1069 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht und Antrag
des Gesundheitsausschusses
über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundesgesetz über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Gesetz – BTG) geändert wird
Im Zuge seiner Beratungen über den Initiativantrag 1925/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert wird, hat der Gesundheitsausschuss am 5. Oktober 2021 auf Antrag der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, G, dagegen: S, N) beschlossen, dem Nationalrat gemäß § 27 Abs. 1 Geschäftsordnungsgesetz einen Selbständigen Antrag vorzulegen, der eine Novelle zum Bundesgesetz über eine COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen (Betriebliches Testungs-Gesetz – BTG) zum Gegenstand hat.
Dieser Antrag war wie folgt begründet:
„ Zu § 2 Abs. 1 zweiter Satz:
Ein inhaltlicher Zusammenhang besteht insofern, als die Änderung des Betrieblichen Testungs-Gesetzes ebenso wie die Änderung des COVID-19-Zweckzuschussgesetzes Maßnahmen im Rahmen der Teststrategie des Bundes betreffen.
Der Antrag der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen, betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das COVID-19-Zweckzuschussgesetz geändert wird, behandelt in Ziffer 3 die Verlängerung des Kostenersatzes für bevölkerungsweite Testungen auf COVID-19 im Rahmen von Screeningprogrammen nach § 5a des Epidemiegesetzes 1950. Die Österreichische Teststrategie SARS-CoV-2 des Bundes (BMSGPK, Version vom 11.03.2021) sieht drei Säulen bei den bevölkerungsweiten Screeningprogrammen vor: (i) Testungen in öffentlichen Teststraßen, (ii) Testungen durch Apotheken und (iii) betriebliche Testungen gemäß dem Betrieblichen Testungs-Gesetz. Mit der Verlängerung des öffentlichen Testangebots durch die Änderung des COVID-19-Zweckzuschussgesetzes ist es angezeigt, auch den Kostenersatz von Testungen auf betrieblicher Ebene zu verlängern.“
In der Debatte ergriffen die Abgeordneten Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda, Mag. Verena Nussbaum, Mag. Gerald Hauser, Mag. Gerald Loacker, Alois Stöger, diplômé, Ralph Schallmeiner und Philip Kucher sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Dr. Wolfgang Mückstein und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak das Wort.
Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2021 10 05
Ing. Mag. (FH) Alexandra Tanda Mag. Gerhard Kaniak
Berichterstatterin Obmann