1062 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Budgetausschusses

über den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2020 (III-321 der Beilagen)

Der Rechnungshof hat dem Nationalrat am 30. Juni 2021 seinen Bericht über den Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2020 übermittelt. Der Bundesrechnungsabschluss 2020 gliedert sich in vier Textteile sowie einen gedruckten Zahlenteil. Zusätzlich werden der Zahlenteil (vollständig) und die Abschlüsse der einzelnen Untergliederungen auf der Website des RH (www.rechnungshof.gv.at) veröffentlicht. Die Abschlussrechnungen der vom Bund verwalteten Rechtsträger werden ebenfalls – ausschließlich – auf der Website des RH veröffentlicht.

Der Textteil Band 1: Bund – Abschlussrechnungen, Voranschlagsvergleichsrechnungen, Erläuterungen (in der Folge: Textteil Band 1: Bund) enthält – entsprechend der im International Public Sector Accounting Standard (IPSAS) 1 „Darstellung der Rechnungsabschlüsse“ vorgesehenen Gliederung – die Abschlussrechnungen auf Bundesebene (Vermögens-, Ergebnis- und Finanzierungsrechnung) und die Voranschlagsvergleichsrechnungen für den Finanzierungs- und Ergebnishaushalt. Die Positionen der Abschlussrechnungen und der Voranschlagsabweichungen werden erläutert. Darüber hinaus umfasst dieser Band die Darstellung der Rücklagengebarung, der Mittelverwendungsüberschreitungen, der Staatsschuldengebarung, der Bundeshaftungen sowie der Eventualverbindlichkeiten und -forderungen. Ein eigenes Kapitel ist der Entwicklung der öffentlichen Finanzen laut dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG 2010) sowie der mittelfristigen Haushaltsplanung (Finanzrahmen 2021 bis 2024) gewidmet.

Der Textteil Band 2: Untergliederungen – Segmentberichterstattung (in der Folge: Textteil Band 2: Untergliederungen) enthält ein eigenes Kapitel für jede Untergliederung mit einer kurzen Beschreibung der Gebarung und der Erläuterungen zu den höchsten Voranschlagsabweichungen sowie die konsolidierten Abschlussrechnungen und die Voranschlagsvergleichsrechnungen. Zudem weist der RH bei jeder Untergliederung die zusammenfassenden Bemerkungen zur Verrechnung aus.

Der Textteil Band 3: Prüfung gemäß § 9 RHG enthält den Bericht des RH zur Prüfung der Abschlussrechnungen (Ordnungsmäßigkeits- und Belegprüfung 2020).

Der Textteil Band 4: Vorprüfung gemäß § 9 RHG enthält den Bericht des RH zur Prüfung „COVID‑19-Krisenbewältigungsfonds“.

Der gedruckte Zahlenteil umfasst wichtige Überblickstabellen zu den Voranschlagsvergleichsrechnungen sowie zum Budgetvollzug. Überdies sind die konsolidierten Abschlussrechnungen sowie auszugsweise die Anhangsangaben gemäß Rechnungslegungsverordnung 2013 i.d.g.F. (RLV 2013) enthalten. Der vollständige Zahlenteil des Bundesrechnungsabschlusses ist auf der Website des RH abrufbar (Bund, Untergliederungen und vom Bund verwaltete Rechtsträger).

Der Budgetausschuss hat den gegenständlichen Bericht in seiner Sitzung am 30. September 2021 in Verhandlung genommen und im Anschluss an die Ausführungen des Berichterstatters Mag. Andreas Hanger gab die Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker eine einleitende Stellungnahme ab. An der anschließenden Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Andreas Hanger, MMag. DDr. Hubert Fuchs, Kai Jan Krainer, Dr. Elisabeth Götze, Dipl.‑Ing. Karin Doppelbauer, Mag. Dr. Jakob Schwarz, BA, Alois Stöger, diplômé, Mag. Gerald Loacker, Dr. Christoph Matznetter und Mag. Selma Yildirim sowie der Leiter des Budgetdienstes Dr. Helmut Berger, die Präsidentin des Rechnungshofes Dr. Margit Kraker und der Bundesminister für Finanzen Mag. Gernot Blümel, MBA.

Bei der Abstimmung wurde mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G; dagegen: S, F, N) beschlossen, dem Nationalrat die Genehmigung des vom Rechnungshof vorgelegten Bundesrechnungsabschluss für das Jahr 2020 (III-321 der Beilagen) im Sinne des Art. 42 Abs. 5 B-VG in Form eines entsprechenden Gesetzesbeschlusses zu empfehlen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Budgetausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2021 09 30

                          Mag. Andreas Hanger                                                     Gabriel Obernosterer

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann