1082 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Forschung, Innovation und Digitalisierung

über den Antrag 1730/A(E) der Abgeordneten Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen betreffend freie Endgerätewahl beim Internetzugang 

Die Abgeordneten Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 16. Juni 2021 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Vor nunmehr sechs Jahren stellte die EU per Verordnung klar, dass EndverbraucherInnen das Recht haben, frei zu entscheiden, welches Endgerät sie an ihrem Internetanschluss nutzen. Dennoch ist die freie Wahl des Breitbandrouters in Österreich noch nicht selbstverständlich. Während in Deutschland seit 2016 EndverbraucherInnen den Router ihrer Wahl am Internetanschluss nutzen, wird in Österreich die EU-Verordnung 2015/2120 so ausgelegt, dass das Modem weiterhin Teil des Providernetzwerkes ist. In Deutschland wurde durch ein TK-Endgerätegesetz klargestellt, dass das öffentliche Telekommunikationsnetz an der Anschlussdose (an der Wand) endet.

Die Konsequenz aus dieser rechtlichen Situation in Österreich ist, dass Konsumentinnen und Konsumenten darauf angewiesen sind, dass der Netzanbieter ein eigenes Modem erlaubt oder ein zweites Gerät betrieben und dieses mit Strom versorgt wird, nämlich das Modem des Netzanbieters und dahinter der bevorzugte Router, obwohl dieser eigentlich beide Aufgaben übernehmen könnte.

Die Vorteile eines eigenen Routers bzw. eines eigenen Modems sind klar:

1. Besserer Schutz der Privatsphäre, weil das Netzwerk über eigene Geräte läuft,

2. eine bessere Anpassung auf eigene Bedürfnisse,

3. Sicherheitsupdates können selbst durchgeführt werden,

4. ein Providerwechsel ist leichter, weil der Router bei den angepassten Einstellungen bleibt,

5. die beim Netzanbieter bezahlte Gebühr für die Nutzung des zur Verfügung gestellten Modems fällt weg und

6. die Auswahl des jeweils modernsten oder passendsten Gerätes durch die Konsumentin bzw. den Konsumenten.“

Der Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung hat den gegenständlichen Entschließungsantrag erstmals in seiner Sitzung am 5. Juli 2021 in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordneten Mag. Dr. Petra Oberrauner die Abgeordneten Carina Reiter, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek und Süleyman Zorba. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

In seiner Sitzung am 06. Oktober 2021 hat der Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung die Verhandlungen wieder aufgenommen. An der Debatte beteiligten sich Eva-Maria Himmelbauer, BSc, Dr. Josef Smolle, Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Mag. Dr. Petra Oberrauner, Süleyman Zorba, Katharina Kucharowits und Douglas Hoyos-Trauttmansdorff sowie die Bundesministerin für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus Elisabeth Köstinger.

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Petra Oberrauner, Kolleginnen und Kollegen nicht die Zustimmung der Ausschussmehrheit (für den Antrag: S, N, dagegen: V, F, G).

Zur Berichterstatterin für den Nationalrat wurde Abgeordnete Eva-Maria Himmelbauer, BSc gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Forschung, Innovation und Digitalisierung somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2021 10 06

                  Eva-Maria Himmelbauer, BSc                                        Christian Hafenecker, MA

                                  Berichterstatterin                                                                          Obmann