1097 der Beilagen zu den Stenographischen Protokollen des Nationalrates XXVII. GP
Bericht
des Immunitätsausschusses
über das Ersuchen des Magistrats der Stadt Wien (GZ. MBA/210000025592/2021) um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Martin Graf
Der Magistrat der Stadt Wien ersucht mit Schreiben vom 20. Juli 2021, GZ. MBA/210000025592/2021, eingelangt am 22. Juli 2021, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Martin Graf wegen des Verdachtes einer Verwaltungsübertretung nach § 40 Abs. 2 Epidemiegesetz.
Der Immunitätsausschuss hat dieses Ersuchen in seiner Sitzung am 13. Oktober 2021 in Verhandlung gezogen und mit Stimmenmehrheit (dafür: V, G, dagegen: S, F, N) beschlossen, dem Nationalrat zu empfehlen, festzustellen, dass kein Zusammenhang zwischen der verfahrensgegenständlichen Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Martin Graf besteht.
Zum Berichterstatter für den Nationalrat wurde Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer gewählt.
Als Ergebnis seiner Beratungen stellt der Immunitätsausschuss somit den Antrag, der Nationalrat wolle beschließen:
In Behandlung des Ersuchens des Magistrats der Stadt Wien, GZ. MBA/210000025592/2021, um Zustimmung zur behördlichen Verfolgung des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Martin Graf wegen einer Übertretung gem. § 40 Abs. 2 Epidemiegesetz wird im Sinne des Art. 57 Abs. 3 B‑VG festgestellt, dass kein Zusammenhang zwischen der inkriminierten Handlung und der politischen Tätigkeit des Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. Martin Graf besteht.
Wien, 2021 10 13
Mag. Friedrich Ofenauer Mag. Selma Yildirim
Berichterstattung Obfrau