1073 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Gesundheitsausschusses

über den Antrag 1586/A(E) der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen betreffend umgehendes Verbot des Farbstoffs Titandioxid E 171 wegen Krebsgefahr

Die Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 17. Mai 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Seit einigen Wochen bereits mehren sich Medienberichte zum Lebensmittelfarbstoff Titandioxid – E171.

Nach eingehender Untersuchung des Stoffes unter ärztlicher Beteiligung warnt nunmehr die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA vor E 171. Durch den Verzehr des Farbstoffes konnten negative Effekte auf Chromosomen festgestellt werden. Dies bedeutet, dass eine Krebsgefahr nicht ausgeschlossen werden kann. Wörtlich stellten das WissenschaftlerInnen der EFSA fest, dass ‚Titandioxid als Lebensmittelzusatzstoff nicht mehr als sicher angesehen werden kann.‘ Eine Empfehlung an die Europäische Kommission wurde ausgesprochen, den Stoff EU-weit zu verbieten.

Frankreich verbietet den weißen Farbstoff bereits seit 2020 in Lebensmitteln. Dieses Verbot wurde auf Grundlage einer Stellungnahme der französischen Agentur für Lebensmittelsicherheit ANSES erlassen, die zum Schluss kam, dass es an wissenschaftlichen Daten für die Unbedenklichkeit von Titandioxid mangelte.

Laut Medienberichten agieren Unternehmen in Deutschland und Österreich teilweise unterschiedlich. So wird für Deutschland zum Beispiel der bunte Streusel eines Herstellers nicht mehr mit Titandioxid versetzt, in Österreich jedoch sehr wohl. Auch aus diesem Grund ist es wichtig, dass in Österreich sofort Schritte unternommen werden und nicht auf das gesamteuropäische Verbot gewartet wird.

Titandioxid zählt zu den am meisten produzierten Nanopartikeln. Jährlich werden etwa bis zu fünf Millionen Tonnen davon produziert. Der Weißmacher dient vor allem dazu, Produkte zu ‚behübschen‘. Er findet etwa Verwendung in Sonnencreme, Tabletten, Farben, Lacken, Kunststoffen, Gummi, Kaugummi, Papier, Mozzarella, Fruchtgummi, Marshmellows, Fondant, Zahnpasta, buntem Streusel bzw. Backwaren. Diese Produkte sollen durch E 171 glänzender und frischer aussehen. Die Verwendung in diesen Produkten bedeutet auch, dass Kinder besonders gefährdet sind, diesen Stoff mehrmals wöchentlich zu sich zu nehmen.

In Kosmetika lautet die Bezeichnung für das weiße Pigment CI 77891.“

Der Gesundheitsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag erstmals in seiner Sitzung am 8. Juni 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Mag. Christian Drobits der Abgeordnete Laurenz Pöttinger und der Ausschussobmann Abgeordneter Mag. Gerhard Kaniak.

Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

Am 5. Oktober 2021 wurden die Verhandlungen wieder aufgenommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Ing. Josef Hechenberger, Clemens Stammler, Fiona Fiedler, BEd und Peter Wurm.

Im Zuge der Debatte haben die Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Clemens Stammler und Ing. Josef Hechenberger einen Abänderungsantrag eingebracht.

 

Bei der Abstimmung wurde der gegenständliche Entschließungsantrag unter Berücksichtigung des erwähnten Abänderungsantrages der Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Clemens Stammler und Ing. Josef Hechenberger einstimmig beschlossen.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Gesundheitsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle die angeschlossene Entschließung annehmen.

Wien, 2021 10 05

                         Mag. Christian Drobits                                                   Mag. Gerhard Kaniak

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann