Vorblatt

 

Ziel(e)

 

-       Umstellung auf „System der anteiligen Gesamtkosten“

-       Aktualisierung der Vereinbarung

 

Inhalt

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

-       Einführung von Finanzierungsanteilen

-       Einrichtung eines Koordinierungsausschusses

-       Anpassungen aufgrund geänderter Bundesgesetzgebung

-       Anpassungen aufgrund geänderter Grundstücksverwendungen

-       Festlegung einer Evaluierung

 

Finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und andere öffentliche Haushalte:

 

Das Vorhaben umfasst hauptsächlich folgende Maßnahme(n):

 

- Einführung von Finanzierungsanteilen

- Einrichtung eines Koordinierungsausschusses

- Anpassungen aufgrund geänderter Bundesgesetzgebung

- Anpassungen aufgrund geänderter Grundstücksverwendungen

- Festlegung einer Evaluierung

 

 

Finanzierungshaushalt für die ersten fünf Jahre

in Tsd. €

2021

2022

2023

2024

2025

Nettofinanzierung Länder

0

‑17 000

‑26 000

‑32 000

‑51 000

 

In den Wirkungsdimensionen gemäß § 17 Abs. 1 BHG 2013 treten keine wesentlichen Auswirkungen auf.

 

Verhältnis zu den Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

Die vorgesehenen Regelungen fallen nicht in den Anwendungsbereich des Rechts der Europäischen Union.

 

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine

 

Datenschutz-Folgenabschätzung gem. Art. 35 EU-Datenschutz-Grundverordnung:

Keine

 

Wirkungsorientierte Folgenabschätzung

 

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über die Errichtung und den Betrieb des Institute of Science and Technology – Austria samt Anhang (IST-Austria-Vereinbarung – ISTAV)

 

Einbringende Stelle:

Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung

Vorhabensart:

Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG

Laufendes Finanzjahr:

2021

 

Inkrafttreten/

Wirksamwerden:

2022

 

 

Problemanalyse

 

Problemdefinition

Im Jahr 2006 hat die österreichische Bundesregierung den Beschluss gefasst, das Institute of Science and Technology Austria (IST-Austria) zu gründen. Das Ziel war und ist die Etablierung eines Instituts für Grundlagenforschung, das

- sich mit den besten in der Welt misst;

- auf internationalen Standards, einschließlich solchen zur Qualitätskontrolle, aufgebaut ist;

- herausragende Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aller Nationalitäten rekrutiert und so auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreichern einen Anreiz bietet, in die Spitzenforschung nach Österreich zurückzukehren;

- eigene, unabhängige Doktoratsprogramme anbietet;

- sich an vielfältigen österreichischen und internationalen Kooperationen beteiligt;

- neben seiner Bedeutung für den Wissenschafts- und Forschungsstandort langfristig auch einen bedeutenden Beitrag zur Weiterentwicklung der österreichischen Wirtschaft, Hochtechnologie und Gesellschaft, vor allem in der Bildung, leisten soll.

 

Die beiden Erhalter, der Bund vertreten durch das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) und das Land Niederösterreich haben sich langfristig zu einer Unterstützung des Instituts bekannt. Im Rahmen der 15a B-VG Vereinbarung wurden jeweils für zehn Jahre die maximalen Finanzmittel, die für den Auf- und Ausbau des Instituts zur Verfügung stehen, zwischen Bund und Land nach Kostenarten aufgeteilt. Die derzeitige Vereinbarung läuft bis zum Jahre 2026. Diese Vereinbarung soll aber bereits jetzt (2021) durch die vorliegende Novellierung der Vereinbarung abgelöst werden. Die beiden Erhalter haben bisherig eine Aufteilung der Finanzierung nach Kostenarten vereinbart, um aber eine langfristige gemeinsame Finanzierung sicherzustellen, wurde – abweichend zur bisherigen Praxis eine prozentuale Aufteilung zwischen den beiden Erhaltern Bund und Land Niederösterreich in die vorliegende Novellierung aufgenommen. Damit finanzieren beide Erhalter alle Kostenarten anteilig.

Die beiden Erhalter folgen damit der Empfehlung des internationalen Evaluationspanels aus 2019, das unter anderem aus einer Nobelpreisträgerin, einem Nobelpreisträger und einem Turing-Preisträger bestand, und dem rezenten OECD- Review (OECD REVIEWS OF INNOVATION POLICY: AUSTRIA 2018, Paris 2018, p.32), indem sie nicht nur ihre Bereitschaft erneuern, die langfristigen Zielsetzungen des Instituts weiterhin optimal unterstützen zu wollen, sondern sich auch zur Schaffung der finanziellen Voraussetzungen für eine erfolgreiche Weiterentwicklung des IST Austria durch einen Vollausbau auf 150 Forschungsgruppen verpflichten.

