Bernhard Bonelli, MBA über die Koordination der Massentests mit den einzelnen Bundesländern:
Abgeordneter Andreas Kühberger (ÖVP): […] Sie selbst bringen ja auch internationale Erfahrung aus der Privatwirtschaft mit, und da möchte ich gleich bei der Frage bleiben, auch was die Tests betrifft. Wie verlief auf Ihrer Sicht die Koordination der Massentests mit den einzelnen Bundesländern?
Mag. Bernhard Bonelli, MBA: […] Die operative Umsetzung für die breiten Bevölkerungstestungen, die uns entsprechend auch geholfen haben, Lockerungsschritte zu machen, haben die einzelnen Bundesländer gemacht. Das wurde in den Bundesländern teilweise in unterschiedlichen Modellen umgesetzt. Meines Wissens gab es da auch eine koordinierende Videokonferenzrunde, wo Vertreter der Bundesländer, Vertreter des Gesundheitsministeriums, des Bundeskanzleramts und, glaube ich, auch andere Fachexperten mit dabei waren, um zu schauen, wie hier die verschiedenen Prozesse bestmöglich ineinandergreifen können.
Was jetzt die Details betrifft, da würde ich bitten, dass mit den Fachressorts, die da entsprechend involviert waren, zu klären. Die haben das sozusagen im Detail mit den Bundesländern alles abgewickelt.
Frau Dr.in Zarfl, Sektionschefin der Präsidialsektion im BMSGPK, zuständig für Personal und Ressourcen über die Abrufung der erforderlichen AntiGen-Tests:
Mag. Dr. Brigitte Zarfl: Abgerufen wurden für die Massentestungen dann letztendlich ja die erforderlichen Antigentests durch das Österreichische Bundesheer, weil das ja diese Aufgabe gemeinsam mit den Ländern durchgeführt hat. Wer letztendlich über welche Kanäle --, also ob hier ausschließlich BBG-Verträge herangezogen wurden oder auch andere, das kann ich jetzt nicht beurteilen.
IV. Impfstoffbeschaffung[26]
Die Impfstoffbeschaffung sollte zentral über die Europäische Union abgewickelt werden. Um eine möglichst faire Verteilung auf die einzelnen Mitgliedsstaaten zu gewährleisten, einigten sich die Mitgliedsstaaten auf einen Anspruch im Verhältnis der jeweiligen Bevölkerung. Der dem Bevölkerungsschlüssel folgende Aufteilungsmechanismus wurde als „pro rata population“ bezeichnet. Die Impfstoffe werden auf Grundlage der Bevölkerungsgröße in den einzelnen Mitgliedsstaaten zugewiesen. Grundsätzlich erhalten somit alle Mitgliedsstaaten die Impfstoffe zum gleichen Preis und Mengenverhältnis. Je nach Bedarf der europäischen Mitgliedsstaaten können diese aber auch Anpassungen bei den Impfstoffmengen vornehmen. So kann ein Mitgliedstaat beispielsweise beschließen, die ausgehandelten Optionen auf zusätzliche Impfstoffe nicht in Anspruch zu nehmen, sodass andere Mitgliedstaaten diese Optionen übernehmen und einen größeren Teil des betroffenen Impfstoffs kaufen können.
Demgemäß hatte Österreich Anspruch auf knapp 2 % des jeweiligen Gesamtausmaßes der jeweiligen europäischen Bestellung.
Als Grundlage für die Beschaffung von Impfstoffdosen im Rahmen des gemeinschaftlichen Einkaufsprozesses auf Ebene der Europäischen Union diente der Ministerratsvortrag 27/44 vom 29. Juli 2020.
Die Republik Österreich hat einen Impfstoffbedarf für acht Millionen Menschen angemeldet.
Dr. Clemens Martin Auer über den Prozess der Impfstoffbeschaffung und das vereinbarte Prinzip der pro rata population:
Dr. Clemens Martin Auer: […] Die ganze Konstruktion beruht auf einer Commission Decision, also einer Entscheidung, die die Europäische Kommission vorgenommen hat. Ich gehe davon aus – ich bin davon nicht im Einzelnen informiert -, dass die Kommissionspräsidentin und die zuständigen Kommissare auch den Rat davon informiert haben und dass dort auch Beratungen in dieser Hinsicht stattgefunden haben, aber an sich beruht dieses Steuerungsboard auf einer Entscheidung der Kommission. Die Kommission hat entschieden, dass dieser gesamte Beschaffungsprozess, den die Europäische Kommission im Namen der europäischen Mitgliedsländer macht, von einem Steuerungsboard begleitet wird – einem Steuerungsboard, in dem die 27 Mitgliedsländer gemeinsam mit der Europäischen Kommission diesen Prozess strategisch und inhaltlich beaufsichtigen und steuern. Wie Sie wissen, bin ich bei der ersten Sitzung am 18. Juni 2020 von den Mitgliedsländern als Kovorsitzender gemeinsam mit der Generaldirektorin für Gesundheit in der Europäischen Kommission, Sandra Gallina, in den Vorsitz gewählt worden. Unsere Aufgabe war es, gemeinsam mit einem Joint-Negotiation-Team diese ganzen Verhandlungen mit den Herstellern, die wir festgelegt haben – mit welchen Herstellern wir diese Vereinbarung machen werden -, dann auch zu begleiten.
In dieser Commission Decision und in dem Annex dazu, der sozusagen das Agreement darstellt – Das ist alles ein bisschen komplex. Dieses Agreement haben die 27 Mitgliedsländer unterzeichnet, in dem sind sie einige Verpflichtungen eingegangen, also wir 27 Mitgliedsländer. Die eine Verpflichtung war, dass wir sozusagen keine Parallelverhandlungen mit Unternehmen führen, mit denen wir gemeinsam als EU-27 verhandeln, und die zweite Geschichte war, dass wir dann sozusagen auch entsprechend den Verträgen diese Impfstoffe abrufen.
In diesem Agreement und in den Erläuterungen dazu steht drinnen, dass die Zuteilung prinzipiell nach pro rata der Bevölkerung erfolgt. Das ist an sich eine sehr, sehr kluge Geschichte gewesen. Das ist irgendwie augenfällig, wenn Sie sich überlegen, dass – was weiß ich – ein Vertrag über 300 Millionen Dosen gemacht wird, und wir reden ja von diesen Größenordnungen für die gesamte Europäische Union. Dann kann man sich ausrechnen, dass die österreichische Pro-rata etwa bei 2 Prozent liegt, also eigentlich ein bisschen weniger wie 2 Prozent, aber grundsätzlich bei 2 Prozent. Sie können sich sehr schnell ausrechnen: 2 Prozent von 300 Millionen sind 6 Millionen Dosen. Damit kann man dann schon so etwas anfangen.
