105 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht und Antrag

des Budgetausschusses

über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Wirtschaftskammergesetz 1998 geändert wird

Im Zuge seiner Beratungen über den Antrag 396/A der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Errichtung des COVID-19-Krisenbewältigungsfonds (COVID-19-FondsG) und ein Bundesgesetz betreffend vorläufige Maßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 (COVID-19-Maßnahmengesetz) erlassen sowie das Gesetzliche Budgetprovisorium 2020, das Bundesfinanzrahmengesetz 2019 bis 2022, das Bundesgesetz über die Einrichtung einer Abbaubeteiligungsaktiengesellschaft des Bundes, das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz, das Arbeitsmarktservicegesetz und das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz geändert werden (COVID-19 Gesetz), hat der Budgetausschuss am 14. März 2020 auf Antrag der Abgeordneten August Wöginger, Sigrid Maurer, BA, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Wirtschaftskammergesetz 1998 zum Gegenstand hat.

Dieser Antrag war wie folgt begründet:

„Im Wirtschaftskammerwahlrecht fehlt eine dem § 87 NRWO entsprechende Vorschrift, die den Wahlbehörden eine Verschiebung von Wahlhandlungen ermöglicht, deren Durchführung durch besondere Umstände und außergewöhnliche Ereignisse verhindert wird. Zur Schließung dieser Lücke wird ein § 76a WKG vorgeschlagen, der in seinem Abs 1 bis 3 dem § 87 NRWO entspricht und in seinem Abs 4 eine den Besonderheiten des Wirtschaftskammerwahlrechts Rechnung tragende Regelung enthält: Da das Wahlrecht in der Wirtschaftskammerorganisation ein gestuftes ist und viele Wahlvorgänge vorsieht, die auf anderen aufbauen, muss dafür Sorge getragen werden, dass dann, wenn maßgebliche Wahlvorgänge nicht stattfinden, etwa weil bestimmte Vorgänge der Organkreation aufgrund besonderer, außergewöhnlicher Umstände nicht stattfinden können, die jeweilige Hauptwahlkommission durch eine Änderung der Wahlkundmachung die Fristen und Zeitpunkte neu festsetzen kann, in denen die jeweiligen Wahlhandlungen, wie etwa das Einbringen von Wahl- oder Besetzungsvorschlägen, vorzunehmen sind.“

 

In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Karlheinz Kopf, Josef Schellhorn, Kai Jan Krainer, Gabriele Heinisch-Hosek, Dr. Christoph Matznetter, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Sigrid Maurer, BA, Peter Haubner, Mag. Andreas Hanger, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Dr. Dagmar Belakowitsch, Hermann Brückl, MA, Mag. Dr. Sonja Hammerschmid sowie der Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA, die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck, die Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend Mag. (FH) Christine Aschbacher sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Rudolf Anschober das Wort.

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Karlheinz Kopf gewählt.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2020 03 14

                                  Karlheinz Kopf                                                             Gabriel Obernosterer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann