1072 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1924/A der Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetz und das Medizinproduktegesetz geändert werden

Die Abgeordneten Gabriela Schwarz, Ralph Schallmeiner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Initiativantrag am 22. September 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Zu Art. 1 (§ 65b Abs. 12 des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes):

Die Landesgesetzgebung kann nach § 42f KAKuG für den Fall einer Pandemie oder sonstigen Krisensituation vorsehen, dass durch Verordnung der Landesregierung Ausnahmen von bestimmten Anforderungen (z.B. in Zusammenhang mit der Errichtungs- und Betriebsbewilligung) ergangenen Ausführungsbestimmungen zulässig sind, wenn und solange dies auf Grund der besonderen Situation erforderlich ist und der Schutz des Lebens und der Gesundheit von Menschen gewahrt bleibt. Diese grundsatzgesetzliche Ermächtigung ist bisher bis zum 18. Dezember 2021 befristet und wird – auf Grund der fortbestehenden Pandemie und den Notwendigkeiten der Praxis – nun bis zum 30. Juni 2022 verlängert.

Zu Art. 2 (Medizinproduktegesetz 2021):

Zu § 14 Abs. 4:

Dient der Beseitigung eines Redaktionsversehens.

Zu § 84 Abs. 3:

Aufgrund der fortdauernden Pandemie wird die Sonderbestimmung des § 81 Abs. 4 MPG 2021 über den 31. Dezember 2021 hinaus bis zum 31. März 2022 verlängert, um die Verfügbarkeit von Tests sicherzustellen.“

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Initiativantrag in seiner Sitzung am 5. Oktober 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ralph Schallmeiner der Abgeordnete Alois Stöger, diplômé und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak.

Bei der Abstimmung wurde der Gesetzentwurf mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G dagegen: S, F, N) beschlossen.


 

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle dem angeschlossenen Gesetzentwurf die verfassungsmäßige Zustimmung erteilen.

Wien, 2021 10 05

                             Ralph Schallmeiner                                                      Mag. Gerhard Kaniak

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann