Bundesgrundsatzgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Grundsätze betreffend die fachlichen Anstellungserfordernisse für Kindergärtnerinnen und Erzieher geändert wird
Vereinfachte wirkungsorientierte Folgenabschätzung
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Einbringende Stelle: |
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung |
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Vorhabensart: |
Bundesgesetz |
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Laufendes Finanzjahr: |
2021 |
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Inkrafttreten/ Wirksamwerden: |
2021 |
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Vorblatt
Problemanalyse
Das Bundesgesetz über die Grundsätze betreffend die die fachlichen Anstellungserfordernisse für Kindergärtnerinnen und Erzieher stammt im Kern aus dem Jahr 1968 und entspricht in Teilen nicht mehr den aktuellen Entwicklungen in der Elementarpädagogik.
Ziel(e)
Den Weiterentwicklungen im Bereich Elementarpädagogik, zB der Schaffung neuer Ausbildungsmöglichkeiten, mit denen auch neue, Bezeichnungen einhergehen, soll entsprochen werden.
Inhalt
Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):
Die Regelungen werden an die Veränderungen der letzten Jahre, insbesondere an die neu geschaffenen Ausbildungswege, angepasst.
Aus der gegenständlichen Maßnahme ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen auf den Bund, die Länder, die Gemeinden oder auf die Sozialversicherungsträger
Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union
Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.
Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens
Keine
Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art. 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung
Aus den Vorhaben ergeben sich keine Erfordernisse gemäß Art. 35 DSGVO.
Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.11 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 315640916).