1071 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Gesundheitsausschusses
über den Antrag 1467/A der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gesundheitstelematikgesetz 2012 geändert wird
Die Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 26. März 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Zu Z 1 und 2 (Inhaltsverzeichnis, § 24h samt Überschrift):
In den Gesetzestext soll aufgenommen werden, dass zum Zweck der Ausstellung von Impfzertifikaten die im Impfregister gespeicherten Daten verarbeitet werden dürfen.“
Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 5. Oktober 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ralph Schallmeiner die Abgeordneten Dr. Josef Smolle und Mag. Christian Drobits sowie der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz Dr. Wolfgang Mückstein und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak.
Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen einen gesamtändernden Abänderungsantrag eingebracht, der wie folgt begründet war:
„Da die Verarbeitung der im zentralen Impfregister gespeicherten Daten zum Zweck der Ausstellung der Impfzertifikate nunmehr im Epidemiegesetz 1950 (vgl. insbesondere dessen § 4e) geregelt ist, ist eine Regelung im Gesundheitstelematikgesetz 2012 nicht erforderlich. Vielmehr macht jedoch die besondere COVID-19-Situation eine Verlängerung der covidspezifischen Maßnahmen erforderlich, weshalb die erleichterten Bedingungen gemäß § 27 Abs. 12a, 12b, 14a bis 14c iVm Abs. 16 zur Erleichterung der Vermeidung von Menschenmassen verlängert werden sollen.“
Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf in der Fassung des oben erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Josef Smolle, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen einstimmig beschlossen.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.
Wien, 2021 10 05
Ralph Schallmeiner Mag. Gerhard Kaniak
Berichterstatter Obmann