1076 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Unterrichtsausschusses

über den Antrag 1920/A(E) der Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend keine Diskriminierung von Schülern im häuslichen Unterricht

Die Abgeordneten Hermann Brückl, MA, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 22. September 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„ §11 Schulpflichtgesetz:

         (2) Die allgemeine Schulpflicht kann ferner durch die Teilnahme an häuslichem Unterricht erfüllt werden, sofern der Unterricht jenem an einer im § 5 genannten Schule – ausgenommen die Polytechnische Schule – mindestens gleichwertig ist.

         (3) Die Eltern oder sonstigen Erziehungsberechtigten haben die Teilnahme ihres Kindes an einem im Abs. 1 oder 2 genannten Unterricht der Bildungsdirektion jeweils vor Beginn des Schuljahres anzuzeigen. Die Bildungsdirektion kann die Teilnahme an einem solchen Unterricht untersagen, wenn mit großer Wahrscheinlichkeit anzunehmen ist, daß die im Abs. 1 oder 2 geforderte Gleichwertigkeit des Unterrichtes nicht gegeben ist oder wenn gemäß Abs. 2a eine öffentliche Schule oder eine mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestattete Schule mit gesetzlich geregelter Schulartbezeichnung zu besuchen ist.

         (4) Der zureichende Erfolg eines im Abs. 1 oder 2 genannten Unterrichtes ist jährlich vor Schulschluß durch eine Prüfung an einer im § 5 genannten entsprechenden Schule nachzuweisen, soweit auch die Schüler dieser Schulen am Ende des Schuljahres beurteilt werden. Wird ein solcher Nachweis nicht erbracht, so hat die Bildungsdirektion anzuordnen, daß das Kind seine Schulpflicht im Sinne des § 5 zu erfüllen hat.

Aufgrund der völlig chaotischen Corona-Maßnahmenpolitik nehmen immer mehr Eltern für ihre Kinder diese Möglichkeit des häuslichen Unterrichts in Anspruch. Statt darauf im positiven Sinn zu reagieren, und einerseits die Chaos-Politik zu ändern, und andererseits diese Eltern und Schüler zu unterstützen, erfolgte eine Diskreditierungskampagne.

So behauptete zum Beispiel der ÖVP-Bildungsminister, dass Lerngruppen unzulässig wären und die ÖVP-Bildungslandesrätin in Oberösterreich rief sogar dazu auf, solche Lerngruppen anzuzeigen.

Und das Bildungsministerium will die Regeln für häuslichen Unterricht verschärfen: Zusätzlich zur Externistenprüfung am Jahresende soll künftig schon nach dem ersten Semester der Lernstand der Kinder erhoben werden und Eltern sollen nicht mehr entscheiden können, wo die Externistenprüfung stattfindet. Außerdem sollen den Eltern in Aufklärungsgesprächen die Konsequenzen der Abmeldung verdeutlicht werden.

Der NEOS-Bildungsstadtrat in Wien will überhaupt den im Staatsgrundgesetz zugesicherten freien Zugang zum häuslichen Unterricht mit einer Bewilligungspflicht abschaffen.“

 

Der Unterrichtsausschuss hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 5. Oktober 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Hermann Brückl, MA die Abgeordneten Mag. Martina Künsberg Sarre, Petra Vorderwinkler, Mag. Yannick Shetty, MMMag. Gertraud Salzmann, Mag. Sibylle Hamann sowie Nurten Yılmaz.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Hermann Brückl, MA Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: F, dagegen: V, S, G, N).

 

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete MMMag. Gertraud Salzmann gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Unterrichtsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2021 10 05

                   MMMag. Gertraud Salzmann                                         Mag. Dr. Rudolf Taschner

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann