1081 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Ausschusses für Forschung, Innovation und Digitalisierung
über den Antrag 1276/A(E) der Abgeordneten Mag. Verena Nussbaum, Kolleginnen und Kollegen betreffend Barrierefreie Kommunikation bei Notrufnummern endlich umsetzen!
Die Abgeordneten Mag. Verena Nussbaum, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 16. Februar 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:
„Während der Zugang zu Kommunikations- und Informationssystemen für den Großteil der Menschen in Österreich eine Selbstverständlichkeit ist, müssen gehörlose oder blinde Menschen sich ihre Informationen mühsam zusammentragen. Die Einführung des Sprachtelefons hat Gehörlose und Menschen mit Sehbeeinträchtigung aus vielen Kommunikations- und Informationssystemen ausgeschlossen. Und obwohl die Digitalisierung sehr viele neue Möglichkeiten im Kommunikationsbereich gebracht hat, wird die Barrierefreiheit der Notrufnummern und Hotlines in Österreich kaum erweitert.
Gerade die Corona-Krise hat wieder einmal deutlich aufgezeigt, wie wichtig der Zugang zu barrierefreien Informationen ist. Fast ausschließlich alle Notrufnummern in Österreich sind reine Sprachtelefone. In der öffentlichen Kommunikation werden alleine die Notrufnummern genannt, ohne dabei die barrierefreien Alternativen aufzuzeigen.
Ein Beispiel dafür ist die im März ins Leben gerufene Hotline 1450 für COVID-Verdachtsfälle. Für diese Hotline wurde erst nach der Intervention einiger Behindertenvertretungsorganisationen erwirkt, dass der Notruf auch über barrierefreie Apps wie DEC 112 verwendet werden kann. Und erst Ende Oktober, also sieben Monate nach Beginn der COVID-Pandemie in Österreich, wurde damit begonnen, eine barrierefreie Online-Meldestelle einzurichten. Auch auf amtlichen Bescheiden werden bis dato nur Sprachtelefonnummern genannt. Das betrifft auch die Absonderungsbescheide zur häuslichen Isolation.“
Der Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung hat den gegenständlichen Entschließungsantrag erstmals in seiner Sitzung am 07. April 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Katharina Kucharowits die Abgeordneten Andreas Minnich, Mag. Corinna Scharzenberger, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek und Douglas Hoyos-Trauttmansdorff sowie die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger und die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort Dr. Margarete Schramböck. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.
In seiner Sitzung am 06. Oktober 2021 hat der Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung die Verhandlungen wieder aufgenommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Dr. Josef Smolle, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Mag. Dr. Petra Oberrauner, Süleyman Zorba, Katharina Kucharowits und Douglas Hoyos-Trauttmansdorff sowie die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger.
Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Verena Nussbaum, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, F, N, dagegen: V, G).
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Süleyman Zorba gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.
Wien, 2021 10 06
Süleyman Zorba Christian Hafenecker, MA
Berichterstatter Obmann