Was die Staats- und Regierungschefs dazu gesagt haben, entzieht sich meiner Kenntnis. Ich habe darüber keine Information, weil ich auch sozusagen nicht in diesem Prozess dabei war. Der Bundeskanzler meint, dass ich diesem Pro-rata-Prinzip in meiner Funktion als Vorsitzender dieses Steuerungsboards abgewichen bin. Dazu muss ich sagen, dass einige Mitgliedsländer – nicht Österreich, muss ich dazusagen – von sich aus spätestens im August des Jahres 2020 begonnen haben, nachdem der erste Vertrag nämlich am Tisch war – nämlich der von Astra Zeneca, der war so ein Vertrag über 300 Millionen Dosen -, nicht kalte Füße zu bekommen, sondern Bedenken zu äußern, ob sie immer die volle Pro-rata vertraglich verpflichtend übernehmen müssen.
Meine Aufgabe gemeinsam mit der Generaldirektorin der Santé war in Wahrheit, die Mitgliedsländer bei der Stange zu halten, damit kein Mitgliedsland aus diesem gesamten Konstrukt hinausoptiert. Aus den Beratungen im Steuerungsboard hat sich ergeben, dass Mitgliedsländer auch nicht die vollen Pro-rata-Anteile abrufen müssen. Noch einmal: Das hat sich das erste Mal am Vertrag von Astra Zeneca – der war es zufälligerweise auch – ergeben und einige Länder – nicht sehr viele, aber doch einige – haben auch bei Astra Zeneca nicht die volle Pro-rata genommen. – Das ist das Geheimnis dieses sogenannten Basars. Wir haben das im Jargon dann als Basar bezeichnet (erheitert) – das war ein Jargon, bitte! -, weil die Mitgliedsländer sozusagen sagen konnten: Wir nehmen nicht die volle Pro-rata!, und andere Mitgliedsländer die Möglichkeit hatten, dann diesen Teil, der sozusagen frei war, wiederum nach den Pro-rata-Prinzipien zu übernehmen.
Das war aber – noch einmal – seit spätestens 28. August – ich habe das gut in Erinnerung, das ist auch in den Protokollen des Steuerungsboards nachzulesen – ein Thema, und das war bekannt. Ich gehe davon aus, dass die Delegierten in den Mitgliedsländern immer ihre politische Ebene informiert hatten, dass das so ist. Ich möchte noch einmal davon ausgehen: Die Diskussion kam ja nicht von der Europäischen Kommission oder von mir als Vorsitzendem des Steuerungsboards, sondern von Mitgliedsländern. Es war übrigens in dem Fall Polen, das das zusammen mit einigen osteuropäischen Ländern zum Thema gemacht hat – wenn man es genau wissen will. So ist die Geschichte entstanden: eine von Mitgliedsländern ausgehende Diskussion, nicht verpflichtet zu sein, immer die volle Pro-rata aus den Vertragsverpflichtungen abzurufen. –Das ist die Geschichte; kein eigenmächtiges Handeln meinerseits also. Ich bitte Sie um Verständnis: Ich bin Vorsitzender eines Komitees von 27 Mitgliedsländern und habe eigentlich ein Ziel, nämlich dass wir die europäische Bevölkerung optimal mit Impfstoff versorgen.
Im Laufe dieses Prozesses – noch einmal: ist ein Prozess, ist Dynamik – musste ich auch dafür sorgen, dass kein Mitgliedsland aus den Verträgen herausoptiert. Es hat übrigens auch kein einziges Land aus keinem einzigen Vertrag hinausoptiert, weil wir eben geschickt damit umgegangen sind.
Der Bundeskanzler über das pro rata population Prinzip im Rahmen der europäischen Impfstoffbeschaffung und über die Rolle von Dr. Clemens Martin Auer:
Bundeskanzler Sebastian Kurz: Es war immer vereinbart, dass wir den Bevölkerungsanteil erhalten. Die Staats- und Regierungschefs haben vereinbart, dass pro rata population bestellt und auch ausgeliefert wird. Auch alle Regierungsmitglieder in Österreich hatten den Eindruck, dass das so geschieht. Der zuständige Beamte hat das – aus welchen Gründen auch immer – anders gehandhabt, und ich weiß vom ehemaligen Gesundheitsminister Rudolf Anschober auch, dass er selbst nicht darüber informiert wurde, dass er mehr hätte bestellen können.
Ich finde, ein Spitzenbeamter, der in so einer verantwortungsvollen Situation den eigenen Gesundheitsminister darüber nicht informiert, das geht nicht, insbesondere auch, wenn es wider die Beschlüsse der Staats- und Regierungschefs ist. Dass in diesem Steeringboard vereinbart wurde, es wird nicht pro rata population ausgeliefert, ist, glaube ich, alles andere als gut – für die Europäische Union nicht und auch für uns nicht.
Ein Spitzenbeamter, der in so einer heiklen Frage seinen eigenen Minister nicht informiert – das halte ich für inakzeptabel, und darum halte ich es auch für richtig, dass der Gesundheitsminister damals gehandelt hat und ihn abgelöst hat. Seither funktioniert die Arbeit im Steeringboard, wo jetzt auch die zuständige Sektionschefin des Gesundheitsministeriums vertreten ist, sehr gut.
Im Vorfeld des Ministerratsvortrags 27/44 vom 29. Juli 2020 berichtete der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz dem Bundeskanzler. Im BMSGPK wurde einstweilen versucht die Kosten für die Impfstoffbeschaffungen zu schätzen. Wie aus einer formlosen E-Mail vom 27. Juli 2020 hervorgeht, rechnete der dafür zuständige Beamte Dr. Martin Clemens Auer mit einem Wert von ca. 250 Millionen Euro für den Impfstoff einschließlich Material- und Honorarkosten.[27]
Dr. Clemens Martin Auer zu seiner Schätzung befragt:
Dr. Clemens Martin Auer: Okay. Sie spielen auf dieses E-Mail an, das da irgendwo dokumentiert ist. Bei dieser Zahl, die ich damals dem Minister genannt habe, dass wir mit 200 Millionen --, dass es mehr als 200 Millionen sind, habe ich eine Kalkulation vorgenommen, in die ich schon Impfkosten, also Arzthonorare et cetera mit hineingerechnet habe – und mich deutlich verrechnet habe, denn das sind in der Zwischenzeit wesentlich mehr als 50 Millionen Euro. Damals aber, aus der Situation heraus, habe ich gesagt: Wenn wir die dazurechnen, kommen wir mit 200 Millionen nicht aus.
Die reine Impfstoffbeschaffung aber – die reine Impfstoffbeschaffung – war sozusagen mit 200 Millionen schon bewerkstelligbar; mit dem Auftrag, für acht Millionen Menschen ausreichend Impfstoff zu besorgen. In den Dokumenten – aus den Ministerratsvorträgen, aus den Briefen zwischen Bundeskanzler und Gesundheitsminister, aus den Gesetzesvorlagen, die Sie zum Budgetbegleitgesetz beziehungsweise zum Ermächtigungsgesetz haben – werden Sie immer lesen, dass das Ziel ist, für acht Millionen Leute einen Impfstoff zu besorgen, und das haben wir vollinhaltlich erfüllt.
Am 28. Juli 2020 erging der Entwurf des späteren Ministerratsvortrags 27/44 an das Bundesministerium für Finanzen (BMF). Als Kostenschätzung wurde in diesem Entwurf des Ministerratsvortrags folgende Formulierung gewählt:
„[…] jedenfalls von einem Gesamtkostenrahmen von mehr als 200 Millionen Euro auszugehen.“
Diese Formulierung wurde auf
„[…] jedenfalls von einem Gesamtkostenrahmen von bis zu 200 Millionen Euro auszugehen.“
abgeändert. Es stellt sich die Frage, ob der Beschaffungsprozess und damit der Einkauf von Impfdosen für die österreichische Bevölkerung durch die Änderung dieser Formulierung beeinträchtigt wurde.[28]
Dr. Clemens Martin Auer über den Budgetrahmen von 200 Millionen Euro:
Dr. Clemens Martin Auer: […] Ich beginne mit der 200-Millionen-Geschichte: Ich bin Beamter oldschool, und ich glaube, Minister und Beamte müssen, wenn sie Verträge unterschreiben und Kaufverträge unterschreiben, das auf der Grundlage von rechtlichen Rahmen tun. Ein Minister – oder wer immer: ein Generalsekretär, eine Generalsekretärin, ein Sektionschef – kann Verträge, die sozusagen ein millionenfaches Engagement bedeuten – wir reden hier von großen Beträgen – letztlich nur machen, wenn dazu auch eine Rechtsgrundlage da ist. Unser Haus – an diesem Prozess habe ich mitgewirkt – hat dafür gesorgt, dass es einen Rechtsrahmen gibt, auf dessen Grundalge, wer immer sozusagen stellvertretend für den Gesundheitsminister diese Kaufverträge unterschreibt – Dazu braucht es auch eine haushaltsrechtliche Grundlage, und das haben Sie in Ihren Dokumentationen ja sehr gut dokumentiert, ist über Minsiterratsvorträge, wo es Grundsatzbeschlüsse gegeben hat – ich möchte aber betonen, dass ein Ministerratsvortrag noch immer keine Rechtsgrundlage ist -, über Novellen beziehungsweise über Beschlussfassungen des Bundesfinanzgesetzes und Bundesfinanzrahmengesetzes bis hin zu einem sogenannten Ermächtigungsgesetz, das den Bundesminister für Gesundheit ermächtigt, nicht verbrauchte Impfstoffe auch weiterzuverkaufen beziehungsweise zu verschenken beziehungsweise überhaupt darüber, im Umland kostenfrei weiterzugeben –
In all diesen Dokumenten werden Sie finden, dass wir davon ausgegangen sind, dass die Impfstoffbeschaffung ungefähr 200 Millionen Euro ausmacht. Das war der Budgetrahmen. Dass der Budgetrahmen heute noch nicht voll ausgenützt wurde, ist klar – weil noch nicht alle Rechnungen bezahlt sind -, aber ich brauche zur Planung einen Budgetrahmen, und der Minister – noch einmal: Generalsekretär, wer immer – kann nur Verträge unterschreiben, wenn es einen solchen Rechtsrahmen gibt, weil er sonst im rechtsfreien Raum handelt.
Also: Ja, die 200 Millionen sind noch nicht ausgeschöpft, weil nicht alle Rechnungen bezahlt sind, klarerweise, und es ist allen öffentlich zugänglich gewesen, dass wir einen Finanzrahmen von 200 Millionen Euro für diese Beschaffungsaktion hatten. Ich persönlich bin davon ausgegangen, dass diese 200 Millionen Euro reichen, um den Impfstoff, der für acht Millionen Menschen notwendig ist, zu decken. – Erstes Kapitel.
Zweites Kapitel: Es hat im Dezember, vor Weihnachten, eine riesige Dynamisierung stattgefunden. Sie erinnern sich alle: UK war plötzlich schneller mit dem Impfen dran, Amerika war schneller mit dem Impfen dran, und es hat sich herausgestellt, dass die MRNA-Impfstoffe, insbesondere der von Biontech/Pfizer, besonders gut und klass sind. Dann haben wir sozusagen als Staatengemeinschaft der EU-27 auch reagiert und mit Pfizer einen zweiten Vertrag initiiert, und dieser zweite Vertrag über die zweiten 300 Millionen Dosen von Biontech/Pfizer war nicht mehr in den 200 Millionen unterzubringen, und dann hat es auch budgetäre Aufstockungen gegeben.
Es gab einen Ministerratsvortrag – Sie kennen das alles aus Ihren Unterlagen – so, was weiß ich, am 19. Jänner – ich kann mich nicht genau erinnern – über 173 Millionen zusätzliche Mittel, und dann noch einmal im Februar, weil es dieselbe Übung auch mit Moderna gegeben hat, über noch einmal 35 Millionen – ich habe es nicht auswendig im Kopf. Der Finanzrahmen wurde von 200 auf 388 Millionen erweitert. Das ist der heutige Finanzrahmen wo meine Nachfolgerin Katharina Reich sich in Wahrheit bewegen kann.
Es hat aber immer einen Finanzrahmen gegeben. Noch einmal: Der ist wichtig, das ist der haushaltsrechtliche Rahmen gewesen, im Rahmen dessen mein Minister handeln konnte.
Gefragt auf die Erhöhung des Budgetrahmens für die Impfstoffbesorgung gab der Bundesminister für Finanzen an:
Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA: Also offensichtlich war das Gesundheitsministerium der Meinung, dass es hier mehr braucht, und deswegen hat es dann auch mehr für die Anschaffung von Impfstoffen gegeben. Ich habe mir aber gerade auch die anderen Minsterratsvorträge ausheben lassen, die danach noch zusätzlich zur Impfstoffbeschaffung beschlossen worden sind, und da findet sich – ich glaube, in beiden sogar – der Satz: „Diese zusätzlichen Kosten werden aus dem Budget der UG 24 bedeckt, wozu auch entsprechende Mittel aus dem COVID-19-Krisenfonds zählen (diese zusätzlichen Erfordernisse sind im BFG 2021 der UG 24 noch nicht veranschlagt worden).“ Heißt: ein expliziter Hinweis darauf, dass natürlich auch aus dem Covid-Fonds, wenn es mehr Geld braucht, Geld abgerufen werden kann. Sogar das steht in dem Minsterratsvortrag. Man kann also wohl nicht davon sprechen, dass es irgendwelche starren Grenzen gegeben hat.
Der finale Text des Ministerratsvortrags war mit 29. Juli 2020 datiert und wurde am selben Tag in der 27. Ministerratssitzung beschlossen. Weitere Gespräche zwischen den Impfstoffherstellern und dem EU-Steering-Board erfolgten auf europäischer Ebene.
Am 28. August 2020 wurde der erste Vertrag mit dem Impfstoffhersteller AstraZeneca geschlossen.
