1064 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Familie und Jugend

über den Antrag 1890/A(E) der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend Verdoppelung des Schulstartgeldes 

Die Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. September 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die Covid-19-Pandemie hat auch im zweiten Jahr bei vielen Familien finanzielle Spuren hinterlassen und Gehaltseinbußen oder gar Jobverlust mit sich gebracht. Insbesondere Alleinerzieher*innen sind stark von Armut betroffen oder bedroht. Das wirkt sich auch darauf aus, welche Chancen in der Teilhabe für ihre Kinder ermöglicht werden können.

Der Schulstart ist dabei eine große Belastung für Eltern, denn Schulmaterialen, wie Hefte, Stifte, Sportschuhe, Schultasche, Taschenrechner usw. sind kostenintensiv. Das Ziel der beitragsfreien Schule hält derzeit keinem Praxistest mehr Stand, denn noch immer spielt das Einkommen der Eltern eine zentrale Rolle für die Bildungswege der Kinder. Im Schnitt betragen die Ausgaben der Eltern zum Schulstart zwischen 100 und 300 Euro pro Schulkind.

Laut AK Schulkostenstudie 2021 gaben Familien im Schuljahr 2020/21 insgesamt durchschnittlich 2.132 Euro für den Schulbesuch aller ihrer Kinder aus.[1]

Von sozialer Gerechtigkeit kann hier nicht die Rede sein. Kinder aus einkommensschwachen Familien haben nicht annähernd die gleichen Startbedingungen wie ihre Mitschüler*innen aus finanziell gut situierten Verhältnissen.

Mit der Einführung des Schulstartgeldes, das 2011 erstmals ausbezahlt wurde, wurde eine sinnvolle Maßnahme für Familien und Schüler*innen geschaffen. Finanziert aus dem FLAF, gilt es, diese Unterstützung weiterzuentwickeln, wie beispielsweise durch eine Erhöhung auf 200 Euro jährlich und einer Auszahlung bereits im August.

Die Bundesregierung darf bei diesen belastenden Umständen nicht wegschauen und muss insbesondere im Bildungsbereich ihren Beitrag leisten - zur finanziellen Entlastung der Eltern und deren Kindern, aber auch der Gemeinden und Bundesländer.“

 

Der Ausschuss für Familie und Jugend hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 05. Oktober 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc die Abgeordneten Edith Mühlberghuber, Michael Bernhard, Barbara Neßler, Maria Großbauer, Julia Elisabeth Herr, Christian Lausch und der Ausschussobmann Abgeordneter Norbert Sieber.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, F, dagegen: V, G, N).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Maria Großbauer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Familie und Jugend somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2021 10 05

                              Maria Großbauer                                                               Norbert Sieber

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann



[1] https://www.schulkosten.at/downloads/SORA_20033_Schulkostenstudie_Endbericht.pdf