 

Nullszenario und allfällige Alternativen

Im ISTAG werden Bund und Land NÖ als Erhalter definiert. Durch die 15a B-VG-Vereinbarung werden sowohl die beidseitigen Verpflichtungen als auch die Aufteilungen in der Finanzierung festgelegt. Spitzenforschungsinstitute benötigen vor allem im Aufbau eine langfristige Finanzierungssicherheit, um bei der Umsetzung der notwendigen Planungen durch die beiden Erhalter Unterstützung zu finden. Ohne Anpassung der Vereinbarung an die Änderung der Kostenstruktur käme es zu unsachlichen Verschiebungen der Belastungen zwischen den Erhaltern.

 

Interne Evaluierung

 

Zeitpunkt der internen Evaluierung: 2027

Evaluierungsunterlagen und -methode: Evaluierungsunterlagen und -methode: Die Evaluierung wird die bis dahin durchgeführten Umstellung prüfen. Eine umfassende Evaluierung wird erst nach Umstellung im Jahre 2030 auf entsprechende Erfahrungen aus der Praxis zurückgreifen können, um die Gesamtwirkung entsprechend beurteilen zu können. 2030 wird daher die nächste Evaluierung erfolgen.

 

Ziele

 

Ziel 1: Umstellung auf „System der anteiligen Gesamtkosten“

 

Beschreibung des Ziels:

Mit der Umstellung auf ein „System der anteiligen Gesamtkosten“ soll dem Entfall bestimmter Kostenarten, wie etwa Errichtungskosten, Rechnung getragen werden. Die Aufteilung nach Prozenten erfolgt auch deshalb, um das Finanzierungsverhältnis in Anteilen besser garantieren zu können. Damit einhergehend wird die Flexibilisierung bei der Finanzierung erleichtert. Dies macht einen Kontrollausschuss der beiden Erhalter notwendig, wodurch eine optimierte Vorgangsweise gewährleistet ist.

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt erfolgt die Aufteilung und Abrechnung der Kosten nach Kostenarten. Dadurch entstehen Friktion vor allem in der Finanzsteuerung.

Im Evaluierungszeitpunkt soll die Aufteilung und die Abrechnung der Kosten anteilig erfolgen.

Durch Einführung des Koordinierungsausschusses hat sich die Steuerung durch die beiden Erhalter verbessert.

 

Ziel 2: Aktualisierung der Vereinbarung

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt berücksichtigt die Art. 15a B-VG-Vereinbarung weder das Forschungsfinanzierungsgesetz noch Änderungen betreffend die Grundstücke.

Im Evaluierungszeitpunkt sollen sowohl das Forschungsfinanzierungsgesetz als auch Änderungen betreffend die Grundstücke berücksichtigt sein.

 

Maßnahmen

 

Maßnahme 1: Einführung von Finanzierungsanteilen

Beschreibung der Maßnahme:

- Sicherung der Ausbauphase III

- Einführung anteiliger Kostenübernahme zwischen den beiden Erhaltern

- Einführung eines Steuerungsgremiums (Koordinierungsausschuss)

- Anpassung an das FoFinaG

 

Umsetzung von Ziel 1

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt kann ein Vollausbau von 150 Forschungsgruppen nicht erreicht werden.

Zum Evaluierungszeitpunkt wird der Aus- und Aufbaufortschritt daran gemessen, ob ein Vollausbau bis 2036 erreichbar sein wird.

 

Maßnahme 2: Einrichtung eines Koordinierungsausschusses

Beschreibung der Maßnahme:

Die Erfahrung aus der Praxis zeigt, dass eine enge Abstimmung zwischen den Erhaltern vorteilhaft ist. Ein Koordinierungsgremium wird insbesondere bei der Umstellung der Finanzierung auf Finanzierungsanteile erforderlich, weil allfällige Ausgleichszahlungen zwischen den Erhalten nicht nur festgestellt, sondern auch gesteuert, d.h. insbesondere abgewickelt werden müssen.

Aus diesen Gründen sieht Art. Ib die Einrichtung eines Koordinierungsausschusses vor. Die gesamtstaatliche Effizienz wird als Ziel des Koordinierungsausschusses ausdrücklich festgelegt. Damit ist beispielsweise die Beibehaltung der bisherigen verwaltungstechnischen Zuordnung (die sich an der Sachnähe des jeweiligen Erhalters orientiert) auch nach Einführung von Finanzierungsanteilen sehr wahrscheinlich.

 

Umsetzung von Ziel 2

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist kein Koordinierungsausschuss zwischen Bund und Land Niederösterreich errichtet.

Im Evaluierungszeitpunkt soll ein Koordinierungsausschuss zwischen Bund und Land Niederösterreich errichtet sein.

 

Maßnahme 3: Anpassungen aufgrund geänderter Bundesgesetzgebung

Beschreibung der Maßnahme:

Durch das Forschungsfinanzierungsgesetz, BGBl. I Nr. 75/2020, wurde erstmals eine besondere gesetzliche Grundlage für die Forschungsfinanzierung geschaffen, die neben der Art. 15a B-VG Vereinbarung die langfristige Finanzierungs- und Planungssicherheit für das IST Austria garantiert. Beginnend mit dem Jahr 2021 werden mit dem Institut dreijährige öffentlich-rechtliche Verträge ("Leistungsvereinbarungen") geschlossen. Mit der Novelle des IST-Austria-Gesetzes wurde darüber hinaus die Möglichkeit geschaffen, dass das IST-Austria kombinierte Master/PhD Studien anbieten kann.

 

Umsetzung von Ziel 2

 

Maßnahme 4: Anpassungen aufgrund geänderter Grundstücksverwendungen

Beschreibung der Maßnahme:

Hinsichtlich der bisher dem IST-Austria überlassenen Grundstücke kommt es zu geringfügigen Änderungen, die mit der vorliegenden Novelle der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG nachvollzogen werden sollen.

 

Außerdem stellt das Land Niederösterreich sicher, dass eine zukünftige Verbauung oder Belastung der leeren Flächen am von der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG umfassten Areal an die Zustimmung des IST-Austria geknüpft wird. Eine andere Verwertung der freien Flächen durch das Land Niederösterreich oder Dritte ist ohne Zustimmung des IST-Austria nicht möglich. Das IST-Austria ist zudem zur Errichtung von Superädifikaten berechtigt.

 

Darüber hinaus steht das Land Niederösterreich zu den bestehenden Mietverhältnissen und verzichtet auf eine einseitige Auflösung bzw. Änderung der Miethöhe.

 

Umsetzung von Ziel 2

 

Maßnahme 5: Festlegung einer Evaluierung

Beschreibung der Maßnahme:

Mit § 5 des IST-Austria-Gesetzes, BGBl. I Nr. 69/2006, wurde ein Qualitätssicherungsverfahren für das IST-Austria vorgesehen. Aufgrund des Forschungsfinanzierungsgesetzes, BGBl. I Nr. 75/2020, wurde der Evaluierungszeitraum von 4 auf 7 Jahre verlängert

 

Umsetzung von Ziel 2

 

Wie sieht Erfolg aus:

 

Ausgangszustand Zeitpunkt der WFA

Zielzustand Evaluierungszeitpunkt

Die Novellierung der Art. 15a B-VG-Vereinbarung ist bislang nicht Gegenstand der in § 5 ISTAG vorgesehenen Evaluierung.

Die in § 5 ISTAG vorgesehene Evaluierung wird bei ihrer Durchführung die Veränderungen bzw. Modifikationen der gegenständlichen Novelle beurteilen und bewerten. Eine solche Evaluierung liegt bereits vor.

 

Abschätzung der Auswirkungen

 

Finanzielle Auswirkungen für alle Gebietskörperschaften und Sozialversicherungsträger

 

- Langfristige finanzielle Auswirkungen

 

Im Zuge der Novellierung wird ein entsprechendes Finanzcontrolling entwickelt, um die jährlichen finanziellen Auswirkungen für die Jahre 2022 bis 2036 monitoren zu können.

Der Zeitraum von 1. Jänner 2022 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2036 umfasst 15 Jahre, wobei für den Bund aus dieser Novellierung erst ab 2027 neue Zahlungsverpflichtungen entstehen, da das Land NÖ für den Bau eine Vorfinanzierung in den Jahren 2022 bis 2026 übernimmt. Eine entsprechende Kostenübernahme durch den Bund erfolgt erst 2027.

 

 

Maximale Kosten für den Bau: 597,0 Mio. €

FM, Umbau und Instandhaltung v. Gebäuden / Infrastruktur 247,0 Mio. €

Busverbindung Wien-Klosterneuburg-Wien: 24,0 Mio. €

Betrieb 2.412,0 Mio. €

Davon Land Nö 25% = 820,0 Mio. €

Davon Bund 75% = 2.460,0 Mio. €

 

- Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung

 

Finanzielle Auswirkungen für die Länder

 

– Kostenmäßige Auswirkungen

 

in Tsd. €

2021

2022

2023

2024

2025

Transferkosten

0

17 000

26 000

32 000

51 000

Kosten gesamt

0

17 000

26 000

32 000

51 000

 

Der Bund und das Land Niederösterreich verpflichten sich in der gegenständlichen Novelle zur Finanzierung des IST-Austria vom 1. Jänner 2022 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2036 bis zu einem Maximalbetrag von 3 280 Millionen Euro, wobei der Bund 75 Prozent des Finanzierungsbedarfs bis zu einem Maximalbetrag in der Höhe von 2 460 Millionen Euro und das Land Niederösterreich 25 Prozent des Finanzierungsbedarfs bis zu einem Maximalbetrag in der Höhe von 820 Millionen Euro bereitzustellen hat. Für den Zeitraum vom 1. Jänner 2022 bis zum Ablauf des 31. Dezember 2026 werden die Mittel zur Gänze vom Land Niederösterreich bereitgestellt. Diese Mittel werden auf den Maximalbetrag des Landes Niederösterreich in Höhe von 820 Millionen Euro angerechnet.

Der Finanzierungsanteil des Bundes fällt erst ab dem Jahr 2027 an und wird durch das Budget der UG 31.03 bedeckt.

 

Aus dem Vorhaben ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen für Bund, Gemeinden und Sozialversicherungsträger.


Anhang

 

Detaillierte Darstellung der finanziellen Auswirkungen

 

Laufende Auswirkungen – Personalaufwand

 

Das laufende Controlling der Vereinbarung wird im BMBWF durch ca. 1,5 VBÄ durchgeführt.

 

Laufende Auswirkungen – Transferaufwand

 

Körperschaft (Angaben in €)

2021

2022

2023

2024

2025

Länder

 

17 000 000,00

26 000 000,00

32 000 000,00

51 000 000,00

 

 

 

2021

2022

2023

2024

2025

Bezeichnung

Körperschaft

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Empf.

Aufw. (€)

Gesamtzahlung

Länder

 

 

1

17 000 000,00

1

26 000 000,00

1

32 000 000,00

1

51 000 000,00

 

Maximale Baukosten........................................................................................................................................................................................€ 597,0 Mio.

Facility-Management (FM), Umbaukosten, Instandhaltung bestehender Gebäuden und Infrastruktur .......................€ 247,0 Mio.

Busverbindung Wien – Klosterneuburg – Wien.....................................................................................................................................€ 24,0 Mio.

Kosten für den laufenden Betrieb...............................................................................................................................................................€ 2.412,0 Mio.

 

Summe Investitionen.......................................................................................................................................................................................€ 3.280,0 Mio.

 

25 % Zahlung Land NÖ .................................................................................................................................................................................€ 820,0 Mio.

75 % Zahlung Bund .........................................................................................................................................................................................€ 2.460,0 Mio.

 

Langfristige finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt, die Haushalte der Länder (in Mio. €)

 

 

 

2021

2022

2023

2024

2025

2026

2027

2028

2029

2030

Bund

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

190,00

187,00

220,00

240,00

Länder

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

17,00

26,00

32,00

51,00

71,00

34,00

42,00

51,00

52,00

 

 

 

2031

2032

2033

2034

2035

2036

2037

2038

2039

2040

Bund

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

240,00

254,00

277,00

268,00

283,00

301,00

 

 

 

 

Länder

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

45,00

74,00

81,00

78,00

81,00

85,00

 

 

 

 

 

 

 

2041

2042

2043

2044

2045

2046

2047

2048

2049

2050

Bund

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Länder

Einzahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auszahlungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung – Berechnungsmethode

 

Die Annahmen zu BIP-Entwicklung, öffentlicher Verschuldung, sowie Zinssätzen und Inflation zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung folgen der 30-jährigen Budgetprognose gem. § 15 (2) BHG 2013.

Zur Berechnung der Auswirkungen auf die öffentliche Verschuldung werden, zur Ermittlung der Änderung des Schuldenstandes, die Ein- bzw. Auszahlungen jeden Jahres aufgezinst und aufsummiert bis zum Jahr 2042 und über die erwartete Inflationsrate in den nächsten dreißig Jahren diskontiert. Vereinfachend wird angenommen, dass die Zahlungen jeweils am Ende jeden Jahres getätigt werden.

Um Rückwirkungen auf das BIP und die daraus resultierenden Rückwirkungen auf den öffentlichen Finanzierungssaldo zu berücksichtigen, wird ein allgemeiner Fiskalmultiplikator von ca. 0,5 (kumuliert über 2 Jahre) entsprechend den Ergebnissen des IMF-WEO 10/10 verwendet. Die Rückwirkungen auf den öffentlichen Finanzierungssaldo werden mit der letzten von der Statistik Austria veröffentlichten Steuer- und Abgabenquote ermittelt.

 

Diese Folgenabschätzung wurde mit der Version 5.11 des WFA – Tools erstellt (Hash-ID: 1928950463).