Zum Zeitpunkt der ersten Vertragsabschlüsse war nicht vorhersehbar, welche Impfstoffe eine Zulassung von der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) erhalten werden und ab wann mit signifikanten Impfstoffmengen gerechnet werden kann. Um eine größtmögliche Risikostreuung zu bewerkstelligen, wurde ein Impfportfolio aus verschiedenen Impfstoffen zusammengestellt. Die österreichische Bevölkerung sollte auch dann mit Impfstoffen versorgt werden, selbst wenn nicht alle unter Vertrag genommenen Hersteller eine Zulassung erhalten würden. Die Beurteilungskriterien für die Entscheidung mit welchen Herstellern Vorkaufsverträge verhandelt und abgeschlossen werden sollten, war die frühestmögliche zeitliche Verfügbarkeit, die garantierte Qualität entsprechend den hohen europäischen Standards der Marktzulassung sowie die Verhältnismäßigkeit zu den üblichen Kosten von Impfstoffen.
Die Republik Österreich bestellte schließlich ca. 30,5 Millionen Impfdosen von verschiedenen Herstellern.
Dr. Clemens Martin Auer zur Nachfrage, ob nicht auch 16 Millionen Impfdosen ausgereicht hätten:
Dr. Clemens Martin Auer: Herr Abgeordneter (in Richtung des Abgeordneten Wolfgang Zanger, FPÖ), erlauben Sie mir, bei der Beantwortung dieser Frage auch noch einmal auf etwas sehr Grundsätzliches einzugehen, damit man versteht, wie sich diese ganze Impfstoffentwicklungs- oder Beschaffungsgeschichte darstellt. Wir haben gemeinsam, die EU-27 mit der Europäischen Kommission, im Juni 2020 beraten und dann letztlich auch gemeinsam festgelegt, dass wir ein Risikoportfolio zusammenstellen. Es war von Anfang an klar, dass wir, wenn alle Impfstoffhersteller, mit denen wir Gespräche und Verhandlungen aufgenommen haben, eine Zulassung bekommen und auch tatsächlich die vereinbarte Menge liefern können, zu viel haben.
Das war das eine Risiko, aber wir mussten ja das umgekehrte Risiko minimieren: dass die Hersteller, mit denen wir konkrete Verträge verhandelt haben, keine Zulassung für ihr Produkt bekommen und auch nicht in der Lage sind, zu liefern, weil die Produktion nicht zustande kommt. Wir nannten das also immer ein Risikoportfolio. Aus diesem Gedanken des Risikoportfolios ergibt sich dann sozusagen die Tatsache, dass wir alle, die EU 27 – in unterschiedlichem Ausmaß, aber wir auf jeden Fall -, eine Überbuchung vorgenommen haben.
Die erste Zulassung der EMA erfolgte am 21. Dezember 2020 für den Impfhersteller Biontech/Pfizer. Die Zulassung der Impfstoffe von Moderna (6. Jänner 2021), AstraZeneca (29. Jänner 2021) und Johnson & Johnson (11. März 2021) folgten wenige Wochen bzw. Monate später.
Im Zuge der Vertragsverhandlungen und des Abschlusses der Verträge stellte sich auch die Frage der Haftung der Hersteller. Insbesondere einige Hersteller versuchten dabei das europäische Haftungsrecht außer Kraft zu setzen, was aber seitens der Europäischen Union natürlich nicht akzeptiert werden konnte[29]. Gefragt nach den Haftungen gab der damals zuständige Beamte an:
Dr. Clemens Martin Auer: Da hat es sehr wohl solche haftungsrechtlichen Fragen gegeben, aber ich kann Ihnen sagen: In den Verträgen sind die haftungsrechtlichen Ansprüche von Ihnen und mir voll gewahrt.
Am 26. Dezember 2020 wurden die ersten 9.750 Dosen des Impfstoffs von Biontech/Pfizer nach Österreich geliefert.[30] Am 29. Dezember traf die erste größere Lieferung von über 50.000 Dosen ein.[31] Am 27. Dezember 2020 wurde die erste Corona-Schutzimpfung in Österreich verabreicht.
Am 19. Jänner 2021 berichtete der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz dem Ministerrat über die bisherigen Geschehnisse. Unter anderem sprach er über den zusätzlichen Vorkaufvertrag der Europäischen Kommission mit dem Hersteller BioNTech/Pfizer:
„Aktuell sind Vorkaufverträge mit sechs Herstellerfirmen abgeschlossen. Zwei davon haben eine bedingte Marktzulassung für die EU erlangt und haben mit der Auslieferung der Dosen in die EU-Mitgliedsländer begonnen. Ein weiterer Hersteller hat bei der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA einen Antrag auf bedingte Marktzulassung eingereicht, der Zeitpunkt der ursprünglich angenommenen möglichen Marktzulassung verzögert sich jedoch. Bei den anderen drei Herstellern wird aktuell mit der möglichen Marktzulassung im 2. Quartal gerechnet.
Aufgrund der allgemeinen Erwartungshaltung hinsichtlich verspäteter (oder sogar gänzlich ausbleibender) Marktzulassungen weiterer Hersteller und der gleichzeitigen hohen und dringlichen Nachfrage nach den verfügbaren Impfstoffen in den EU-Mitgliedsländern, hat die Europäische Kommission einen zusätzlichen Vorkaufvertrag des Herstellers BioNTech/Pfizer für 200 Mio. Dosen mit einer Option auf weitere 100 Mio. Dosen vorbereitet. Parallel dazu laufen die Vertragsverhandlungen mit zwei weiteren, um das EU-Portfolio weiter zu diversifizieren und um eine weitere Technologie (inaktiver Impfstoff) zu ergänzen.“[32]
Mittels Ministerratsvortrag wurde der bisherige Gesamtkostenrahmen von 200 Millionen Euro um 115,3 Millionen Euro aufgestockt.
Im Vorfeld des Ministerratsbeschlusses gab es am 6. Jänner 2021 eine ausführliche Besprechung zwischen Dr. Clemens Martin Auer und BM Anschober, in der insbesondere die Frage besprochen wurde, ob zusätzliche Impfdosen für die Deckung des Bedarfs notwendig sind.
Mit den bestellten Impfstoffdosen wurde der österreichische Bedarf bereits gedeckt, allerdings hätte eine Bestellung weiterer Dosen einen früheren Lieferzeitpunkt im ersten Halbjahr bzw. im zweiten Quartal 2021 mit sich gebracht. Aufgrund der Dringlichkeit, die vulnerabelste Bevölkerungsgruppe schnellstmöglich zu immunisieren, entschied sich BM Rudolf Anschober zur Abrufung der vollen pro rata aus den Zusatzverträgen.
Ebenfalls ab Jänner erfolgte bereits drei Mal wöchentlich eine Sitzung der sog. Steuerungsgruppe Impfung, welche einen institutionalisierten Informationsaustausch zwischen den befassten Bundesministerien, insbesondere zwischen dem BMSGPK und dem BKA bewerkstelligen sollte. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer[33] tauschten sich über die aktuellsten Entwicklungen aus.
Anfang Februar 2021 stand die Europäische Einkaufsgemeinschaft kurz vor Abschluss zweier Vorverträge mit zwei potentiellen Impfstoffherstellern, die anders als die bisherigen Impfstoffe, auf die Technologie inaktivierter, adjuvantierter Ganzvirus-Impfstoffe setzen. Diese Vorverträge wurden geschlossen, um Risiken hinsichtlich Marktzulassung, Technologie und Einsatzmöglichkeiten bei verschiedenen Personengruppen weiter zu minimieren.
Ein weiterer Vorkaufsvertrag wurde hinsichtlich eines bereits zugelassenen Impfstoffs des Herstellers Moderna abgeschlossen.
Österreich sollte in beiden Fällen erneut die volle zustehende pro rata ausschöpfen. Die Kosten für die Zusatzoptionen belaufen sich auf 115,3 Mio. und 73 Mio.
Mag. Bernhard Bonelli, MBA informiert zur budgetären Situation bezüglich Impfstoffbeschaffung:
Abgeordneter Andreas Kühberger (ÖVP): […] Dazu habe ich auch meine Frage, und zwar: Standen für die Impfstoffbeschaffung zu jeder Zeit ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung?
Mag. Bernhard Bonelli, MBA: Ja. Natürlich war das ein Prozess, der über mehrere Monate gegangen ist. Dementsprechend wurden die Budgetmittel auch immer wieder erhöht, weil hier neue Möglichkeiten für Österreich und für ganz Europa geschaffen wurden. Und jedes Mal, wenn zumindest wir davon in Kenntnis gesetzt wurden, dass es die Möglichkeit gibt, haben wir dem Gesundheitsministerium natürlich gesagt. Bitte beschaffen, was möglich ist.
3. Ablöse Dr. Clemens Martin Auer als Impfkoordinator
Nach einer Besprechung am 9. März 2021 zwischen Vertretern des BMSGPK und des BKA kam Kritik durch das BKA an der Arbeit des damaligen Impfkoordinators auf.[34] In Folge dieser Kritik kam es am Sonntagabend des 14. März 2021 zu einem Gespräch zwischen dem damaligen BM Rudolf Anschober und Dr. Clemens Martin Auer. Im Zuge dieses Gesprächs bat dieser um Entlastung von der Funktion als Impfkoordinator. Die Aufgabe der Impfkoordination wurde daraufhin am 15. März auf Frau Dr.in Katharina Reich übertragen. Die Impfagenden wurden im Zuge dessen in die Sektion VII integriert.[35]
Bundeskanzler Sebastian Kurz gab dazu an:
Bundeskanzler Sebastian Kurz: […] Der Vizekanzler und ich haben damals Clemens Martin Auer zur Rede gestellt, gemeinsam auch mit Stefan Wallner und anderen, die bei diesem Termin mit dabei waren.
Wir hatten den Eindruck, dass da am Anfang sozusagen der Versuch unternommen wurde, das zu vertuschen oder schönzureden. Das Gespräch hat über eine Stunde gedauert, vor allem auch, weil am Anfang nicht sofort zugegeben wurde, dass man mehr hätte bestellen können. Dann sind uns auch teilweise noch Zahlen vorgelegt worden, die sich als nicht ganz richtig herausgestellt haben, und im Laufe des Gesprächs hat sich dann aber für den Vizekanzler und mich herausgestellt, dass hier ganz eindeutig mehr hätte bestellt werden können. […]
Ab Übernahme der Impfagenden durch Dr.in Katharina Reich wurde die von BM Rudolf Anschober und Dr. Clemens Martin Auer eingerichtete Steuerungsgruppe fortgeführt.
Das Intervall war regelmäßig und hat meistens zumindest zwei Mal wöchentlich stattgefunden. Die Zusammensetzung der Steuerungsgruppe hat sich durch die Übernahme der Funktion der Impfkoordinatorin durch Dr.in Katharina Reich nicht verändert.
Dr.in Katharina Reich über die Steuerungsgruppe Impfstoff:
Dr. Katharina Reich: […] Die Länder haben in unserer zwei Mal in der Woche stattfindenden Impfkoordinatorensitzung jeweils einen genauen Überblick darüber: Wie viel Impfstoff kommt ins Land? Wie viel können sie abrufen und wie viel können sie in welchem Zeitraum abrufen? Dieser Prozess läuft sehr gut, und die Länder sind sehr gut dabei. Deswegen glaube ich, dass wir einen guten Fortschritt haben. […]
Dr.in Katharina Reich über ihre Arbeit im Steeringboard auf Ebene der Europäischen Union:
Dr. Katharina Reich: […] Das, was ich dazu sagen kann – weil wirklich sehr viel dieser Verschwiegenheit unterliegt -, das, was ich dazu sagen kann, ist, dass es ein sehr offenes, ein sehr transparentes Gremium von diesen Personen, die alle die gleiche Verschwiegenheitserklärung unterschrieben haben, ist, dass es entsprechende Unterlagen gibt, sich vorzubereiten, und dass es auch entsprechendes Gehör für Staaten gibt, die sozusagen nicht so groß sind, dass es nicht nur um die Big Player geht, sondern dass es um alle Staaten geht, egal in welcher Größe oder in welcher finanziellen Lage sie sich darstellen. Deswegen empfinde ich dieses Gremium als fair, transparent und kollegial. […]
Das Bundesministerium für Landesverteidigung stellte im Rahmen der Impfungen sein Know-How im Bereich der Logistik, der Planung und der Organisation aufgrund entsprechender Assistenzanforderungen seitens der Gesundheitsbehörden und der Länder zur Verfügung.[36]
Für die Stopp-Corona-App wurde ein Fördervertrag mit dem Österreichischen Roten Kreuz abgeschlossen, es handelte sich dabei um keine Auftragsvergabe.
Seitens des BMSGPK gab es eine Medien- und Informationskampagne zu verschiedenen Corona-relevanten Themen, wie etwa allgemeine Informationen, Informationen für Infizierte, Informationen zur Händehygiene und zum Abstandhalten.
Im Zuge dessen kam es zu zwei Inseratenwellen, die über eine Schaltungsagentur gespielt wurde. Im Zuge der ersten Welle entstanden Kosten von 142.265,68 Euro. Im Zuge der zweiten Welle beliefen sich die Kosten auf 100.820,05 Euro.
Die erste Inseratenwelle wurde gänzlich durchgeführt. Während der Durchführung der zweiten Inseratenwelle kam es am 13. März 2020 zu einem Stopp der Informationskampagne. Grund war eine geplante Werbekampagne der Bundesregierung. Für die Stornierung der bereits beauftragten Inserate sind keine Stornogebühren angefallen.
