1088 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP

 

Bericht

des Ausschusses für Arbeit und Soziales

über den Antrag 628/A(E) der Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend arbeitsmarktpolitische Sofortmaßnahmen zur Beschäftigungsförderung

Die Abgeordneten Josef Muchitsch, Kolleginnen und Kollegen haben den gegenständlichen Entschließungsantrag am 29. Mai 2020 im Nationalrat eingebracht und wie folgt begründet:

„Die arbeitsmarktpolitischen Herausforderungen sind enorm. 550.000 Arbeitslose, 1,3 Mio. ArbeitnehmerInnen in Kurzarbeit, die Jugendarbeitslosigkeit kann sich verdoppeln, ältere ArbeitnehmerInnen oder solche mit gesundheitlichen Einschränkungen werden sich auf längere Arbeitslosigkeit einstellen müssen, Frauen werden vom Arbeitsmarkt verdrängt. Zu all diesen Herausforderungen kommt noch die Gefahr des Anstieges von Armut bei langer Arbeitslosigkeit.

Die Regierung hat keine Konzepte um diese Herausforderungen anzugehen und zu lösen. Es gibt keine Beschäftigungsprogramme, keine zusätzlichen Mittel für Arbeitsmarktförderung, keine Erhöhung des Arbeitslosengeldes und auch nur marginal mehr Personal für das AMS, um die Aufgaben bewältigen zu können.

Die Bundesregierung hat zwar bisher die Mittel für Kurzarbeit zur Verfügung gestellt, die Finanzierung der Kurzarbeit darf allerdings nicht auf Kosten anderer arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen geschehen.

Österreich steht vor der Herausforderung einen weiteren Anstieg der Sockelarbeitslosigkeit zu verhindern. Obwohl die Zahl der Arbeitssuchenden vor der Krise – aufgrund der guten Konjunktur der letzten Jahre – insgesamt gesunken ist, hat sich die Situation für ältere Arbeitssuchende nicht verbessert. Gerade angesichts der krisenhaften wirtschaftlichen Entwicklung ist politisches Handeln daher unumgänglich. Die öffentliche Hand ist deshalb gefordert, auch aufgrund des höheren Anteils der über 50-Jährigen an der Erwerbsbevölkerung, Arbeitsplätze für ältere Langzeitarbeitslose zu schaffen. Die ‚Aktion 20.000‘ sollte dabei zum Vorbild genommen werden.

Um 40.000 zusätzliche Arbeitsplätze mit einem Bruttoeinkommen in der Höhe von rund 1.900 Euro zu finanzieren, würde es pro Jahr 1,5 Mrd. Euro brauchen (Tamesberger/Theurl 2019). Abzüglich der Ausgaben für das Arbeitslosengeld sowie der Rückflüsse aus Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, reduzieren sich die Kosten um 80 % auf rund 270 Mio. Euro pro Jahr.

Es braucht aber auch einen Anschub für Qualifizierungsmaßnahmen, um den wandelnden Anforderungen am Arbeitsmarkt, durch Digitalisierung und anderen Veränderungsprozessen, zu begegnen. Finanziell schlechter gestellten Menschen muss durch entsprechende Maßnahmen eine berufliche Weiter- oder Um‑Qualifizierung erleichtert werden. Dafür sollte ein Qualifizierungsgeld zur Verfügung gestellt werden. Zur Finanzierung von ganzjährigen Qualifizierungsmaßnahmen für 30.000 Personen bedarf es, laut Berechnungen der Arbeiterkammer, zusätzlich 636 Mio. Euro. Abzüglich der Ausgaben für Bildungskarenz, Bildungsteilzeit und Fachkräftestipendium würde das im Budget mit zusätzlichen 361 Mio. Euro zu Buche schlagen. Werden während den Ausbildungszeiten Ersatzkräfte eingestellt, so sinken die tatsächlichen Kosten weiter.

Um den im Regierungsprogramm angekündigten Fachkräfteschwerpunkt budgetär abzubilden, sind zumindest 100 Mio. Euro notwendig. Außerdem muss das Fachkräftestipendium vom AMS aktiv eingesetzt und beworben werden.

Darüber hinaus gilt es insbesondere auch auf den Einbruch des Lehrstellenmarktes zu reagieren und für Jugendliche Ausbildungsmaßnahmen, wie die überbetriebliche Lehrausbildungen, zur Verfügung zu stellen.“

 

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 2. Juli 2020 erstmals in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Ing. Markus Vogl die Abgeordneten Julia Elisabeth Herr, Tanja Graf, Bedrana Ribo, MA, Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Markus Koza und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch. Anschließend wurden die Verhandlungen vertagt.

Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Entschließungsantrag in seiner Sitzung am 6. Oktober 2021 erneut in Verhandlung genommen. An der Debatte beteiligten sich die Abgeordneten Mag. Christian Drobits, Mag. Michael Hammer, Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Markus Koza, Mag. Gerald Loacker, Alois Stöger, diplômé, Mag. Ernst Gödl sowie der Bundesminister für Arbeit Mag. Dr. Martin Kocher und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.

 

Bei der Abstimmung fand der gegenständliche Entschließungsantrag keine Stimmenmehrheit
(für den Antrag: S, F, dagegen: V, G, N).

 

Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Michael Hammer gewählt.

Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Ausschuss für Arbeit und Soziales somit den Antrag, der Nationalrat wolle diesen Bericht zur Kenntnis nehmen.

Wien, 2021 10 06

                         Mag. Michael Hammer                                                         Josef Muchitsch

                                   Berichterstatter                                                                           Obmann