Für diese zentrale Kampagne der Bundesregierung wurde im März eine vom Roten Kreuz ausgearbeitete Kampagne übernommen, die seitens des Roten Kreuzes der Republik Österreich unentgeltlich zur Verfügung gestellt wurde.[39] Dabei ging es in erster Linie um die Kampagne selbst, um Sujets und Emotions. Der Informationsinhalt wurde in wöchentlichen Sitzungen zwischen dem ÖRK, dem BMSGPK und dem BKA erarbeitet. Auf Briefings über neu getroffene Maßnahmen folgten Planungen, wie man diese Informationen bestmöglich in die Werbekampagne miteinfließen lassen kann. [40]
Die Umsetzung der Werbekampagne „Schau auf dich, schau auf mich, so schützen wir uns.“ sowie die Schaltkosten wurden von der Republik Österreich übernommen.[41] Diese Kosten beliefen sich auf 25 Millionen Euro.
Mag. Gerald Fleischmann, Stellvertretung Kanzlerbeauftragter für Medien im Kabinett des Bundeskanzlers und Leiter der Stabstelle Medien über die Werbekampagne der Bundesregierung und über die Zusammenarbeit mit dem ÖRK:
Mag. Gerald Fleischmann: Es war also im März letzten Jahres, als wir innerhalb der Bundesregierung zum Schluss gekommen sind, dass wir die Öffentlichkeit informieren müssen, weil weitreichende Maßnahmen geplant waren. Es war in diesen Tagen so, dass das Rote Kreuz auf die Bundesregierung zugekommen ist und vorgeschlagen hat, sie haben jetzt mehr oder weniger auf die Schnelle eine Kampagne entwickelt, die sie uns im Bundeskanzleramt vorgestellt haben. Die Bundesregierung hat befunden, die Kampagne ist absolut geeignet. Es waren halt nur die Maßnahmen einzufügen. Ich gehe davon aus, Sie alle kennen diese Kampagne noch. (Die Auskunftsperson hält ein Schriftstück in die Höhe.)
Wir haben dann am Sonntag, bevor die Maßnahmen in Kraft getreten sind, auf allen Titelseiten des Landes diese Inserate geschaltet. Das war das erste Mal, dass es so etwas überhaupt gegeben hat, dass auf Seite 1 und auf Seite 2 und 3 – glaube ich, kann ich mich sogar erinnern – die Bevölkerung informiert wird: Bleiben Sie zu Hause! – Und das Wichtigste war: vor allem die ältere Bevölkerung. Die Kampagne ist vom Roten Kreuz gemacht worden, wurde von uns übernommen und von uns finanziell unterstützt.
Wir sind dann auf dieser „Schau auf dich, schau auf mich“-Kampagne daraufgeblieben und haben die Maßnahmen, die von der Bundesregierung gesetzt wurden, halt immer in diese Kampagne einfließen lassen, und darüber eben die Bevölkerung informiert. Also Sie kennen das sicher: Regelmäßig Hände waschen, Abstand halten, bleib zu Hause. Irgendwann ist dann […] noch der Mund-Nasen-Schutz dazugekommen. Das wissen Sie eh alles, und wir haben in Summe im Jahr 2020 25 Millionen Euro dafür ausgegeben. Das ist auch eine Dimension, die es in der Form noch nicht gegeben hat.
Also so ist das zustande gekommen, man muss allerdings dazusagen, es war auch alternativlos. Eine Titelseite einer österreichischen Tageszeitung kostet halt, was sie kostet. Es war in dieser Situation wirklich notwendig, die Bevölkerung zu informieren. Ich glaube, das ist unbestritten, und es hat auch bisher keinen Experten gegeben, der das kritisiert hat – epidemiologisch.
Mag. Gerald Fleischmann auf die Frage, ob die Kampagne erfolgreich war und ob er heute etwas anders machen würde:
Mag. Gerald Fleischmann: Ja, ich habe mir das machen lassen (ein Schriftstück in die Höhe haltend), auch weil ich damit gerechnet habe, dass vielleicht die Frage kommt, ob das irgendeinen Sinn gehabt hat, was wir da gemacht haben. Also ich kann das schon darstellen: Das sind die Reichweiten des Jahres 2020, die wir mit unserer Kampagne „Schau auf dich, schau auf mich“ des Roten Kreuzes, gemeinsam mit der österreichischen Bundesregierung, erzeugt haben.
Sie können sehen: Mit dieser Kampagne des Roten Kreuzes haben wir im TV 89,7 Prozent der österreichischen Bevölkerung erreicht; also 90 Prozent, neun von zehn Österreichern, haben im TV unsere Kampagne gesehen. Im Radiobereich sind es 85,1 Prozent, die die Spots gehört haben, und im Printbereich sind es 90,4 Prozent.
Zusammengefasst kann man sagen: Rund neun von zehn Österreichern wurden durch unsere Kampagne erreicht. Ich möchte betonen – ich habe eine gewisse Erfahrung mit Kampagnen -: Das ist einzigartig. Es war natürlich auch einzigartig, weil ein großer finanzieller Druck dahinter war, wie wir festgestellt haben, mit diesen rund 25 Millionen Euro. Ich glaube aber, rückblickend betrachtet war es notwendig und es hat auch funktioniert, wie diese Reichweitendaten zeigen.
Ich glaube, wir haben dadurch als Bundesregierung einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet, dass sich die Menschen speziell in der von Ihnen angesprochenen ersten Welle auch an diese Maßnahmen gehalten haben. Wie wir gewusst haben – das hat ja der damalige Gesundheitsminister auch einmal betont – hat das London College festgestellt: Hätten wir die Pandemie ohne Maßnahmen und ohne Information über die Maßnahmen durchrauschen lassen, dann hätten wir im Jahr 2020 66.000 Tote zu beklagen gehabt. Also kann man zusammenfassen, dass wir einen sehr wesentlich wichtigen Beitrag geleistet haben. Das sagt einem eigentlich der Menschenverstand.
Der Bundesrettungskommandant über den Ablauf und Prozess der Medienkampagne:
Mag. Gerald Foitik: Da müssen wir uns bitte wieder in den März 2020 zurückversetzen, in die Zeit vor der ersten Welle, als keiner genau gewusst hat, wie das weitergehen wird, welche Maßnahmen wirken werden und was da alles auf uns zukommt.
Ich kann mich persönlich noch sehr gut an das erste Märzwochenende erinnern. Ich glaube, es war der 4. Und 5. März, bin aber jetzt nicht ganz sicher. An diesen beiden Tagen habe ich nicht teilgenommen und an SKKM-Koordinationsausschüssen --, um hier quasi Szenarien durchzugehen.
Anfang März, etwa zu dieser Zeit, ist mir sehr stark aufgefallen, dass wir ein ganz wichtiges Element des Krisenmanagements, nämlich die Krisenkommunikation, noch nicht ausreichend gut adressiert haben. Wir haben gesehen, dass etwa das Gesundheitsministerium, das Rote Kreuz selbst und das Innenministerium immer wieder sozusagen Kommunikationsentwürfe, einzelne Sujets, einzelne Informationsbulletins erarbeitet haben, zu diesem Zeitpunkt war aber absehbar, dass eine stringente, klare Krisenkommunikation, die diesen Namen auch verdient, gefehlt hat und auch nicht in Aussicht war.
Dazu muss man sagen, dass es in der Krisenkommunikation ja im Wesentlichen zwei Aspekte gibt. Das eine ist sozusagen die Öffentlichkeitsarbeit der Krisenkommunikation: Das ist im Wesentlichen, wenn die Politikerinnen und Politiker auf Pressekonferenzen über die Massenmedien die Bevölkerung informieren. Das zweite, sehr, sehr wesentliche Element der Krisenkommunikation ist es, eine Kommunikationskampagne zu haben, bei der die wesentlichen Botschaften bis zur Schmerzgrenze immer wieder betont werden, damit sie dann auch tatsächlich jeder Mensch, der in einem Land lebt, sozusagen parat hat, damit wir das Verhalten der Menschen zugunsten der Krisenbekämpfung entsprechend beeinflussen.
Dass dieser Teil der Krisenkommunikation kommt, war zu jenem Zeitpunkt nicht absehbar. Daher habe ich Anfang März hier den Auftrag gegeben, intern im Roten Kreuz einmal ein Krisenkommunikationskonzept zu entwickeln. Wir sind dann sehr schnell zu dem Entschluss gekommen, dass wir das über einen freiwilligen Mitarbeiter bei uns machen und über drei Agenturen, die wir eingeladen haben, ein Konzept zu entwickeln, nämlich mit dem Ziel, dass wir als Österreichisches Rotes Kreuz das – wie wir das immer machen, wenn wir Kampagnen machen – halt mit Medienpartnern, mit dem ORF als pro bono oder als Sozialspot und so weiter senden können.
Ich habe über dieses Vorhaben auch immer wieder im SKKM, im Krisenstab berichtet, und so ist es dann gekommen, dass wir diese Grundidee und die Grundkonzeption vorgestellt haben. Wir haben dann bemerkt, dass wir um keinen Tag zu früh waren in der Entwicklung dieser Grundkonzeption, weil uns mit der ersten Welle die Realität zu diesem Punkt eingeholt hat und wir etwa am 9. Oder 10.3., als wir dieses Konzept präsentiert haben – aus heutiger Sicht weiß man es -, schon kurz vor diesem ersten Lockdown gestanden sind; und da ist diese Krisenkommunikation in Kampagnenform äußerst wesentlich, um die Menschen zu erreichen.
Wir haben diese Grundkonzeption im SKKM dann präsentiert und sie ist auf ein sehr, sehr hohes Interesse des Staates und der staatlichen Organe gestoßen. Die haben gesagt, das ist genau das, was wir brauchen. – Entschuldigen Sie, dass ich da ein bisschen länger ausgeholt habe, aber das ist wichtig, um zu verstehen, wie es zu dieser Kampagne gekommen ist.
Dann hat es geheißen, die Republik Österreich würde das gerne übernehmen, unterstützen oder wie auch immer, und so sind wir dann zu dieser Vereinbarung gelangt, dass wir das, was wir schon sozusagen im Vorfeld geleistet haben, diese Entwicklung dieser Kampagne, der Republik Österreich zur Verfügung stellen, um damit einen viel, viel höheren Mediendruck zu erzeugen, als wir das als Rotes Kreuz mit Pro-bono-Inseraten in den Medien schaffen würden.
So sind wir zu der Vereinbarung gelangt, dass das Rote Kreuz weiterhin in seiner eigenen Domäne zuständig für die Kreation und Produktion dieser Kampagne ist, wir aber sozusagen die Produkte, die daraus entstehen, unentgeltlich der Republik Österreich überlassen, welche nach eigenem Ermessen und nach eigenem Dafürhalten dafür sorgt, dass das auch entsprechend in den Medien geschaltet beziehungsweise im ORF – ich glaube, nach § 5 ORF-Gesetz entsprechend als Verlautbarung der Bundesregierung oder so ähnlich – gesendet wird.
Abgeordneter Mag. Andreas Hanger (ÖVP): Sie haben jetzt ein Wort noch gesagt, das ich noch einmal hinterfragen will – auch wenn ich die Antwort kenne, aber mir ist es wichtig, dass das alle hier herinnen wissen -: Das heißt, Sie haben diese Kampagne als Rotes Kreuz entwickelt und dem österreichischen Staat unentgeltlich zur Verfügung gestellt?
Mag. Gerald Foitik: Ganz genau. Wir haben das zu einem Zeitpunkt entwickelt, als wir geglaubt und gesehen haben, dass das dringend notwendig ist. Das hat sich dann letztlich auch bestätigt. Wir haben mit der Republik Österreich vertraglich vereinbart – weil es ja eine Grundfunktion des Roten Kreuzes ist, die staatlichen Behörden in Krisen subsidiär und auxiliär zu unterstützen -, dass wir das der Republik Österreich unentgeltlich zur Verfügung stellen, genau.
Das BMDW hat zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19 Krise auf die österreichische Wirtschaft und auf den Wirtschaftsstandort allgemein mehrere Wellen von Informationsmaßnahmen über österreichische Medien durchgeführt. Ziel dieser Informationskampagnen war es, UnternehmerInnen, ArbeitnehmerInnen, Lehrlinge und allgemein Menschen in Österreich über konkrete Angebote und Möglichkeiten für die Inanspruchnahme dieser Maßnahmen zu informieren, sowie durch diese Kommunikationsmaßnahmen insgesamt ein positives Gefühl des Zusammenhalts zu schaffen. Hiefür wurden unter anderem 403.414,09 Euro für Inserate im Rahmen der Kampagne „Wir machen weiter“ sowie 29.491,01 Euro für Inserate zum Thema „Lehre“ in Jugendmagazinen aufgewendet.
Das BMF verwies hinsichtlich seiner Informations- und Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen der COVID-19-Pandemie auf die Beantwortungen der parlamentarischen Anfragen Nr.1453/J vom 7. April 2020, 1528/J vom 15. April 2020, 1781/J vom 28. April 2020, 2472/J vom 23. Juni 2020, 2477/J vom 23. Juni 2020, 2605/J vom 1. Juli 2020, 3553/J vom 25. September 2020, 3695/J vom 7. Oktober 2020, 3696/J vom 7. Oktober 2020, 3697/J vom 7. Oktober 2020 und 3922/J vom 20. Oktober 2020.
Hinsichtlich des BMLV konnten keine Kosten für Informations- und Öffentlichkeitsarbeit erhoben werden, da per se keine Informationskampagnen zur Bewerbung von Coronamaßnahmen erfolgten. Die Bundesministerin für Landesverteidigung verwies jedoch auf die Notwendigkeit einer Informationskampagne im Zusammenhang mit der historischen und erstmalig notwendigen Teilaufbietung der Miliz, unter anderem auch für die Information über die Hotline zur Einberufung.
5. Abstimmung und Antrag an den Rechnungshofausschuss
Im Zuge der Debatte am 29. Juni 2021 haben die Abgeordneten Mag. Andreas Hanger und David Stögmüller einen Entwurf für diesen Bericht des Ständigen Unterausschusses eingebracht, der bei der Abstimmung mit Stimmenmehrheit (für den Antrag: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen wurde.
Zum Berichterstatter für den Rechnungshofausschuss wurde Abgeordneter Mag. Andreas Hanger gewählt.
Der Ständige Unterausschuss des Rechnungshofausschusses stellt daher den Antrag, der Rechnungshofausschuss wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2021 06 29
Mag. Andreas Hanger Mag. Nina Tomaselli
Berichterstattung Obfrau
[1] Vgl dazu Anfragebeantwortung 1571/AB.
[2] Vgl Anlage zu § 2 Teil 2 lit f Z 12 BundesministerienG.
[3] Anfragebeantwortung 1510/AB; Anfragebeantwortung 1538/AB.
[4] Vgl etwa Verordnung des Bundesministers für Finanzen zur Bestimmung jener Güter und Dienstleistungen, die nach dem Bundesgesetz über die Errichtung einer Bundesbeschaffung Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu beschaffen sind (BGBL II 208/2001).
[5] Anfragebeantwortung 1881/AB.
[6] Anfragebeantwortung 1881/AB.
[7] Abrufbar: https://www.bmj.gv.at/themen/vergaberecht/dokumente-zum-vergaberecht/vergaberechtliche-rundschreiben.html.
[8] Auszugsweise Darstellung der 3. Sitzung des ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses 18. März 2021, 51; vgl auch Anfragebeantwortung 2251/AB; Anfragebeantwortung 1881/AB; Anfragebeantwortung 1571/AB.
[9] Vgl dazu Anfragebeantwortung 1571/AB.
[10] Anfragebeantwortung 2251/AB.
[11] Ministerratsvortrag 30/16 vom 15. September 2020.
[12] Ministerratsvortrag 30/16 vom 15. September 2020.
[13] Auszugsweise Darstellung der 4. Sitzung des ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses 6. April 2021, 13.
[14] Auszugsweise Darstellung der 3. Sitzung des ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses 18. März 2021, 53.
[15] Vgl ua Anfragebeantwortung 5148/AB; Anfragebeantwortung 5577/AB.
[16] Ab 75 Jahren liegt (lag) die COVID 19-Mortalität in Österreich bei 8,2 Prozent.
[17] Ministerratsvortrag 39/12 vom 24. November 2020; vgl dazu BMSGPK, Bericht gem. § 3 Abs. 5 COVID-19-FondsG (April 2021), 13ff.
[18] Ministerratsvortrag 39/12 vom 24. November 2020.
[19]https://www.profil.at/wirtschaft/der-fragwuerdige-umgang-der-regierung-mit-hygiene-austria/401212630 .
[20] Vgl dazu Anfragebeantwortung 5148/AB; Anfragebeantwortung 5577/AB;
[21] Vgl dazu Anfragebeantwortung 5148/AB; Anfragebeantwortung 5577/AB; https://www.profil.at/wirtschaft/der-fragwuerdige-umgang-der-regierung-mit-hygiene-austria/401212630.
[22] Anfragebeantwortung 5148/AB.
[23] Anfragebeantwortung 5148/AB; Anfragebeantwortung 5577/AB.
[24] Ministerratsvortrag 39/11 vom 24. November 2020.
[25] Auszugsweise Darstellung der 4. Sitzung des ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses 6. April 2021, 23; CoV-Massentests starten am 5. Dezember, https://orf.at/stories/3190634/.
[26] Vgl zu alledem Anfragebeantwortung 6028/AB; Anfragebeantwortung 5999/AB; Anfragebeantwortung 5792/AB; Anfragebeantwortung 5095/AB; Stenografisches Protokoll, 89. Sitzung, XXVII. GP NR 169 – 184.
[27] Impfungen: Auer schätzte Bedarf auf 250 Millionen Euro, https://orf.at/stories/3206835/.
[28] Vgl zu alledem Impfungen: Auer schätzte Bedarf auf 250 Millionen Euro, https://orf.at/stories/3206835/.
[29] Corona-Impfhersteller in EU prinzipiell haftbar, https://www.medinlive.at/gesundheitspolitik/corona-impfhersteller-eu-prinzipiell-haftbar.
[30] Impfungen für Anschober „Riesenchance“, https://orf.at/stories/3194650/.
[31] Auszugsweise Darstellung der 7. Sitzung des ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses 27. April 2021, 13.
[32] Ministerratsvortrag des BMSGPK vom 19. Jänner 2021, MRV 45/16.
[33] Bundeskanzleramt: Kabinettschef Mag. Bernhard Bonelli (MBA), sein Stellvertreter und ein weiterer Mitarbeiter. Bundesministerium für Landesverteidigung: Generalmajor Andreas Pernsteiner. BBG: Geschäftsführer. Gerhard Zotter. Pharmagroßhandel: Geschäftsführer Mag. Dr. Andreas Windischbauer. Österreichisches Rotes Kreuz: Bundesrettungskommandant Gerry Foitik. BMSGPK: Dr. Clemens Martin Auer, Sektionschefin Dr. Katharina Reich, Mag. Dr. Maria Paulke-Korinek, Mag. Florian Fellinger, Vertreter des Krisenstabs und mehrere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
[34] Geheimakt Impfung, https://story.heute.at/christian-nusser-kopfnuesse-geheimakt-impfung/index.html.
[35] Anschober zieht Spitzenbeamten Clemens Martin Auer aus Impfprogram ab, https://www.kleinezeitung.at/politik/innenpolitik/5951121/Keine-Suspendierung_Anschober-zieht-Spitzenbeamten-Clemens-Martin.
[36] Bundesheer übernimmt Verteilung, https://orf.at/stories/3195110/.
[37] Vgl dazu auch Anfragebeantwortung 1547/AB; 1757/AB; ua.
[38] Vgl dazu etwa Anfragebeantwortung 1540/AB; 25 Millionen Euro für Info-Kampagne zur Corona Krise, https://www.wienerzeitung.at/nachrichten/politik/oesterreich/2095822-25-Millionen-Euro-fuer-Info-Kampagne-zur-Corona-Krise.html.
[39] Anfragebeantwortung 1334/AB.
[40] Auszugsweise Darstellung der 8. Sitzung des ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses 11. Mai 2021, 55f.
[41] Auszugsweise Darstellung der 8. Sitzung des ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses 11. Mai 2021, 57; Anfragebeantwortung 1333/AB; Anfragebeantwortung 1334/AB.
[42] Vgl dazu auch Anfragebeantwortung 1519/AB; Anfragebeantwortung 1770/AB ua.
[43] Auszugsweise Darstellung der 4. Sitzung des ständigen Unterausschusses des Rechnungshofausschusses 6. April 2021, 27; vgl auch Anfragebeantwortung 1521/AB.